Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Aus den Kreisen der Zuhörer wird gefragt, warum nicht über Personaleinsparung versucht werde, die Kosten zu reduzieren anstatt einfach die Abfallgebühren zu erhöhen.

 

Herr Klein führt hierzu aus, daß es in den letzten Jahren dem Betrieb Abfallwirtschaft immer gelungen sei, die steigenden Kosten durch Einsparungen abzufangen. Noch vor wenigen Jahren betrugen die Kosten 14 Mio. €. Diese konnten auf 11,1 Mio. € abgesenkt werden.

 

Zwar seien für die Übernahme der Veranlagung und der Buchführung neue Stellen geschaffen worden, insgesamt sei jedoch die selbst durchgeführte Veranlagung kostengünstiger als die zuvor von den Mitgliedsgemeinden durchgeführte Veranlagung zu Abfallgebühren.

 

Auf die Frage, warum der Wahrscheinlichkeits- und nicht der Wirklichkeitsmaßstab angewandt wird, erklärt Herr Dieckmann, der Wahrscheinlichkeitsmaßstab sei im Rahmen des von der Bürgerinitiative angestrengten Normenkontrollverfahrens vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg voll inhaltlich bestätigt worden. Es bestehe daher kein Grund für Veränderungen.

 

Zum Befahren von Sackgassen mit den eingesetzten Fahrzeugen führt Herr Dieckmann aus, aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften sei ein Rückwärtsfahren während der Einsammlung ausgeschlossen. Es sei nur ein kurzes Zurücksetzen im Rahmen eines Wendemanövers rechtlich zulässig. Sofern bekannt werde, daß einzelne Straßen deshalb nicht mehr befahrbar seien, werde, wie schon beim Restmüllsacksystem, vom Satzungsrecht Gebrauch gemacht und den betroffenen Anliegern ein Stellplatz an der nächsten befahrbaren Straße zugewiesen.

 

Des weiteren wird angefragt, inwieweit beabsichtigt sei, die Annahmestellen für verwertbare Stoffe in Wenden-Lohe sowie die Annahmestelle für Grüngut in Steimbke zum nächsten Jahr zu schließen.

 

Herr Dieckmann entgegnet, zum jetzigen Zeitpunkt sei eine Schlies-sung von Annahmestellen nicht beabsichtigt. Es werde aber jährlich überprüft, inwieweit für die einzelnen Annahmestellen noch ein Bedarf bestehe.

 

Auf die Anregung eines Bürgers, die bestehenden Verträge für die Einsammlung und Entsorgung von Abfällen neu zu verhandeln, entgegnet Herr Dieckmann, die entsprechenden Verträge seien gem. des geltenden Vergaberechtes geschlossen worden.

 

Die Leistungen seien öffentlich, z. T. europaweit, ausgeschrieben worden. Die Laufzeit der Verträge sei hier zu beachten. Bei Vertragsablauf werden diese Leistungen selbstverständlich durch erneute Ausschreibung einem Wettbewerb unterzogen.