Beschluss: Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis und vertagt die Beschlussfassung über diesen Beratungsgegenstand auf die nächste Ausschusssitzung.

 


Die Straßenbauverwaltung hat für die Radwegführung außerhalb der OD Drakenburg verschiedene Varianten ausgearbeitet und diese Kostenvarianten vor Beginn der Ausschusssitzung verteilt.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister erläutert die verschiedenen Varianten, die der Niederschrift als Anlage beigefügt sind.

 

Die Variante 1 beinhaltet eine Radwegführung parallel zur K 2 von der Brücke bis zur Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße nach Mehlbergen auf einer Länge von 770 m. Neben Baukosten in Höhe von 212.000 € entstehen hier auch Grunderwerbskosten von ca. 33.000 €, somit insgesamt rd. 245.000 €. Bei dieser Variante würde das Land nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) 60 % der zuwendungsfähigen Kosten übernehmen, sodass dem Landkreis ein Eigenanteil von etwa 98.000 € verbliebe. Da bereits bei Durchführung des Planfeststellungsverfahrens Schwierigkeiten hinsichtlich des erforderlichen Grunderwerbs angedeutet wurden, ist man auf die Variante 2 gekommen.

 

Bei Variante 2 muss die Teilstrecke von der Brücke bis zum Fuß der Brückenrampe auf rd. 150 m ebenfalls parallel zur K 2 geführt und wie bei Variante 1 bituminös ausgebaut werden. Im weiteren Verlauf führt der Radweg in Asphaltbauweise mit einer Breite von 2 m auf rd. 950 m über den Wirtschaftsweg, teilweise entlang der Weser, bis an die Gemeindeverbindungsstraße nach Mehlbergen. Zur Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen muss zu Beginn und am Ende dieser Strecke auf einer Länge von insgesamt etwa 580 m ein Ausbau auf 3 m Breite erfolgen, damit auch landwirtschaftliche Geräte diesen Weg benutzen können. Es ist kein Grunderwerb erforderlich, jedoch entstehen Kosten für eine gutachterliche hochwasserrechtliche Stellungnahme. Die Kosten für die Mehrbreite in Höhe von etwa 25.000 € müsste die Gemeinde Drakenburg tragen, die jedoch jegliche Kostenübernahme ablehnt. Von den Gesamtkosten in Höhe von 267.000 € für Variante 2 würde das Land rd. 139.000 € nach dem EntflechtG übernehmen und dem Landkreis verbliebe ein Eigenanteil von 103.000 € bzw. 128.000 € wenn die Gemeinde keine Kosten übernimmt.

 

Da die Maßnahme im Überschwemmungsgebiet der Weser liegt, muss anhand einer gutachterlichen Stellungnahme geprüft werden, wie sich die Befestigung und die neue Höhenlage auf das Hochwasser auswirken werden. Weitaus größere Probleme ergeben sich hier im Bereich des Naturschutzes, da es sich aus naturschutzrechtlicher Sicht um einen wertvollen Lebensraum handelt. Vorrangig ist nach Naturschutzrecht das Vermeidungsgebot zu berücksichtigen. Unter diesem Aspekt wäre hier eine Ausführung in Schotterbauweise zu begrüßen.

 

Die Schotterbauweise wird nicht vom Land bezuschusst und ist in Variante 3 dargestellt. Nach dem zunächst auf 150 m ebenfalls an der K 2 bis zum Fuß der Brückenrampe in bituminöser Bauweise geführten Radweg würde auf den folgenden 950 m über den Wirtschaftsweg eine Befestigung in Schotterbauweise erfolgen. Hier müsste zur Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen auf einer Länge von 580 m zu Beginn und am Ende des Wirtschaftsweges ebenfalls eine Mehrbreite auf 3 m befestigt werden. Die Mehrkosten betragen hierfür etwa 5.000 € und wären von der Gemeinde zu übernehmen. Das Land würde lediglich für das Teilstück parallel zur K 2 nach dem EntflechtG einen Anteil von 22.000 € übernehmen, somit verbliebe dem Landkreis ein Eigenanteil von 65.000 € bzw.

68.000 € wenn die Gemeinde keine Kosten trägt.

 

Bei der Freigabe der K 2 in der OD Drakenburg Anfang Juli 2011 wurde vor Ort im Zusammenhang mit den Folgekosten über die Unterhaltungskosten sowie die Mehrkosten für den Ausbau der Mehrbreite gesprochen. Wenn der Landkreis die betrieblichen Unterhaltungskosten übernimmt, weil er diese bei dem bisher geplanten Radwegbau parallel zur K 2 auch tragen müsste, verblieben noch die Mehrkosten für die Asphaltbauweise (Variante 2) von 25.000 € oder für die Schotterbauweise (Variante 3) von 5.000 €, die die Gemeinde zu tragen hätte. Nach Auskunft der Gemeinde ist diese aufgrund bestehender Beschlüsse nicht bereit, irgendwelche Kosten zu übernehmen.

 

Eine Ausführung in Schotterbauweise wurde bisher aus straßenbaulicher Sicht immer abgelehnt, weil die Unterhaltung und Grünpflege, die lfd. erforderlich sind, viel aufwändiger sind, als bei einer Asphaltbauweise.

 

BD Wehr ergänzt, dass die Eingriffskosten für Kompensationsmaßnahmen bei Variante 1 ca. 7.000 € betragen werden, während bei Variante 2 hierfür, aufgrund der erforderlichen Befestigung der Mehrbreiten sowie durch die größere naturschutzfachliche Wertigkeit, rd. 28.000 € entstehen würden. Bei den Kostenvarianten sind Unterhaltungskosten nicht mit eingerechnet. Der Kostenvorteil einer Schotterbauweise ist durch die aufwendigeren Unterhaltungskosten aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet der Weser sehr schnell aufgezehrt. Der Landkreis muss wissen, ob er für die Differenz zwischen den Varianten 1 und 2 in Höhe von 30.000 € mehr einen Radweg an der Weser haben will. Nach Auskunft der Gemeinde sind dieser nach dem Motto „Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach.“ beide Varianten recht, solange der Landkreis alle Kosten übernimmt.

 

KTA Kluhsmeier berichtet, dass die beiden großen Fraktionen gestern getagt haben und zugestimmt haben, dass die Variante 1 entlang der K 2 nicht kommen soll. Damit der Radweg über den Wirtschaftsweg gebaut werden kann, müsste eine Fläche von 5.360 m² zur Verfügung gestellt werden. Unter diesem Gesichtspunkt könne man der Gemeinde nicht zusätzlich noch aufbürden, weitere Kosten zu tragen.

 

Nachdem Vorsitzender KTA Kesebom bemerkt, dass zu diesem Tagesordnungspunkt anstatt der vorgeschlagenen Kenntnisnahme ein Beschluss für eine der Varianten gut wäre, führt KTA Dr. Weghöft aus, dass eine sachgerechte Entscheidung anhand einer Tischvorlage schwierig ist. Er schlägt eine Vertagung auf die nächste Sitzung im Dezember 2011 vor, in der dann allerdings der neue Ausschuss entscheidet.

 

KTA Andermann fragt, warum nicht die Variante 2 in Asphaltbauweise ausgeführt werden soll, im Bereich der Gemeindewege wird vielfach so gebaut.

 

BD Wehr spricht sich dafür aus, dass die Variante genommen werden sollte, die den geringsten Eingriff für die Natur bedeutet, dies wäre Variante 1. Aber auch die finanzielle Seite spielt eine Rolle.

 

KTA Kluhsmeier hält Bitumen nicht auf der gesamten Breite für erforderlich. Der Rest könnte auch in Schotterbauweise erfolgen.

 

KTA Bösselmann fragt, ob bei Variante 1 sichergestellt ist, dass der Grunderwerb zur Verfügung steht.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister gibt zu bedenken, dass ein Ausbau des Wirtschaftsweges in 3 m Breite in Asphaltbauweise grenzwertig ist. Das Planfeststellungsverfahren für den Radweg außerhalb der OD wurde seinerzeit abgetrennt. Wenn eine Variante feststeht, soll das Verfahren wieder aufgenommen werden. Sobald ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorliegt, muss der Grunderwerb geregelt werden. Ein genauer Zeitraum steht noch nicht fest.

 

KTA Munk fasst zusammen, dass man heute keinen Beschluss erhalten wird, da bei Variante 1 der Grunderwerb nicht sicher ist und bei den Varianten 2 und 3 die Gemeinde keinen Kostenanteil übernehmen will. Es bestehen Beschlüsse der Gemeindegremien, die möglicherweise geändert werden könnten. Bevor die Gemeinde Drakenburg sich nicht rührt, ist es schwierig. Entweder gibt es keinen Grunderwerb oder keine Förderung.

 

KTA Dr. Weghöft schlägt vor, dass vergleichsweise evtl. Erfahrungswerte hinsichtlich der Unterhaltungskosten über den Bereich Haaken Werder nachgeliefert werden könnten.

 

KTA Bürman fragt, ob eine Weiterführung des Radweges nach Balge außer Acht zu lassen ist.

 

BD Wehr entgegnet, dass dieser Abschnitt im Radwegebedarfsplan keine Priorität hat. Lt. Beschluss des Ausschusses für Kreisstraßen werden zunächst keine neuen Radwege mehr gebaut.

 

KTA Hille trägt vor, dass Variante 1 tot ist. An einem Drittel der Kreisstraßen sind bereits Radwege vorhanden. Wirklich benötigt wird ein Radweg an der Weser. Eigentlich gibt es nur noch eine Entscheidungsmöglichkeit zwischen den Varianten 2 und 3. Wenn die Gemeinde sich nicht bewegt und hinsichtlich Variante 2 einen Beitrag leistet, ist der Weg frei für Variante 3. Sollte es keine Einigung geben, könnte man auch einfach nichts machen.

 

KTA Kluhsmeier erwidert, dass es hier einen eindeutigen Ratsbeschluss gibt. Die Variante 1 sollte nicht verfolgt werden. Persönlich würde er die Varianten 2 und 3 vorziehen. Momentan ist die Beschlusslage so, dass keine Beteiligung der Gemeinde möglich ist. Er schlägt vor, sich mit Rat und Gemeinde zusammenzusetzen, um die Möglichkeiten auszuloten. Es sollten Gespräche geführt werden, in denen eine konkrete Rechnung aufgemacht wird.

 

KTA Reinke stellt den Antrag, die Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand zu vertagen.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister bittet zu berücksichtigen, dass durch den Bau eines Radweges in Schotterbauweise abseits der Kreisstraße – hier zwar im Zuge des Weserradweges - Begehrlichkeiten geweckt werden, auch andere Wirtschaftswege, zu nicht straßenbegleitenden Radwegen im Eigentum des Landkreises oder einer Gemeinde auszubauen. Auch bei anderen Radwegen kann diese Diskussion kommen, wie z. B. bei der K 38 Nendorf – Steyerberg. Hier ist auch ein Radweg in der Planung gewesen, der zurückgestellt wurde. Ein Radwegbau abseits einer Kreisstraße in Schotterbauweise ist aus Sicht der Straßenbaubehörde nicht zu begrüßen.

 

KTA Kluhsmeier bekräftigt noch einmal den Wunsch, sich mit dem Rat und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zusammenzusetzen und in der Intensität, wie dies hier heute der Fall ist, zu beraten.

 

KTA Dr. Weghöft bestätigt, dass es Radwege abseits von Kreisstraßen aus touristischen Gründen auch z. B. in Nienburg gibt.

 

 

 

Anlage

 

Kostenvarianten


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung