Den Abwägungsvorschlägen und Empfehlungen zu den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Hinweisen, Anregungen und Bedenken wird zugestimmt.
Sachverhalt
Im Rahmen der zweiten Auslegung des
RROP-Entwurfs haben 93 Träger öffentlicher Belange und 74 private und
juristische Personen eine und im Einzelfall auch mehrere Stellungnahmen abgegeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind nach Themen ausgewertet und in dem als Anlage beigefügten Katalog folgendermaßen gegliedert:
Nach Themen:
1.
Allgemeines
2.
Bodenschutz /
Bodendenkmalpflege
3.
Flugsicherheit
4.
Grundeigentum
5.
Landwirtschaft
6.
Planungskonzept
7.
Planungsrecht
8. Repowering
9.
Rohstoffgewinnung
10.
Technische
Infrastruktur
11.
Umweltbericht
12.
Wasserwirtschaft
13.
Wirtschaft
14.
Wohnen
Unterhalb dieser Themen sind
die Eingaben nach der Verteiler-Nummer sortiert:
Nr. 1 – 12
Verwaltungseinheiten Landkreis Nienburg
Nr. 13 – 19 Benachbarte
Träger der Regionalplanung
Nr. 20 – 26 Ministerien und
Bezirksregierungen
Nr. 27 – 54 Behörden des
Bundes und der Länder
Nr. 55 – 162 Sonstige Behörden,
Körperschaften, Verbände
Nr. 162 – 198 im lfd. Verfahren
aufgenommene weiterer Träger öffentlicher Belange u. ä. Stellen
Nr. 300 – 624 Private und
juristische Personen
Danach
erfolgt eine Sortierung nach Nummer des Entwurfgebiets. Ist die Eingabe
grundsätzlicher Natur oder bezieht sich auf eine andere Örtlichkeit, wird die
Nummer 0 vergeben.
Am
06.06.2014 hat die Verwaltung mit der obersten Landesplanungsbehörde beim
niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (ML) ein Gespräch geführt, um insbesondere Fragen der
Genehmigungsfähigkeit des RROP-Entwurfs zu klären.
Als
wichtigste Abwägungsergebnisse sind nachfolgende Änderungen im Entwurf zu
nennen:
1. Beschreibende Darstellung:
· Z 4 (Mindesthöhe 120 m): Wird als Grundsatz formuliert.
· Z 5 (Erweiterung Tierhaltungsanlagen): Wird gestrichen, stattdessen wird das Vorranggebiet 19 als Eignungsgebiet festgelegt. Hierzu wird Z 1 entsprechend ergänzt. Grund: Ein Eignungsgebiet eröffnet mehr Flexibilität bei der Zulassung anderer nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegierter Vorhaben wie Tierhaltungsanlagen und deren Erweiterung.
· Flugsicherung (Drehfunkfeuer Nienburg): Zu den Vorranggebieten 6, 8, 12 und 19 wird die Begründung mit dem Hinweis auf mögliche Restriktionen bei der Einzelfallgenehmigung hinsichtlich Höhe und Lage der Anlagen ergänzt.
2. Zeichnerische Darstellung
· Das Vorranggebiet 15 südlich Uchte wird nördlich um eine Teilfläche erweitert, die im noch bestehenden RROP-2003-Vorrangstandort liegt. Diese Fläche ist aufgrund des Kriteriums „500-m-Abstand zu Einzelwohnbebauung“ zunächst ausgeschieden. Sie muss jetzt einbezogen werden, da die Verwaltung bei der Überprüfung der Datenbasis festgestellt hat, dass diese Wohnnutzung im Industriegebiet Uchte dargestellt wird. Für die nur ausnahmsweise zulässige Wohnnutzung in Gewerbe- und Industriegebieten gelten deutlich geringere Schutzanforderungen als für Wohnsiedlungen. Daher werden Gewerbe- und Industriegebiete im RROP-Entwurf nicht mit Tabu-Kriterien vor Windenergieanlagen geschützt. Im Ergebnis wird die Fläche geringfügig vergrößert.
· Das Vorranggebiet 11 nördlich Landesbergen wird voraussichtlich vergrößert, da die Aufhebung der Start- und Landeerlaubnis für Gleitschirmflieger durch den Deutschen Hängegleiterverband im DAeC e.V in Aussicht gestellt wird. Eine Verzichtserklärung des Gleitschirmclubs Landesbergen e.V. liegt dem Landkreis Nienburg seit dem 16.06.2014 vor.
Zeitplanung
Die Erweiterungen der Vorranggebiete erfordern eine weitere, verkürzte öffentliche Auslegung des Entwurfs. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die erneute Auslegung der vorgesehene Zeitplan des RROP-Verfahrens nicht beeinflusst wird.
Der Erörterungstermin mit den Trägern öffentlicher Belange ist am 30.07.2014 vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
Abwägungskatalog