Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Für den Neubau der Grundschule Lemke wird der Samtgemeinde Marklohe eine ergänzende Zuweisung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von 77.929 € gewährt, so dass sich insgesamt ein Zuwendungsbetrag von höchstens 1.547.894 € ergibt.

 

Die Samtgemeine Grafschaft Hoya erhält eine ergänzende Zuweisung in Höhe von 17.849 € für den Neubau der Grundschule Hoya. Die Gesamtzuwendung beträgt hier höchstens 1.717.015 €.

 

 


KAR Niemeyer führt aus, dass der letzte Absatz in der Beschlussvorlage zu streichen sei. Unter Berücksichtigung der neuen Schulbauhandreichungen können für die Grundschulneubauten in Lemke und Hoya zusätzliche Mittel aus der Kreisschulbaukasse vergeben werden.

Im Fall der Grundschule Hoya seien nun alle Gruppenräume vollständig zuwendungsfähig und eine ergänzende Zuwendung in Höhe von 17.749,- € zu gewähren. Die Gesamtförderung betrage nun 1.717.015,- €. Weiterhin nicht berücksichtigt würden ein Betreuungsraum (53 m²) und Teile des erheblich zu großen Werk- und Kunstbereichs.

Bei der Berechnung der Förderung für den Neubau der Grundschule Lemke sei ein Rechenfehler unterlaufen. Für jeden der vier Gruppenräume können zusätzliche Flächen anerkannt werden. Außerdem würden die drei Lernnischen in Ermangelung eines Ruheraums Berücksichtigung finden. Insgesamt betrage die ergänzende Zuweisung 77.929,- €. Die Schulküche und Teile des Forums würden weiterhin nicht anerkannt.

 

KAR Niemeyer formuliert den korrekten Beschlussvorschlag wie folgt:

 

Für den Neubau der Grundschule Lemke wird der Samtgemeinde Marklohe eine ergänzende Zuweisung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von 77.929,- € gewährt, so dass sich insgesamt ein Zuwendungsbetrag von höchstens 1.547.894,- € ergibt.

Die Samtgemeine Grafschaft Hoya erhält eine ergänzende Zuweisung in Höhe von 17.849,- € für den Neubau der Grundschule Hoya. Die Gesamtzuwendung beträgt hier höchstens 1.717.015,- €.

 

KTA Kurowski erklärt, dass die Größe des Werk- und Kunstraums der Grundschule Hoya dem Zuschnitt des denkmalgeschützten Gebäudes geschuldet sei. In diesem Fall handele es sich also nicht um einen Neubau, sondern um die Nutzung bestehender Räumlichkeiten. Sie schlage deshalb vor, den Werk- und Kunstraum als vollständig förderfähig anzuerkennen.

 

KAR Niemeyer vergleicht den vorliegenden Fall mit der Förderung von schulisch genutzten Sportstätten durch die Kreisschulbaukasse. In diesen Fällen würden ebenfalls nur die für den Schulsport notwendigen Übungseinheiten als zuwendungsfähig anerkannt werden und nicht alle vorhandenen Räumlichkeiten.

 

Vors. KTA Koch ergänzt, dass der Entscheidungsmaßstab aus der Vergangenheit auch in diesem Fall anzuwenden sei.

 

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung