Nachtrag: 04.05.2011

Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Satzung für das Jugendamt (Fachbereich Jugend) des Landkreises Nienburg/Weser wird in § 5 Abs. 1 (Beratende Mitglieder) der Buchstabe

 

k) eine Vertreterin oder ein Vertreter des Beirats für Menschen mit Behinderung“

 

hinzugefügt.


Herr Klein erläutert die Vorlage. Bei der damaligen Aufstellung der Satzung habe man noch nicht im Blick gehabt, dass es sinnvoll und hilfreich sei, eine Vertreterin oder einen Vertreter aus dem Kreis der Behinderten im Ausschuss dabei zu haben. Die Zahl der beratenden Mitglieder soll geringer sein als die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder.

 

Nach gründlichen Überlegungen könne jedoch auf keine beratende Gruppe verzichtet werden. Da es sich um eine „Sollvorschrift“ handele schlägt die Verwaltung vor, dass mit der Vertreterin oder dem Vertreter der Behinderten 11 beratende Mitglieder dem JHA angehören. Hierzu sei eine Satzungsänderung notwendig. Die Buchstaben a – j seien bereits vergeben,  so dass im Beschlussvorschlag der Buchstabe „g“ durch den Buchstaben „k“ auszutauschen sei.

 

KTA Andermann ergänzt, dass die Diskussionen mit den beratenden Mitgliedern immer hilfreich seien.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung