Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

wie vorgeschlagen

 

 

 


KAR Niemeyer führt aus, dass die Samtgemeinde Heemsen für die Sanierung der Sporthalle Heemsen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse (KSBK) gestellt habe. Für die Sanierung der Sporthalle wurde bereits 2008 eine Zuwendung aus der KSBK bewilligt, jedoch sei die Maßnahme nicht wie geplant umgesetzt worden. Deshalb habe der Fachdienst Schule und Kultur den Zuwendungsbescheid zwischenzeitlich widerrufen. Die ursprüngliche Maßnahme sei neu geplant und ergänzt worden. Die einzelnen Maßnahmebestandteile können der Beschlussdrucksache entnommen werden.

 

Am Schulzentrum Heemsen seien drei Sportübungseinheiten vorhanden, für den Schulsport der GHRS Heemsen aber lediglich zwei Übungseinheiten erforderlich. Die entstehenden Maßnahmekosten können daher nur zu zwei Dritteln anerkannt werden. Die Förderquote betrage bei einem planerischen Klassenverhältnis von einem Drittel im Primarbereich und zwei Dritteln im Sekundarbereich 44,45%. Tatsächlich errechne sich so ein Zuwendungsbetrag in Höhe von 369.566 €.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung