Der Fortschreibung des LRP orientiert sich an der Variante 2 des Gutachtens „Fortschreibungsvarianten für den LRP des Landkreises Nienburg/Weser“.

Die Module 1 und 2 werden wie geplant in 2011 vergeben.

Der Erhöhung des Haushaltsansatzes 2011 für die Fortschreibung des LRP von derzeit 100.000,- € auf 241.000,- € über den Nachtragshaushalt wird zugestimmt.

Ferner wird der Gesamtfinanzierung in Höhe von 540.000,- €, verteilt auf die Haushaltsjahre 2011-2015 zugestimmt.

 


Dipl.-Ing. Gänsslen berichtet einleitend über die gesetzliche Verpflichtung zur Fortschreibung und die Beschlusslage aus 2009, die eine Vergabe eines Gutachtens vorsah, welches durch die Planungsgruppe Umwelt erarbeitet wurde und jetzt vorliegt.

 

Frau Peters von der Planungsgruppe Umwelt erläutert anschließend ausführlich zu nutzende Einsparpotentiale, alle 4 Fortschreibungsvarianten, die Empfehlung für Vergabe und Durchführung und gibt einen Überblick über den zeitlichen Ablauf der Fortschreibung.

 

Dipl.-Ing. Gänsslen gibt in Bezug auf Ausschreibung und Vergabe einen Überblick über die Kosten und den geplanten Ablauf in den Jahren 2011 und 2012.

 

KTA Hille möchte wissen, was unter dem Begriff „interaktive Beteiligung“ zu verstehen ist.

 

Frau Peters beantwortet die Frage dahingehend, dass der LRP komplett im Internet bereitgestellt wird und auch die Beteiligung der TÖB, der Naturschutzvereine und der Bürgerinnen/Bürger im Kreisgebiet über dieses Medium erfolgt. Dies bedeutet, dass die zu Verfügung gestellten Materialien in der Form aufzubereiten wären, das man aus einer Karte direkt in die dazugehörigen textlichen Informationen weiter verlinkt wird. Um solche interaktiven Unterlagen bereitstellen zu können, bedarf es besonderer Software und einen hohen zeitlichen Bearbeitungsaufwand. Auf diese rein freiwillige Leistung, welche mit ca. 10 -15.000,- € zu Buche schlagen würde, soll nach gutachterlicher Empfehlung verzichtet werden.

 

Beratendes Mitglied Brüning erkundigt sich, was unter der Bezeichnung „Teilräume“ im Rahmen der Begrenzung der Faunakartierungen auf ausgewählte Artengruppen zu verstehen ist.

 

Frau Peters erläutert hierzu, dass es nicht um die Bereiche geht, für die ausreichende Daten bereits vorhanden sind, dies sind z.B. vorhandene Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete, sondern es sich um Teilräume handelt, für die keine, oder nicht belastbare faunistische Kartierungen vorliegen, aber aufgrund der Kenntnisse aus der Biotoptypenkartierung eine höhere Wertigkeit zu vermuten wäre.

 

KTA Kluhsmeier fragt an, warum die Kosten für besondere Leistungen bei den Varianten 1 und 2 unterschiedlich hoch angesetzt sind (7.900,- € zu 14.000,- €).

 

Dipl.-Ing. Gänsslen beantwortet die Frage dahingehend, dass der Gutachter für Modul 2 „Grundleistungen“ bei der Variante 2 aufgrund der inhaltlichen thematischen Nähe zu den Modulen 1 und 3 die Ausschreibungen maßgeblich vorbereiten, mit durchführen und in der Folge auch die Ergebnisse mit abnehmen soll, um den Aufwand auf der Leitungsebene des Fachdienstes 554 zu reduzieren.

 

BD Wehr ergänzt hierzu, dass die Fortschreibung des LRP eine herausragende Leistung sei, welche lediglich durch die Fachdienstleitung selbst ausgeführt werden kann. Eine Übertragung der Tätigkeiten auf andere Mitarbeiter in der unteren Naturschutzbehörde scheide damit aus.

 

KTA Hüneke möchte wissen, ob sich die Gesamtsummen noch ändern können.

 

Frau Peters erläutert hierzu, dass unter Anwendung der HOAI eine recht genaue Kostenkalkulation für die Grundleistungen möglich sei, dennoch handelt es sich um eine Kostenschätzung. Für die Schätzung der besonderen Leistungen wurden Erfahrungswerte anderer UNB´s abgefragt, sowie eigene Erfahrungen genutzt.

 

KTA Kluhsmeier fragt an, ob in Bezug auf eine europaweite Ausschreibung Unterschiede bei den Varianten 1 und 2 bestehen.

 

Frau Peters beantwortet die Frage dahingehend, dass im Falle der Variante 2 keine EU-weite Ausschreibung erforderlich sei.

 

KTA Hille bemerkt hierzu, dass aus seiner Sicht der richtige Weg vorgesehen sei, die Variante 2 als beste Lösung darzustellen.

Seine Nachfragen beziehen sich darauf, welches Modul für das RROP zwingend erforderlich ist, wann die Angelegenheit im Finanzausschuss beraten wird und merkt abschließend an, ob der Zeitplan bis zum Abschluss der Fortschreibung aufgrund des Umfanges wohl einzuhalten sei.

 

Dipl.-Ing. Gänsslen erläutert hierzu, dass das Modul 2 „Grundleistungen: Gegenwärtiger Zustand von Natur und Landschaft, Überblick Plangebiet und fachliche Vorgaben“ fertig erstellt sein muss, das Modul 4 „Zielkonzept und Umsetzung“ müsse sich zumindest in Bearbeitung befinden.

Der Ansatz für den Nachtragshaushalt wird in der Finanzausschusssitzung am 27.9.2011 beraten werden.

Der Zeitplan ist sehr eng und stellt eine große Herausforderung für den Fachdienst Naturschutz dar; dieser Herausforderung wollen wir uns stellen.

 

KTA Lompe möchte wissen, für welchen Personenkreis der LRP angedacht ist und wer die Daten nutzen kann.

 

Dipl.-Ing. Gänsslen antwortet daraufhin, dass die Verpflichtung nach dem Umweltinformationsgesetz bestehe, die Daten auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen, jedoch bei höherem Aufwand gebührenpflichtig.

Nutzer der Daten wären beispielsweise das MU und die Fachbehörden, die Raumordnung und vor allem die Gemeinden für ihre Bauleitplanungen.

 

Kreisrat Schwarz führt ergänzend an, dass sich der Landkreis hinsichtlich der Verfügbarstellung von GEO-Daten erst im Anfangsstadium befinde. Zudem müsse die IT-Sicherheit gewährleistet bleiben, so dass eine generelle Zugänglichkeit der Daten über das Internet noch nicht möglich sei.

 

KTA Hille fragt nach, wie der Verfahrensstand bei der Fortschreibung des LRP bei anderen Landkreisen aussehe.

 

Frau Peters führt hierzu aus, dass einige Landkreise mit der Fortschreibung bereits begonnen haben und verweist auf die Homepage des NLWKN, auf der eine Übersicht zum Verfahrensstand bei den einzelnen Landkreisen zur Verfügung steht.

 

KTA Kluhsmeier ist der Auffassung, dass, bezogen auf die Haushaltsmittel, eine Beschlussfassung nicht nur das Jahr 2011 betreffen solle, sondern die Gesamtsumme, gesplittet auf die kommenden Haushaltsjahre, bereits jetzt beschlossen werden müsste.

 

BD Wehr schließt sich dieser Auffassung an und ergänzt, dass über den 1. Nachtrag 2011 und die weiteren Ansätze der Folgejahre noch jeweils Einzelbeschlüsse zum Haushalt gefasst werden müssen.

 

KTA Andermann möchte wissen, ob heute bereits absehbar ist, welche Gesamtkosten für eine umfassende Fortschreibung auf den Landkreis zukommen werden.

 

Dipl.-Ing. Gänsslen antwortet daraufhin, dass die Gesamtkosten nach jetziger Schätzung etwa 540.000,- € betragen werden.

 

Nach kurzer Diskussion entscheidet sich der Ausschuss daraufhin, den Beschluss dahingehend abzuändern, dass die Fortschreibung des LRP sich an der Variante 2 des Gutachtens der Planungsgruppe Umwelt orientiere, die Module 1 und 2 wie geplant in 2011 vergeben werden, der Ansatz für 2011 von 100.000 € auf 241.000,- € über den Nachtragshaushalt 2011 anzuheben sei und einer Gesamtfinanzierung in Höhe von 540.000,- € verteilt auf die Haushaltsjahre 2011-2015 zugestimmt wird.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung