Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Zum 01.08.2012 sollen zwei Auszubildende für den Beruf des Kreisstraßenwärters beim Landkreis Nienburg/Weser eingestellt werden.


KA Fabisch trägt vor, dass beim Landkreis Nienburg/Weser zurzeit 25 Kreisstraßenwärter beschäftigt sind, von denen durch Erreichen der Altersgrenze in den nächsten Jahren weitere Straßenwärter ausscheiden. Ab November 2015 wären dann nur noch 19 Kreisstraßenwärter beim Landkreis beschäftigt, was einer Betreuungslänge von gut 16 km je Kreisstraßenwärter entspräche. Um anfallende Unterhaltungsarbeiten nicht noch mehr kürzen zu müssen, wird ein Personalstand von mindestens 22 Kreisstraßenwärtern mit einer Betreuungslänge je Wärter von knapp 15 km angestrebt.

 

Es wird daher vorgeschlagen, zum 01.08.2012 zwei Auszubildende für den Beruf des Straßenwärters einzustellen, die dann ihre 3jährige Ausbildung voraussichtlich im Juni 2015 beenden. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bildet bereits mehrere Straßenwärter aus, die im Sommer 2014 ihre Ausbildung abschließen werden und möglicherweise vom Landkreis übernommen werden könnten.

 

Der Landkreis als öffentlicher Arbeitgeber sollte mit der Bereitstellung von zwei Ausbildungsstellen jedoch hier die Gelegenheit nutzen, auch Hauptschülern eine Ausbildungsmöglichkeit zu bieten. Außerdem wird dadurch ein Beitrag zum Erhalt der Berufsbildenden Schule in Cadenberge geleistet.

 

KTA Dr. Weghöft fragt, ob es sich eindeutig nachvollziehen lässt, dass es auch eine Nachfrage zu diesen Stellen gibt.

 

Ltd. BD Schindler antwortet, dass bei der Straßenbauverwaltung 12 Straßenwärter ausgebildet werden, 4 davon beim Landkreis Diepholz. Auf die Stellenausschreibung sind seinerzeit 40 – 60 Bewerbungen eingegangen. Der Bedarf ist da, die öffentlichen Auftraggeber sollten daher auch ausbilden. Der Landkreis Diepholz ist nach mehrjähriger Pause wieder in die Ausbildung eingestiegen. Die Auszubildenden in diesem vielseitigen Beruf sind bereits nach einem Jahr für verschiedene Aufgaben schon einsetzbar. Falls eine spätere Übernahme nicht möglich sein sollte, können diese Mitarbeiter beispielsweise auch als Kraftfahrer arbeiten, da die Ausbildung auch den Erwerb des Führerscheins der Klasse C und CE beinhaltet. Sollte eine Übernahme beim Landkreis nicht möglich sein, hätte evtl. auch die NLStBV Bedarf.

 

KTA Reinke unterstützt den Vorschlag. Wenn man Fachkräfte haben will, sollte man auch Ausbildung betreiben. Aufgrund der körperlichen Belastung setzt in diesem Beruf erfahrungsgemäß bereits mit etwa 58 Jahren verstärkt ein Eintritt in die Altersteilzeit oder den Ruhestand ein.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung