Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

wie Beschlussvorschlag

 


Frau Brünjes stellt die wesentlichen Änderungen des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wie folgt vor:

 

Die wohl wichtigste Änderung des in der Überschrift genannten Gesetzes ist das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket, das rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist.

 

Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII beziehen und Kinder und Jugendliche, für die Wohngeld
oder Kinderzuschlag gezahlt wird, haben Anspruch auf diese Leistungen, die Folgendes umfassen:

 

·      Eintägige Schulausflüge – neu

·      Mehrtägige Klassenfahrten – bisher auch schon, neu allerdings

für Kitas

·      Persönlicher Schulbedarf – bisher auch schon

·      Schülerbeförderung – löst freiwillige Regelung des Landkreises

ab

·      Lernförderung – neu

·      Mittagsverpflegung – löst bisherige Regelung des Landes und

des Landkreises ab

·      Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – neu

Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und die Teilnahme an Freizeiten.

 

Persönlicher Schulbedarf und Schülerbeförderung werden in Geldleistungen erbracht, alle anderen Leistungen in Form von Gutscheinen oder Direktabrechnung mit entsprechenden Anbietern.

 

Der Landkreis ist Träger dieser Aufgabe. Wobei die gesetzliche Grundlage für die Wohngeld- und Kinderzuschlagkinder noch fehlt. Lediglich durch einen Erlass hat das Land vorab unsere Zuständigkeit bestimmt. Wir erhalten für die Aufgabe eine vollständige Erstattung der hierfür entstehenden Kosten vom Bund. Für das erste Jahr stehen ca. 884.000 € zur Verfügung zuzüglich knapp 200.000 € Verwaltungskosten.

 

Die Schülerbeförderung wurde bisher als freiwillige Leistung vom Landkreis übernommen. Diese Regelung endet zum 30. April 2011. Danach werden wir auf Antrag vor dem Monatsbeginn Geld auszahlen, damit die Schüler sich eine Fahrkarte kaufen können. Danach soll die abgefahrene Fahrkarte vorgelegt werden und es gibt erneut eine Zahlung zum Kauf der nächsten Karte.


 

Die freiwillige Leistung für Mittagsverpflegung gibt es schon seit dem 28. März nicht mehr. Hier werden auf Antrag der Eltern Gutscheine vom Jobcenter oder vom Landkreis ausgestellt, die Schulen, Kitas oder Caterer sammeln 1 € Eigenbeteiligung ein und rechnen den Rest pauschal mit Schultage x Gutschein mit den Bewilligungsstellen ab.

 

Wegen der Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung gibt es eine enge Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Bildung und Kultur. Es hat gemeinsame Informationsveranstaltung für die Schulleiter/innen aller Schulen stattgefunden. Die Volkshochschule will flächendeckend Lernförderung anbieten.

 

Zu den Vereinen wurde Kontakt aufgenommen, um die Umsetzungsmöglichkeiten festzuklopfen.

 

Umgesetzt – also an die Leistungsberechtigten geleistet – wird  die Aufgabe für den SGB‑II‑Bereich entsprechend der gesetzlichen Regelung vom Jobcenter und für die Wohngeld- und Kinderzuschlagkinder vom Fachdienst Bundesleistungen. Dafür ist der kommunale Finanzierungsanteil an den Verwaltungskosten des Jobcenters von 12,6 auf 15,2 % gestiegen, das bedeutet ca. 160.000 €. Wir erhalten die Kosten vom Bund in ungefähr derselben Höhe.

 

Die Problematik besteht darin, dass das Gesetz am 29. März 2011 veröffentlicht worden ist, aber rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Die Kommunen – und so auch wir – hatten keinen Vorlauf zur Organisation und darum ist von einem holprigen Start auszugehen. Ein entsprechendes EDV-Verfahren muss angeschafft werden, Mitarbeiter/innen müssen geschult werden, Verwaltungsanweisungen müssen geschrieben werden, obwohl noch Vieles unbekannt ist, Vereinbarungen müssen getroffen werden und Vordrucke müssen entworfen und zur Verfügung gestellt werden. Für die Wohngeld- und Kinderzuschlagkinder besteht noch nicht einmal die Zuständigkeit der Kommunen, weil hierzu noch ein Gesetz des Landes erforderlich ist. Dieses ist für Mitte Mai angekündigt.

 

Wenn nur 60 % der betroffenen Kinder die Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen, werden es insgesamt ca. 3.200 sein.

 

Die Antragsfrist für den zurückliegenden Zeitraum endet am 30. April bzw. 31. Mai bei Wohngeld- und Kinderzuschlagkindern.


 

Über das Bildungs- und Teilhabepaket hinaus, hat es eine Erhöhung der Regelsätze gegeben. Im SGB‑XII‑Bereich hat das auch ohne Probleme funktioniert, die Jobcenter hatten Schwierigkeiten.

 

Kosten für Warmwasserbereitung werden jetzt zusätzlich gezahlt. Diese Änderung wird bei uns zum 1. Mai umgesetzt. Auch diese Kosten trägt letztendlich der Bund.

 

Eine ganz wesentliche positive Änderung für die Kommunen ist in dem Gesamtpaket in der Politik verhandelt worden. Derzeit erhalten wir 16 % der örtlichen Grundsicherungsleitungen vom Bund, im Jahr 2012 werden es 45 % sein, 2013 75 % und ab 2014 100 %. Der Ansatz für die Aufwendungen beträgt im Jahr 2011 ca. 5,7 Mio. €.

 

Herr Kluhsmeier erkundigt sich, welche finanziellen Auswirkungen das Bildungs‑ und Teilhabepaket für den Landkreis Nienburg hat.

 

Frau Brünjes und Herr Klein machen deutlich, dass dieses erst im nächsten Jahr beurteilt werden kann. Die Zuschüsse des Bundes werden voraussichtlich auskömmlich sein.

 

Herr Werner fragt an, wie viele Kinder für das Bildungs- und Teilhabepaket leistungsberechtigt sind und was bei den Kindern ankommt.

 

Frau Brünjes erklärt, dass darüber noch keine gesicherten Daten vorliegen. Ziel ist es, alle leistungsberechtigten Kinder im Landkreis Nienburg zu erreichen.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung