Betreff
Antrag der Kreisverbände von BUND und NABU vom 14.12.2012 auf Ausweisung eines Naturschutzgebiets im Lichtenmoor und Planfeststellungsverfahren zum Gewässerausbau und vertieften Torfabbau - Projektvorschlag zum Vorgehen über die Flurbereinigung
Vorlage
2014/039
Art
Beschlussvorlage

Zur Entwicklung des Lichtenmoors aus Gründen des Moor-, Klima- und Naturschutzes, der Landwirtschaft und zur Realisierung des Gewässerausbaus nach Nordosten bereitet ein interdisziplinär zusammengesetzter Arbeitskreis eine integrale Flurbereinigung und einen Abgrenzungsvorschlag für ein künftiges Naturschutzgebiet im Steimbker und Heemser Gebiet vor.

Der Antrag auf Ausweisung eines Naturschutzgebiets im Lichtenmoor bleibt bis zur Vorlage des Vorschlages aus dem Arbeitskreis zurückgestellt.

 


Sachverhalt

In den Sitzungen vom 30.04.13 (ALNU 2013/065) und 10.09.13 (ALNU 2013/149) wurde die Vorgehensweise des Antrages von BUND und NABU vom 14.12.2012 auf Ausweisung eines Naturschutzgebiets im Lichtenmoor beraten.

In dem einstimmigen Beschluss vom 10.09.2013 wurde dieser Antrag zunächst zurückgestellt (1.).

Unter Beauftragung eines externen Planungsbüros sollte ab 2014 das Ausweisungsverfahren für ein Naturschutzgebiet (NSG) vorbereitet und am Anfang ein Arbeitskreis gebildet werden, der im ergebnisoffenen Dialog eine konsensfähige Grenze für ein künftiges NSG empfehlen sollte. Als Voraussetzung wurde der vorherige Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zur Entwässerung und zum vertieften Torfabbau beschlossen (2.).

Außerdem sollen Flächen, die in der zusammenhängenden Gebietskulisse der vereinfachten Flurbereinigung Steimbke und Heemsen liegen, nicht in die Planung für ein künftiges NSG einbezogen werden (3.) (genauer Wortlaut s. ALNU 2013/149).

 

Die Verwaltung hat auf der Basis dieses Beschlusses weitere Ermittlungen zur aktuellen Sachlage und zur Entwicklung von ergänzenden Lösungsansätzen angestellt, die insbesondere geprägt waren durch die anhaltend, kontrovers geführten Diskussionen über die Themen Landwirtschaft, Moorschutz, Klimaschutz und Wasserwirtschaft. Teilweise ergeben sich erhebliche Zielkonflikte, die insbesondere mit der Flächennutzung und Flächenverfügbarkeit zusammen hängen. Es stellt sich daher die Frage, ob es einen Verfahrensansatz gibt, der zur Entflechtung der Konflikte führt und einen möglichst breiten Konsens findet.

 

1. Neue Rahmenbedingungen in Niedersachsen

 

Auf der Großen Dienstbesprechung der Naturschutzbehörden am 18./19.11.2013 in Schneverdingen hat Herr Umweltminister Wenzel die herausragende Priorität der Moore aus Sicht des Klimaschutzes, der Lebensraumqualität und zum Schutz der biologischen Vielfalt herausgestellt. Das Land wird unter dem Konzepttitel „Norddeutsche Moorlandschaften“ ein neues Programm auflegen. Für die Umsetzung von konkreten Maßnahmen und Projekten möchte das Land auch EU-Mittel nutzen und plant eine Fördermaßnahme zur Moorentwicklung. Dazu gehören z.B. Maßnahmen zum Flächenerwerb und zur Wiedervernässung, extensive Bewirtschaftungsverfahren, die Erarbeitung von projektbezogenen Planungen und Konzepten, Projektmanagement und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Durchführung von begleitenden Forschungsvorhaben. In einem ersten Schritt werden bereits ab 2014 auf verfügbaren Flächen Maßnahmen begonnen.

 

Außerdem ist in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) geplant, einzelne Projekte aus dem neuen Moorschutzprogramm durch ein angepasstes Verfahren der Flurbereinigung zu begleiten. Damit sollen neben den ökologischen Zielen auch entsprechende Maßnahmen umgesetzt und die Flächennutzungen entzerrt und neu geordnet werden. Die Flurbereinigung kann hier zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Moor- und Klimaschutzprogramm einen wertvollen Beitrag leisten. Das ML erwartet im Rahmen der Abstimmung des jährlich aufzustellenden Flurbereinigungsprogramms Projektvorschläge bis Mitte 2014, die diesen neuen Zielen entsprechen.

 

2. Variantenvergleich zum Gewässerausbau

 

Bereits im Beteiligungsverfahren zum Planfeststellungsverfahren hatten die anerkannten Naturschutzverbände zur Entzerrung der Nutzungskonflikte vorgeschlagen, die Hauptentwässerung in Richtung Nordosten zur Alpe auszurichten. Das Planungsbüro des Antragstellers K. Meiners erarbeitet derzeit die Umweltverträglichkeit von fünf Gewässervarianten (Anlage).

