Wie vorgeschlagen.

 


Dipl.-Ing. Gänsslen führt einleitend aus, dass die Stadt Hoya beabsichtigt, den Landschaftsteil Bürgerpark Hoya umzugestalten. Der vorhandene Landschaftsschutzgebietsstatus soll gelöscht und durch Satzung der Gemeinde zu einem geschützten Landschaftsbestandteil erklärt werden.

Im Zuge dieser Maßnahme ist ebenfalls vorgesehen, den Landschaftsteil Hofhain Bertram bei gleichzeitiger Löschung des LSG entsprechend auszuweisen.

 

Die Voraussetzungen für eine Löschung zum Schutz der vorhandenen Gehölze werden erläutert.

 

Im weiteren Vortrag durch SOAR Walnsch wird die inhaltliche Umgestaltung (Trennung einzelner Bereiche untereinander) des Bürgerparks Hoya anhand von Planungsskizzen und Fotos ausgeführt.

 

Abschließend berichtet Dipl.-Ing. Gänsslen über die weitere Vorgehensweise (TÖB-Beteiligung, Bekanntmachung, Auslegung, Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen, Beschlussfassung durch Ausschüsse, sowie Verkündung im Amtsblatt).

 

KTA Hille möchte wissen, ob eine Löschung des LSG zum Zwecke des Erlasses einer Baumschutzsatzung ohne weiteres möglich ist und ob die geplante Satzung dann lediglich für den Bereich Bürgerpark vorgesehen ist.

 

Dipl.-Ing. Gänsslen erläutert hierzu, dass eine Aufhebung des LSG zwar grundsätzlich möglich sei, diese aber nicht ohne Not durchgeführt würde.

In diesem Fall ist aber eine Abstimmung mit der Stadt Hoya erfolgt. Zudem werde das geplante Konzept seitens der unteren Naturschutzbehörde akzeptiert. Er macht deutlich, dass gerade ältere Bäume erhalten bleiben müssen und dies durch eine Baumschutzsatzung, welche bereits der Landschaftsrahmenplan 1996 empfiehlt, am effektivsten festzuschreiben sei.

Des Weiteren führt er aus, dass die Satzung lediglich für den Bereich Bürgerpark Hoya vorgesehen ist.

 

KTA Sanftleben merkt hierzu an, dass er die grundsätzliche Idee einer Baumschutzsatzung befürwortet, diese Regelung aber auch für Bereiche außerhalb des Bürgerpark Hoya für erforderlich hält.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung