Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

KAR Niemeyer teilt mit, dass die Samtgemeinde Steimbke einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für die Sanierung des Hallenbades Steimbke beim Landkreis gestellt hat. Der Antrag wird in erster Linie mit der Nutzung des Hallenbades für das Schulschwimmen begründet und damit, dass auch im Ganztagsbetrieb eine verstärkte Hallenbadnutzung erfolgt. § 117 NSchG spricht nur vom Bau und der Sanierung von Schulen. Der Kreistag hat deshalb in seiner Sitzung am 14.12.1990 beschlossen, Kreiszuwendungen nach § 117 NSchG auch für Sporthallen und Sportfreianlagen zu erbringen. Hallenbäder gehören jedoch nicht dazu.

Im Falle des Hallenbades der Stadt Nienburg hatte es vor einigen Jahren einen Kreistagsbeschluss zwecks Förderung des Hallenbadneubaus gegeben, dies aber vor dem Hintergrund, dass es sich beim Hallenbad Nienburg um eine Ersatzsporthalle handelt, die eine fehlende Dreifeldhalle im Stadtgebiet ersetzt. Dieser Fall kann deshalb nicht mit der Situation in Steimbke verglichen werden. Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, den gestellten Antrag abzulehnen.

 

KTA Hille fragt, ob die Stadt Nienburg auch heute noch eine Förderung für den Bau des Hallenbades erhalten würde.

 

KAR Niemeyer bejaht dies und erklärt, dass noch immer zuwenige Sportübungseinheiten für den Schulsport im Stadtgebiet vorhanden sind.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung