Der Ausschuss für Liegenschaften nimmt Kenntnis.


KOAR Immel erläutert auf den Hinweis von KTA Waering, diesen TOP in Rahmen der Beratungen zum Nachtragshaushalt 2011 bzw. Haushalt 2012 beraten und beschließen zu lassen, dass die zur Verfügung gestellte umfangreiche Tischvorlage zur Vorstellung und Information dient.

 

Die Entscheidung zur Inklusion der Förderschulen wird im September 2011 erwartet. Für die Förderschulen-GE werden in einem bestimmten Rahmen ggf. die Schulgebäude bestehen bleiben. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Helen-Keller-Schule saniert werden soll und das Therapiebad aufrechterhalten bleiben soll.

 

Zwei einzelne Maßnahmen werden zur Diskussion gestellt, die in 2011 durchgeführt werden müssten. Die ELA muss erneuert werden (Kosten von rd. 10.000 €) und die Wasseraufbereitung des Therapiebades muss ausgetauscht werden (Kosten von rd. 70.000 €). Diese Mittel sollen aus dem Nachtragshaushalt 2011 bereitgestellt werden.

 

KOAR Immel verweist an dieser Stelle auf die Stellungnahme der Schulleitung, die die Unterstützung der Verwaltung sucht.

 

KTA Sanftleben und KTA Brunschön sprechen sich auch im Namen ihrer Fraktion für den Erhalt der Förderschule und des Therapiebades aus.

 

KAR Stankewitz macht deutlich, dass die Verwendung des Therapiebades im Schulbetrieb der Förderschule durch die Stellungnahme Frau Schäfers klar dargestellt wird. Zielsetzung soll nicht die Durchführung von Teilmaßnahmen sein, die in „Salami-Taktik“ weitere Maßnahmen erzwingen, sondern vielmehr eine klare Ausrichtung von Gesamtmaßnahmen für die Schule.

 

Orientiert an der praktischen Durchführbarkeit, unter dem Aspekt, dass der Schulbetrieb aufrechterhalten bleiben kann, sollen erste Maßnahmen (ELA und Wasseraufbereitung) zur besseren Lastenverteilung bereits über den Nachtragshaushalt 2011 sichergestellt werden, um in den Ferien 2011 umgesetzt werden zu können. Die bedarfsorientierte Maßnahmenverteilung soll sich über vier Jahre erstrecken, um die Belastung für den Haushalt zu verteilen.

 

Auf Nachfrage von KTA Hille, ob im Zusammenhang der elektrischen Kabelverlegungen und Lüftungsarbeiten mit einer „Kostenexplosion“ im Rahmen der Brandschutzmaßnahmen zu rechnen ist, kann KAR Stankewitz bestätigen, dass verwaltungsseitig diese Kosten berücksichtigt wurden. Den gesetzlichen Anforderungen wird damit Rechnung getragen. Der Fokus wurde dabei, auch seitens des Gutachtens, auf neue Bestandteile gesetzt. Obwohl die Rechtslage in bestimmten Bereichen einen Bestandsschutz zulässt, sollte dieser Standard für die Verwaltung nicht beispielhaft sein. Gegenüber Zugeständnissen in der Qualität und Sicherheit versucht die Verwaltung, die technischen Kosten durch organisatorische Umstellungen und Ausnutzung der Möglichkeiten nach der DIN zu reduzieren.

 

KOAR Imgarten gibt zu bedenken, dass im Hinblick auf die Kosten die anderen Therapiebäder im Landkreis bereits geschlossen werden mussten. Vorbehaltlich einer Entscheidung über den Standort sind die Folgekosten im Auge zu behalten.

 

Da in der näheren Umgebung kein Hallenbad zur Verfügung steht, bedeutet dies im Winter höheren Fahrtaufwand, wodurch ebenfalls Kosten zusätzlich entstünden, so KAR Stankewitz. Am Standort Hoya wird das ehemalige Therapiebad als Lagerraum verwendet. In der Helen-Keller-Schule ergäbe sich etwa 130 m² brachliegender Raum, der auch bei einer Nichtnutzung trotzdem anteilige Bewirtschaftungskosten verursacht. Im Falle einer Folgenutzung sind die Räumlichkeiten entsprechend herzurichten; allein die Rückbaukosten des Therapiebades sind nicht unerheblich.

 

KTA Warnecke, KTA Reinke und KTA Waering sprechen sich dafür aus, den TOP nach der Grundsatzentscheidung zur Inklusion erneut zu beraten. Der Ausschuss für Liegenschaften nimmt Kenntnis.

 

Auf Vorschlag von KTA Sanftleben findet die nächste Sitzung in der Mensa des Schulzentrums Stolzenau statt. Zuvor erfolgt eine Besichtigung der Förderschule.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung