Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Wie vorgeschlagen.

 


Kreisrat Schwarz berichtet vom Stand zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie (ARRL) der EU in Bezug auf das geplante neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG). Nach jetzigem Stand ist eine umfassende Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz auf Bundesebene noch erforderlich.

Die Bundesregierung hat schon mehrere Entwürfe dazu vorgelegt, zuletzt vom 30.3.2011, die aber allesamt noch erhebliche Abweichungen von der ARRL aufweisen.

 

Neben den Kernpunkten der Umsetzung werden insbesondere Abfallaufkommen, Verwertungsquoten, Abfallbilanz im Vergleich Landkreis Nienburg/Weser zu Niedersachsen, voraussichtliche Änderungen der Verwertungsmengen durch die Neuregelung, als auch die Eckpunkte einer Resolution auf Kreisebene (Beachtung der kommunalen Perspektive, Erforderlichkeit von klaren gesetzliche Regelungen in Bezug auf gewerbliche Sammlungen – Beispiel: Altpapiersammlung durch Vereine -, sowie die daraus resultierende Gebührenerhebung) dargestellt.

 

Die Präsentation aus der Sitzung ist als Anlage dieser Niederschrift beigefügt.

 

KTA Kluhsmeier bringt in Bezug auf die Einsammlung/Verwertung von Altglas zum Ausdruck, dass nach seinem Kenntnisstand rd. 92% des Altglases durch die wirtschaftlichen Unternehmen eigenständig einem Recyclingprozess zugeführt werden. Er sehe bei einer Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Beispiel: Landkreis Nienburg/Weser = BAWN) im Gegensatz zum jetzt praktizierten Verwertungsweg die Gefahr, dass in dem Falle für die Glasindustrie höhere Kosten entstehen würden.

Diese höheren Kosten wären nach seiner Auffassung dann lediglich über eine Preisanhebung der Grundstoffe für die Glasproduktion wieder egalisierbar.

 

Kreisrat Schwarz antwortet dahingehend, dass, bezogen auf den Vortrag, Altglas im Landkreis Nienburg/Weser separat über Glascontainer gesammelt wird (Vertragspartner der DSD im Kreisgebiet = Fa. Paul Schulz, Nienburg) und dies nicht Gegenstand der Resolution zum geplanten Kreislaufwirtschaftsgesetz ist.

 

KTA Hille bemerkt hierzu, dass am 30.6.2011 im Niedersächsischen Landtag über eine Resolution zum neuen KrwG beraten und dieses Thema auf Landkreisebene zudem am 1.7.2011 im Kreistag zur Beratung anstehen wird.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung