Betreff
Geplante Ausweisung des Naturschutzgebietes "Liebenauer Gruben"; Einleitung des Beteiligungsverfahrens
Vorlage
2012/027
Aktenzeichen
554-12-04/NSG HA
Art
Beschlussvorlage

Mit den als Anlagen beigefügten Entwürfen der Naturschutzgebietsverordnung, der Verordnungskarte, der Übersichtskarte und der Begründung zur Naturschutzgebietsverordnung wird das offizielle Beteiligungsverfahren zur Ausweisung des geplanten Naturschutzgebietes „Liebenauer Gruben“ eingeleitet.

 


Sachverhalt

Anlass der Unterschutzstellung sind die im Landschaftsrahmenplan festgestellte NSG-Würdigkeit und der Antrag des NABU, Kreisgruppe Nienburg, auf Ausweisung der Liebenauer Kiesgruben als Naturschutzgebiet (DS Nr. 2006/ALNU/011-01).      

Zudem kommt der Landkreis mit der Ausweisung seiner Verpflichtung zur Sicherung des FFH-Gebiets Nr. 289 „Teichfledermausgewässer im Raum Nienburg“ in einem Teilgebiet nach.

 

Die Verwaltung hat die naturschutzfachliche Wertigkeit des Gebiets als NSG geprüft. Alle fachlichen Voraussetzungen zur Ausweisung als Naturschutzgebiet sind erfüllt, dies wurde dem Ausschuss bereits dargelegt, durch Beschluss bestätigt (DS Nr. 2007/ALNU/001-01) und im Rahmen einer ALNU-Bereisung am 17.06.2009 vor Ort veranschaulicht.

 

In der Folge wurde nach Möglichkeiten einer einvernehmlichen Gebietssicherung gesucht.

Auf Anregung der Verwaltung konnten der NABU und der Haupt-Flächeneigentümer, die Fa. Rhein-Umschlag, für eine Kooperation gewonnen werden, mit dem Ziel einer einvernehmlichen Schutzgebietsausweisung. Die bereits 2008 vereinbarte Kooperation hat sich bewährt, sich zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit entwickelt und führt zu für alle Seiten vorzeigbaren Ergebnissen.

 

Die sukzessive aus dem Kiesabbau entlassenen Flächen wurden der Eigentümerin Fa. Rhein-Umschlag zu günstigen Konditionen abgekauft und in die NABU-Stiftung Nationales Erbe überführt. Die Mittel hierzu stammen zum einen vom NABU selbst, sowie von der Stiftung Bingo-Lotto, zum anderen wurde Ersatzgeld eingesetzt, das der Landkreis auf Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung einnimmt.

 

Als Vorbereitung der Schutzgebietsausweisung wurden noch im Herbst und Winter 2011/2012 mehrere Informationstermine für Eigentümer, Gemeinde und Nutzungsberechtigte der Flächen des geplanten NSG durchgeführt. Die auf die Erläuterungen der Verwaltung folgenden Diskussionen und Aussprachen wurden in einer sehr sachlichen Atmosphäre geführt.

Die Diskussionen erbrachten einige wertvolle Hinweise, insbesondere Anregungen zu den naturschutzfachlich begründeten Einschränkungen der Jagd und des Angelsports wurden aufgenommen.

Nach Diskussion der Verordnung im Jagdbeirat mit Entscheidung hierüber in dessen Sitzung am 26.01.2012 liegt nun ein gemeinsamer Verordnungsentwurf der Naturschutz- und der Jagdbehörde vor.

 

 

 

 

Verordnungsentwurf, Karten und Begründung wurden nach den Informationsveranstaltungen nochmals überarbeitet und abgestimmt.

Die jetzt als Anlagen beigefügten Entwürfe stellen somit die Fassungen dar, mit denen die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung erfolgen sollen.

 

Landwirtschaftliche Nutzflächen sind lediglich in sehr geringem Umfang betroffen, die Verordnung sieht hier die Fortführung der bestehenden Nutzung vor. Nur die in der Verordnungskarte als Dauergrünland A gekennzeichnete Fläche, auf der eine große Scheune steht, bleibt langfristig in Privateigentum.

 

Weitere Verfahrensschritte sind nach der Beschlussfassung wie folgt geplant:

 

·                TÖB-Beteiligung und öffentliche Auslegung, Auswertung der einge­gangenen Stellungnahmen

·                ALNU-Sitzung am 04.07.2012; Erörterung der Stellungnahmen und Beschluss des VO-Entwurfs

·                Kreissausschuss

·                Kreistag, Beschluss der NSG-Verordnung

·                Inkrafttreten durch Verkündung im Ministerialblatt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Es entstehen Kosten i. H. v. ca. 1.500,- €  für die Beschilderung des Naturschutzgebietes. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 55410.424100 zur Verfügung.


Anlagen:

 

1 – Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet

„Liebenauer Gruben“

2 – Entwurf der Übersichtskarte im Maßstab 1 : 30.000

3 – Entwurf der Verordnungskarte im Maßstab 1 : 10:000

4 – Entwurf der Begründung zum Verordnungsentwurf