Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Wie vorgeschlagen.


KTA Brunschön fragt nach, ob neben Unternehmen auch natürliche Personen ausgezeichnet werden könnten.

KTA Meinzen erklärt, dass hier Unternehmen ausgezeichnet werden sollen, die ihren Mitarbeitern beispielsweise Sonderurlaub gewähren.

KBM Fischer erläutert, dass Einzelpersonen, die sich um die Feuerwehr verdient machen auf Verbandsebene ausgezeichnet werden.

EKR Klein erklärt, dass diese Vorlage in Abstimmung mit der Kreisjugendfeuerwehr erstellt wurde. Die Auszeichnung solle Unternehmen, die beschäftigte Funktionsträger der Feuerwehr freistellen, diese Ehrung zuteil werden. Darum solle diese Form der Ehrung auch bei Unternehmen belassen und nicht auf natürliche Personen erweitert werden.

KTA Dera teilt mit, er habe bei genauerer Betrachtung festgestellt, dass eine Ehrung natürlicher Personen diese Form der Auszeichnung verwässern würde.

KBM Fischer ergänzt, dass mit dieser Auszeichnung die Gönner der Kreisjugendfeuerwehr erreicht werden sollen und die Ehrung einzelner Personen auf Verbandebene bleiben solle.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung