Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

wie vorgeschlagen

 


KAR Niemeyer verweist auf die Beschlussvorlage und erläutert das Vorgehen der Verwaltung bei der Erarbeitung der Ergänzungen zu den Schulbauhandreichungen. Für die vorliegenden Ergänzungen habe man zunächst Verwaltungsvorschriften anderer Bundesländer zu Hilfe genommen, welche alle nach 2000 erstellt worden seien. Zusätzlich habe man ganztagsspezifische Bedarfe herausgearbeitet und die landesseitigen Vorschriften für Klassenbildung, Schulunterricht innerhalb einzelner Schulformen und Landesförderung herangezogen.

 

Ein Abgleich mit den benachbarten Landkreise habe zudem ergeben, dass auch dort  Probleme mit den veralteten Schulbauhandreichungen bestünden. Eine Anfrage beim Niedersächsischen Landkreistag bzgl. einer möglichen Aktualisierung der Handreichungen habe ergeben, dass dies derzeit nicht zu erwarten sei.

 

Im Ergebnis habe man die in der Anlage befindliche Aufstellung erarbeitet und unter Berücksichtigung der vorgenannten Informationen eine zeitgemäße Anpassung für einzelne Räume vorgenommen. Die wesentlichen Veränderungen benennt KAR Niemeyer wie folgt:

 

·              Gruppenräume werden für alle Primarschulen und ergänzend für alle
Ganztagsschulen anerkannt. Für zwei Klassen soll jeweils ein Gruppenraum zusätzlich berücksichtigt werden. Ein Gruppenraum soll eine halbe Klassenraumgröße (rd. 30 m²) haben, damit eine Klasse die Möglichkeit hat, sich für Gruppenarbeiten zu teilen.

·              Für allgemeine Unterrichtsräume werden 6 m² zusätzlich anerkannt, damit bis zu zwei EDV-Arbeitsplätze vorgesehen werden können.

·              Für alle Ganztagsschulen werden zusätzlich ein Ruheraum und ein Multifunktionsraum berücksichtigt. Die Raumgrößen sollen denen eines regulären Unterrichtsraums entsprechen.

·              Zu einer modernen Ganztagsschule gehört eine Bibliothek mit einer ausreichenden Größe. Es werden deshalb als Untergrenze bis zu 120 m² für alle Schulformen für Freihandbibliotheken berücksichtigt.

·               Die Angaben in den Schulbauhandreichungen werden im Bereich der Aufenthaltsflächen innerhalb des Schulgebäudes für kleine Schulen erheblich aufgestockt (auf 0,8 m² je Schüler).

 

KTA Höltke würdigt die ausgearbeiteten Ergänzungen der Verwaltung zu den Schulbauhandreichungen als gutes Ergebnis.

 

KTA Werner erklärt, dass die Ergänzung der Schulbauhandreichungen grundsätzlich ein gutes Ergebnis sei, welches die Möglichkeit eröffne, den pädagogischen Anforderungen gerechter zu werden. Leider sei die neue Schulform Oberschule in den Ergänzungen zu den Schulbauhandreichungen noch nicht aufgeführt. Er regt an, eine entsprechende redaktionelle Ergänzung vorzunehmen. Für eine zeitgemäße Gestaltung des Unterrichts benötige man seiner Ansicht nach vier PC-Arbeitsplätze im Klassenraum. Die Vorlage solle deshalb ergänzt und für allgemeine Unterrichtsräume 12 m² zusätzlich anerkannt werden. Außerdem nehme die Bedeutung von naturwissenschaftlichem Unterricht an Grundschulen zu. Um das für diesen Unterricht notwendige Material und Schülerarbeiten lagern zu können, seien auch an Grundschulen entsprechende Sammlungsräume notwendig. Er beantragt, die Beschlussvorlage entsprechend zu ergänzen.

 

KTA Sanftleben führt aus, dass seine Fraktion die Beschlussvorlage begrüße. Diese könne den heutigen schulischen Anforderungen besser gerecht werden. Für ihn stellt sich jedoch die Frage, ab welcher Größe kleine Schulen von den aufgestockten Aufenthaltsflächen profitieren.

 

KAR Niemeyer antwortet, dass man dies im Einzelfall definieren müsse.

 

Behindertenvertreter Rösener verweist auf die zusätzlichen Anforderungen für Schulgebäude, die sich aus der Inklusion ergäben. Er fordert, Ruhe- und Sanitätsräume sowie Fahrstühle als Standard für Schulgebäude vorzusehen. Nur so seien die Gebäude behindertengerecht ausgestattet. Die nachträgliche Installation eines Fahrstuhls sei deutlich teurer, als diesen bei einem Neubau zu installieren.

 

KAR Niemeyer betont, dass die Vorlage derlei Ausstattung eines Gebäudes nicht ausschließe. Es handle sich um ein Musterraumprogramm. Sanitätsräume seien ohnehin verpflichtend für Schulgebäude vorzusehen, ebenso die Installation von Fahrstühlen für mehrstöckige Gebäude.

 

Vors. KTA Koch fragt KAR Niemeyer, wie er zu dem Erweiterungsantrag von KTA Werner stehe.

 

KAR Niemeyer antwortet, dass er die Anerkennung von 2 weiteren PC-Arbeitsplätzen pro Klassenraum fragwürdig halte. Die allgemeinen Unterrichtsräume würden dann mehr als 70 m² groß werden, während die Zahl der Schüler pro Klasse perspektivisch zurückgehe. Außerdem würden die Schulen über EDV-Fachunterrichtsräume verfügen.

 

KTA Werner wendet ein, dass im Unterrichtsalltag Klassen in 3-5 Gruppen aufgeteilt würden. Selbst bei einer Klassenstärke von 20 Schülern würden sich noch vier Gruppen ergeben. In diesen Fällen seien 2 PC-Arbeitsplätze zu wenig und auch ein EDV-Fachunterrichtsraum kein adäquater Ersatz.

 

Vors. KTA Koch erkundigt sich, ob zukünftig nicht Laptops verstärkt Einzug in die Schulen erhalten würden und feste PC-Arbeitsplätze dadurch überflüssig wären.

 

KTA Höltke stimmt der These von Vors. KTA Koch zu. Aufgrund der verstärkten Nutzung von Laptops habe man beim Neubau der Grundschule Lemke auf einen EDV-Raum verzichtet. Mit Laptops könne man von jedem Platz aus arbeiten.

 

KTA Leseberg teilt die Ansichten seiner beiden Vorredner.

 

KTA Werner erklärt, dass sein Ergänzungsantrag lediglich eine zusätzliche Option bieten würde, die nicht zwangsläufig bei einem Schulbau umgesetzt werden müsste.

 

Vors. KTA Koch schlägt vor, über zusätzliche PC-Arbeitsplätze im Einzelfall zu entscheiden und die Beschlussvorlage nicht zu verändern.

 

KTA Höltke unterstützt den Vorschlag.

 

KTA Leseberg führt aus, dass Schulneubauten zukünftig ohnehin die Ausnahme darstellen würden und angesichts der Entwicklung hin zu mobilen Geräten feste PC-Arbeitsplätze überflüssig sein könnten.

 

KTA Werner möchte die Option für zwei zusätzliche PC-Arbeitsplätze zur Wahl stellen.

 

KTA Bösselmann erkundigt sich, ob Schulen vom Schulträger mit Laptops ausgestattet würden oder diese von den Eltern beschafft würden.

 

KAR Niemeyer antwortet, dass dies jeweils vom schulischen Konzept abhänge.

 

KTA Werner weist auf den zweiten Bestandteil seines Antrags hin und erklärt, dass man den naturwissenschaftlichen Unterricht stärken müsse und deshalb auch an Grundschulen Sammlungsräume vorsehen müsse.

 

KAR Niemeyer erklärt, dass Lagerräume für Unterrichtsmaterial in der Vorlage nicht enthalten seien. Derartige Räumlichkeiten habe man aber auch in der Vergangenheit bereits einzelfallabhängig anerkannt.

 

KTA Leseberg bekräftigt nochmals seine Ansicht, dass Schulneubauten in Zukunft Einzelfälle bleiben würden.

 

KTA Höltke erklärt, dass sich das konkrete Raumkonzept individuell vor Ort entwickle. Deshalb müsse seitens des Landkreises kein strenger Rahmen vorgegeben werden.

 

Vors. KTA Koch dankt der Verwaltung für die Ausarbeitungen und ruft zur Abstimmung auf.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung