Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Verw.-Ang. Wegener erläutert, dass im Rahmen der Neustrukturierung des kassenärztlichen Notdienstes die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen im letzten Jahr an den Landkreis Nienburg/Weser mit der Bitte um Übernahme des Telefonmanagements durch die Leitstelle herangetreten sei. Mit der Dienstleistungsgesellschaft für Ärzte-Psychotherapeuten Niedersachsen mbH als Tochtergesellschaft der Kassenärztlichen Vereinigung wurde zum 01.10.2010 der Vertrag zur Übernahme dieses Telefonmanagements befristet bis zum 30.04.2011 geschlossen.

Dem Herrn Ausschussvorsitzenden und den Herren Fraktionsvorsitzenden wurden am 17.01.2011 auf Nachfrage die Vermerke zur
Übernahme des Telefonmanagements per Mail zur Verfügung gestellt.

 

Im Januar 2011 wurde eine Auswertung der Fallzahlen und möglicher Problemstellungen aus der Übernahme des Telefonmanagements vorgenommen. Die von der Kassenärztlichen Vereinigung prognostizierten Anruferzahlen von monatlich bis zu 1.200 wurden mit durchschnittlich 750 Anrufern deutlich unterschritten. Von diesen Anrufen werden in der Regel knapp ein Drittel (ca. 220) an den diensthabenden Bereitschaftsarzt weitergeleitet. Die diensthabenden Ärzte setzen sich dann mit den Anrufenden in Verbindung. Insgesamt habe die Übernahme des Telefonmanagements zu keiner nennenswerten Mehrbelastung der Leitstellendisponenten geführt. Lediglich zu bestimmten Zeiten am Wochenende komme es zu einer gesteigerten Auslastung, die aber die Notfalldisposition zu keinem Zeitpunkt negativ beeinflusst habe.

 

Die Kassenärztliche Vereinigung sei nunmehr mit dem Wunsch auf Verlängerung des Vertrages an den Landkreis Nienburg/Weser herangetreten. Der Vertrag solle auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende geschlossen werden. Unter Berücksichtigung einer bevorstehenden Fusion der Leitstellen Nienburg und Stadthagen würde der Vertrag rechtzeitig zur Inbetriebnahme einer gemeinsamen Leitstelle gekündigt werden können. Die Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung sind noch nicht abgeschlossen.

 

KTA Dralle stellt fest, dass dieser Vertrag nicht in die Zweckvereinbarung zur Fusion der Leistellen Nienburg und Stadthagen aufgenommen wurde.

EKR Klein erklärt, dass die Fortführung dieser Dienstleistung nach einer Fusion nicht geplant sei, da die Kassenärztliche Vereinigung ein eigenes landesweites Call-Center plane.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung