Betreff
Antrag der Stadt Nienburg/Weser auf Gewährung einer Zuwendung nach § 117 NSchG für Sanierungsmaßnahmen an der Grundschule am Bach und der Realschule Nienburg
Vorlage
2009/AAS/037
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Stadt Nienburg/Weser wird für die Sanierungsmaßnahmen an der Grundschule am Bach und an der Realschule Nienburg eine Zuwendung nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 61.983 € als Zuweisung aus der Kreisschulbaukasse gewährt.

 

 


Die Stadt Nienburg/Weser hat mit Schreiben vom 05.10.2009 eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für energetische Sanierungsmaßnahmen an der Grundschule am Bach und an der Realschule Nienburg beim Landkreis beantragt. Die Sanierungsmaßnahmen werden  mit Fördermitteln aus dem Konjunkturpaket II bezuschusst.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel und im Sekundarbereich in Höhe von mindestens der Hälfte der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Drittmittel sind vorher in Abzug zu bringen. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen erbracht werden.

 

Ob eine Maßnahme zu den größeren Instandsetzungen zu rechnen ist, richtet sich nach dem Verhältnis der Kosten der Maßnahme zu den Kosten, die bei einer Neuerrichtung der gesamten Schulanlage entstehen würden (Neubauwert). Je nach Neubauwert müssen Maßnahmekosten zwischen 1,5 v.H. und 2,5 v.H. des Neubauwertes überschritten werden.

 

Die Sanierung der Grundschule am Bach (inkl. Sporthalle) beläuft sich auf insgesamt 541.000 €. Maßnahmebestandteile sind der Austausch von Fenstern und eine Dachsanierung im Westtrakt des Schulgebäudes, sowie eine Fassadensanierung und Sanierung der Sporthalle. Nach Abzug der Fördergelder von Bund und Land (90%) verbleibt ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von 92.200 €. Auf diesen Anteil besteht ein Anspruch nach § 117 Absatz 1 NSchG in Höhe von einem Drittel, also 30.733 €.

 

An der Realschule Nienburg sollen Fenster und Fassadenelemente ausgetauscht werden. Die ursprüngliche Kostenschätzung von 360.000 € wurde aufgrund einer aktuellen Kostenschätzung auf 250.000 € angepasst. Für die Maßnahme werden 187.500 € an Fördergeldern eingesetzt, so dass ein städtischer Eigenanteil von 62.500 € verbleibt. Dieser Eigenanteil ist zur Hälfte (31.250 €) aus Mitteln der Kreisschulbaukasse förderfähig.

 

Für beide Maßnahmen zusammen kann somit eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 61.983 € erbracht werden. Entsprechende Fördermittel könnten in 2010 verfügbar gemacht werden.