Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der freiwillige Zuschuss für Leistungen der Schülerbeförderung im Sekundarbereich II für Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII wird mit Wirkung vom 01.05.2011 aufgehoben. Außerdem wird der Empfängerkreis der „Tarifzone-2-Regelung“ ab 01.05.2011 unter Ausschluss der Teilnehmer/innen am Bildungs- und Teilhabepaket neu definiert. Für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, welche bisher lediglich von der „Tarifzone-2-Regelung“ profitieren konnten, wird ergänzend ein freiwilliger Zuschuss gezahlt.

 

Darüber hinaus wird die an den freiwilligen Zuschuss des Landes gekoppelte Kostenbeteiligung des Landkreises an der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen mit Wirkung vom 28.03.2011 nur noch für den Personenkreis der Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht.

 

 

 


KAR Niemeyer verweist auf die Beschlussdrucksache und weist insbesondere daraufhin, dass Bundestag und Bundesrat das Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen hätten. Dieses sähe sechs verschiedene Leistungen für Bedürftige vor, wobei der Kreis der Bedürftigen neben den Empfängern von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII auch auf Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag erweitert worden sei.

 

In der Vergangenheit war es eine Forderung des Schulausschusses gewesen, auch Kinder zu erreichen, die knapp oberhalb der Bedürftigkeitsgrenze angesiedelt seien.

 

Die sechs Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets würden sich wie folgt zusammensetzen:

 

a)        Schulbasispaket (100 € für Schulmaterialien; 70 € zum 01.08. und 30 €

          zum 01.02. eines Jahres)

b)        Kostenübernahme für eintägige und mehrtägige Klassenfahrten

c)        Kostenübernahme für Nachhilfe, wenn das Klassenziel gefährdet ist

d)        Kostenübernahme für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
         (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten) 10 €/Monat

         Folgende Leistungen seien Thema dieser Ausschusssitzung:

e)        Schülerbeförderung im Sek. II

f)         Teilnahme an einer kostenmäßig erschwinglichen Mittagsverpflegung

 

Für die zwei letztgenannten Regelungen würden derzeit freiwillige Leistungen des Landkreises erbracht. Diese müssten für den Personenkreis der Bildungs- und Teilhabepaket-Berechtigten zwingend aufgehoben werden, damit der Bund seiner Leistungsverpflichtung nachkommen könne.

 

Außerdem erklärt KAR Niemeyer, dass die Empfänger von Leistungen nach dem AsylBLG nicht vom Bildungs- und Teilhabepaket erfasst würden. Nach einer Auswertung des FB 31 seien dies derzeit 19 Personen im Alter zwischen 16 und 18. Diese Information sei dem Fachdienst Schule und Kultur leider erst nach Versand der Unterlagen bekannt geworden. Der Personenkreis müsste deshalb, so wie bisher, weiter über die freiwilligen Regeln zur Schülerbeförderung des Landkreises mit verbilligten Fahrkarten bedient werden, um eine Gleichbehandlung aufrechterhalten zu können.

 

Die Verwaltung schlage deshalb folgende Änderung der Beschlussempfehlung vor:

Der freiwillige Zuschuss für Leistungen der Schülerbeförderung im Sekundarbereich II für Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II und dem SGB XII wird mit Wirkung vom 01.05.2011 aufgehoben. Außerdem wird der Empfängerkreis der "Tarifzone-2-Regelung" ab 01.05.2011 unter Ausschluss der Teilnehmer/innen am Bildungs- und Teilhabepaket neu definiert. Für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, welche bisher lediglich von der "Tarifzone-2-Regelung" profitieren konnten, wird ergänzend ein freiwilliger Zuschuss gezahlt. Darüber hinaus wird die an den freiwilligen Zuschuss des Landes gekoppelte Kostenbeteiligung des Landkreises an der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen mit Wirkung vom 28.03.2011 nur noch für den Personenkreis der Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht.

 

Vors. KTA Koch begrüßt das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes und erklärt, dass es schlüssig sei, die freiwilligen Leistungen des Landkreises entsprechend zu reduzieren. Die bisherigen freiwilligen Leistungen des Landkreises seien nur aufgrund des Fehlens entsprechender Bundesleistungen beschlossen worden. Weiterhin sei es richtig, den Personenkreis zu unterstützen, welcher nicht vom Bildungs- und Teilhabepaket erfasst werde.

 

KTA Höltke führt aus, dass ihre Fraktion anrege, die frei werdenden Mittel in andere soziale Projekte zu investieren.

 

Vors. KTA Koch fragt, ob es diesbezüglich einen konkreten Vorschlag gäbe. Andernfalls sei eine Diskussion hierüber verfrüht.

 

KTA Leseberg empfiehlt, ggf. einen konkreten Antrag zu formulieren und diesen in einer späteren Sitzung des Ausschusses zu diskutieren.

 

KTA Sanftleben unterstützt das Anliegen der SPD-Fraktion das soziale Engagement des Landkreises an anderer Stelle fortzuführen.

 

KTA Hille erklärt, dass durch den Wegfall der freiwilligen Leistungen keine Haushaltsmittel frei würden, da diese Leistungen nicht durch Haushaltsüberschüsse finanziert sind. Durch das Eintreten des Bundes würde sich lediglich das „Haushaltsloch“ etwas verkleinern. Mit den bisherigen freiwilligen Leistungen sei der Landkreis lediglich für den Bund in Vorleistung getreten. Diese Vorleistung sei nun nicht mehr notwendig und deshalb zu streichen.

 

Landrat Eggers stimmt KTA Hille zu und erinnert daran, dass sich der Landkreis noch im Stadium der Haushaltssicherung befinde. Für weitere freiwillige Leistungen bestehe deshalb kein finanzieller Spielraum, wenn hierfür nicht zwingende Gründe sprächen.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung
1