 

Es zeichnet sich als verträglichste Variante der Ausbau der Variante IV b (Ausbau zur Moorbeeke) heraus, da damit durch teilweisen Rückbau des Torfgrabens Harms und Busch eine Verbesserung der Vernässungsleistung der angrenzenden Flächen westlich des heutigen Abbaugebiets (Gemarkungen Heemsen und Sonnenborstel) ermöglicht und ein tief einschneidendes Gewässer mitten durch das Vernässungsgebiet nach Abtorfung vermieden werden könnte (ehemaliges Abbaugebiet Torfwerk Harms und Busch). Im Gebiet Heemsen wäre südlich und nördlich des Torfgrabens Harms und Busch auf teilweise bereits vorhandenen Flächen im öffentlichen Eigentum (Land Niedersachsen) ein Mosaik von verschiedenen Maßnahmen der In-Wertsetzung des Hochmoores möglich, wie z. B. Vernässung zur Moorregeneration, extensiv genutztes Hochmoorgrünland und nasser Moorwald auf alten Handtorfstichen, die als Fläche insgesamt zu den Zielen des Klimaschutzes, der Lebensraumqualität und zur Biodiversität beitragen werden.

 

Mit dem Gewässerausbau in Richtung Alpe werden angrenzend landwirtschaftliche Nutzflächen (östlich der Kreisstraße) benötigt, die im Rahmen der Flurbereinigung bereitgestellt werden könnten. Die Variante IV b zur Moorbeeke wird als annehmbar vertreten, da sie geringer als die Variante IV a, Ausbau Alpegraben das bestehende Naturschutzgebiet „Weißer Graben“ betrifft. Alle Entwässerungsvarianten genügen den wasserwirtschaftlichen Vorgaben (Mindestgefälle 0,3 ‰). Variante IV a/b ist in der Sohllage so bemessen, dass die Steimbker Flächen im südlichen Vertiefungsgebiet auch nach Herrichtung der Flächen für die Folgenutzung ausreichend entwässert werden.

 

Die Entwässerungsvariante in Richtung Nordosten hat zusätzlich den entscheidenden Vorteil, dass damit den Hochwasserschutzinteressen der Gemeinde Heemsen am besten Rechnung getragen werden kann.

 

Der Antragsteller K. Meiners hat im Verfahren jedoch zum Ausdruck gebracht, dass er eine Verpflichtung zum Gewässerausbau und zum Rückbau von Gewässern, die über sein Abbaugebiet hinausgehen, nicht sieht und an das vorhandene öffentliche Gewässer 2. Ordnung Torfgraben Harms und Busch anschließen könnte. Er sehe sich auch nicht in der Lage die Flächen für einen weitergehenden Gewässerausbau zur Moorbeeke zu beschaffen und die Ausbaukosten zu tragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Integrales Flurbereinigungsverfahren

 

Die Flurbereinigungsbehörde des LGLN (Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen) hat in einer Besprechung vorgetragen, dass die laufenden Flurbereinigungsverfahren Heemsen und Steimbke nicht oder wenig als Ansatz für einen Lösung des beschriebenen Problems geeignet sind. Das Verfahren Heemsen ist vor Ort weitgehend abgeschlossen, das Verfahren Steimbke ist nur mit einem Teilgebiet für einen möglichen Gewässerausbau zur Moorbeeke betroffen. Daher wird eine neue integrale Flurbereinigung mit der Begleitung der vielfältigen Ziele im Steimbker und Heemser Gebiet, der Realisierung des verträglicheren Gewässerausbaus nach Nordosten und der Entwicklung des Lichtenmoors aus Gründen des Moor-, Klima- und Artenschutz angestrebt. Es handelt sich hier um einen eng miteinander verzahnten Ansatz, der sowohl den Zielen des Naturschutzes als auch den Nutzungsansprüchen aus der Landwirtschaft sowie dem Torfabbau dienen soll.

 

Einführend wird auf der Basis einer Projektbeschreibung durch die Flurbereinigungsbehörde im Zusammenwirken mit dem Landkreis Nienburg ein Antrag auf Aufnahme in das Flurbereinigungsprogramm 2014 beim Land Niedersachsen bis zum 30.06.2014 gestellt. Parallel dazu sollte auch die fachliche Zustimmung zu einer künftigen Maßnahmenrealisierung und Finanzierungsmöglichkeiten durch das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz herbeigeführt werden. Nach Zustimmung durch das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (sog. „Grüner Stempel“) könnte ab Mitte 2014 ein Arbeitskreis, interdisziplinär und nach Nutzergruppen differenziert zusammengesetzt und das eigentliche Flurbereinigungsverfahren vorbereitet werden.

 

Die Flurbereinigung begleitet die erforderliche Flächenbeschaffung sowie den damit einhergehenden Flächentransfer und ermöglicht erforderliche planungsrechtliche Festlegungen als Vorraussetzung für die Umsetzung von Aktivmaßnahmen im Moor. Die Finanzierung von Maßnahmen ist in der weiteren Abstimmung zu prüfen, ein Flächenerwerb aus Mitteln der Flurbereinigung ist derzeit nicht förderfähig.

 

4. Naturschutzgebietsverfahren

 

Der die Flurbereinigung vorbereitende Arbeitskreis wird den Beschluss der Sitzung des ALNU vom 10.09.13 aufnehmen und gleichzeitig sich über eine konsensfähige Grenze eines künftigen Naturschutzgebiets Lichtenmoor verständigen. Damit muss der Beschluss insoweit modifiziert werden, da sich der Arbeitskreis mit der umfassenden Zielsetzung einer Flurbereinigung aus Sicht des geänderten Gewässerausbaus, der Moorentwicklung und des Klimaschutzes sowie einer Gebietskulisse für ein künftiges NSG befasst. Die genaue Zusammensetzung des Arbeitskreises muss noch in arbeitsfähiger Größe abgestimmt werden. Diesem sollen jedoch gemäß Beschluss des ALNU auch die Verbandsvertreter der Landwirtschaft, Vertreter der direkt betroffenen Landwirte sowie Vertreter der Kreisverbände von BUND und NABU angehören.

Damit ist zunächst auch eine Beauftragung eines externen Planungsbüros nicht erforderlich (Mittelrahmen 20.000 – 25.000 €).

 

 

 

Es entsteht durch die Vorbereitung einer Flurbereinigung über einen interdisziplinären Arbeitskreis zudem kein wesentlicher zeitlicher Nachteil im Fortschritt zur möglichen Ausweisung eines künftigen NSG, da je nach Abschluss der Ergebnisse des Arbeitskreises auch parallel zum Flurbereinigungsverfahren die Einleitung des Schutzgebietsverfahrens begonnen werden kann.

Die Mitglieder des ALNU haben die zeitliche Steuerung des Beginns des NSG - Verfahrens je nach Arbeitsstand in der Hand.

 

5. Planfeststellungsverfahren zum Gewässerausbau und vertieften Torfabbau

 

Sobald die überarbeiteten Unterlagen zu den Gewässervarianten und zum Umfang des vertieften Torfabbaus sowie deren Folgenutzung vorliegen, wird die Wasserbehörde ein ergänzendes Beteiligungsverfahren durchführen und danach die Ergebnisse in einem Erörterungstermin besprechen. Es wäre von Vorteil, wenn zum Zeitpunkt der Erörterung bereits ein Signal zur Durchführung einer neuen, integralen Flurbereinigung für das Gebiet vorläge. Die Wasserbehörde wird nach dem Erörterungstermin (ab ca. Mitte 2014), in den Abwägungsprozess einsteigen und so zeitnah wie möglich eine Entscheidung für eine Gewässervariante und über den Vertiefungsantrag treffen. Die spezielleren Umsetzungen können dann zu einem späteren Zeitpunkt ausführungsreif geplant und finanziert werden (Förderprogramme, Ersatzgelder).

 

6. Projektvorschlag der Verwaltung

 

Die Verwaltung unterstützt das Projekt der Flurbereinigungsbehörde des LGLN zur Durchführung einer integralen Flurbereinigung im Steimbker und Heemser Gebiet zur Realisierung des Gewässerausbaus nach Nordosten und zur Entwicklung des Lichtenmoors aus Gründen des Moor-, Klima- und Naturschutzes sowie der Landwirtschaft.

 

Zur Vorbereitung des Flurbereinigungsverfahrens und des Verfahrens zur Ausweisung eines Naturschutzgebiets wird ein interdisziplinär zusammengesetzter Arbeitskreis gegründet, in dem neben dem erforderlichen Flächenmanagement ein konsenzfähiger Abgrenzungsvorschlag für ein künftiges NSG vorbereitet wird. Dessen Ergebnisse werden mit dem ALNU kommuniziert. Der Arbeitskreis beginnt seine Arbeit nach Aufnahme des Projektes in das Niedersächsische Flurbereinigungsprogramm 2014 (vorr. ab Mitte des Jahres).

 

Parallel führt die Verwaltung den Antrag des Torfwerks Karl Meiners nach vollständiger Überarbeitung der Gewässervarianten und des Umfangs der Folgenutzung im Vertiefungsgebiet über ein ergänzendes Beteiligungsverfahren zeitnah zur Planfeststellung. Auch hierüber wird der ALNU fortlaufenden informiert.

 

Für die Durchführung des Arbeitskreises als Vorbereitung für das Flurbereinigungsverfahren, entstehen dem Landkreis zunächst keine Aufwendungen für ein externes Planungsbüro. Die Planung des Finanzbedarfs für die konkrete Planung eines künftigen Naturschutzgebiets wird in die Haushaltsjahre 2015 und Folgejahre vertagt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

 

1 – Karte Gewässervarianten