Den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Hinweisen, Anregungen und Bedenken wird zugestimmt.
Dem Satzungsentwurf der 1. Änderung des RROP 2003 wird zugestimmt. Der Entwurf und der Umweltbericht werden dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser zur Genehmigung vorgelegt.
Sachverhalt
1.
Mündliche Erörterung der Hinweise, Anregungen
und Bedenken zum Entwurf 2013
Am 30.07.2014 fand ein Erörterungstermin mit
den von der Planung berührten Stellen statt. Diskutiert wurden die wesentlichen
Inhalte der im Rahmen der zweiten Auslegung vorgetragenen Hinweise, Anregungen
und Bedenken. Die Erörterung hat keine neuen wesentlichen Erkenntnisse ergeben,
so dass die Abwägungsentscheidungen bestehen bleiben.
Dokumentiert sind die Ergebnisse der
Erörterung in einem Protokoll, das an die Beteiligten versandt wurde und in der
Anlage zu dieser Drucksache beigefügt ist. Auf dem Termin wurde auf die
erforderlichen Änderungen des Entwurfs hingewiesen und die Auslegung des
geänderten Entwurfs angekündigt.
Folgende Aspekte sind vertieft diskutiert
worden und wurden im Nachgang noch mal geprüft:
·
Intensiv
erörtert wurden die Einlassungen des Landvolks, Kreisverband Mittelweser e. V.
Es fordert, dass in den Vorranggebieten für Windenergieanlagen (WEA) 12
(Husum), 18 (Mensinghausen) und in dem Eignungsgebiet 19 (Sonnenborstel) die
Errichtung und Erweiterung landwirtschaftlicher Anlagen möglich sein müsse. Im
Eignungsgebiet wird dies weiterhin möglich sein; in den Vorranggebieten nur in
den Randbereichen: In der Nachberatung wurden die vorgetragenen
Fallkonstellationen zweier Landwirte in Husum und Mensinghausen vertieft
geprüft. Die Stallbauoptionen befinden sich überwiegend randständig an den
Vorranggebieten und können im Rahmen der gemeindlichen Flächennutzungspläne
berücksichtigt werden.
·
Intensiv
erörtert wurden auch die Bedenken der unteren Naturschutzbehörde gegen die
Festlegung des Vorranggebiets 18 östlich Mensinghausen. Sie vermisst
insbesondere bei diesem Gebiet aufgrund der dort vorkommenden streng geschützten
Wiesenweihe den vorsorgenden Umweltschutz. Sie weist auf Kollisionsgefährdung
der Wiesenweihe durch WEA hin und verweist dabei auf einen Todesfund im Bereich
des geplanten Vorranggebiets 4 in Calle. Hierzu hat die nachträgliche Prüfung
ergeben, dass die WEA in Calle durch die 100-m-Höhenbegrenzung im
Flächennutzungsplan nicht mit den WEA in Mensinghausen zu vergleichen sind.
Aufgrund der weitaus höheren WEA (150 – 180 m) in Mensinghausen ist anzunehmen,
dass das Kollisionsrisiko in Calle höher ist. An der Festlegung eines
Vorranggebiets in Mensinghausen wird daher festgehalten.
2.
Ergebnis der dritten Auslegung
Im Rahmen der dritten Auslegung des RROP-Entwurfs haben ca. 50 Träger
öffentlicher Belange und eine Privatperson Stellungnahmen abgegeben. Der
überwiegende Teil hat keine Bedenken geäußert. Die Stellungnahmen sind nach
Themen bezogen ausgewertet worden. Die Synopse der Stellungnahmen mit den
Abwägungsvorschlägen ist in der Anlage zu dieser Drucksache beigefügt.
Die Samtgemeinde Uchte, die Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht
mbH und die Deutschen Bahn AG erheben z. T. erhebliche Bedenken gegen die
Erweiterung des Vorranggebiets 15. Wesentliche Gründe dafür sind städtebauliche
Belange (beabsichtigte Erweiterung des Industriegebiets Uchte) und das direkte
Angrenzen der nördlichen kleinen Erweiterungsfläche an die Bahnstrecke 1743,
die von der Museumseisenbahn genutzt wird. Im Ergebnis werden die beiden
Flächensplitter nördlich und südlich des Industriegebiets Uchte wieder
herausgenommen. Das Vorranggebiet 15 bleibt daher auf die Flächen südlich der B
61 begrenzt.
Ein wesentlicher Einwand, der sich nicht auf die geänderten Teile des
Entwurfs bezieht, betrifft die Flächen nordöstlich des Vorranggebiets 11
nördlich Landesbergen, die noch vom Gleitschirmclub Landesbergen e. V. genutzt
werden und laut Planungskonzept als weiche Tabuzone für die Flugsicherheit
einzustufen sind. Die Bürgerwindpark Estorf GmbH & Co. KG fordert, diese
Flächen in das Vorranggebiet einzubeziehen bzw. es entsprechend zu vergrößern.
Es wurde geprüft, ob aufgrund einer vorgelegten Verzichtserklärung des
Vorsitzenden des Gleitschirmclubs das Vorranggebiet 11 vergrößert werden kann.
Der DHV (Deutscher Hängegleiterverband als für die Erteilung von
Gleitflugerlaubnissen zuständige Stelle) teilte jedoch mit, dass zurzeit kein
Handlungsbedarf bestehe, die Flugerlaubnis für das Gleitschirmfluggelände
aufzuheben, da der Verein keinen sofortigen Widerruf beantragt hat. Solange die
Flugerlaubnis besteht, werden diese Flächen daher weiterhin als
Ausschlussflächen für die Windenergienutzung eingestuft (siehe ID 1139, S. 11
der Synopse).
3.
Satzungsentwurf und Umweltbericht
Inhaltlich wurden im Entwurf die Abschlusskapitel unter Teil D der Begründung ergänzt, u. a. die „Zusammenfassende Erklärung nach § 11 Abs. 3 ROG“. Der in der Anlage zu dieser Drucksache beigefügte Satzungsentwurf und der Umweltbericht werden dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser Ende Oktober zur Genehmigung vorgelegt. Das ArL überprüft die Rechtmäßigkeit des Entwurfs. Es kann räumliche oder sachliche Teile vorweg genehmigen oder von der Genehmigung ausnehmen bzw. unter Maßgaben erteilen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn über den Genehmigungsantrag nicht innerhalb von drei Monaten nach seinem Eingang entschieden worden ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
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Anlage 1
Ergebnisprotokoll des Erörterungstermins
·
Anlage 2
Abwägungskatalog
·
Anlage 3
Satzungsentwurf 1. Änderung des RROP 2003
· Anlage 4 Umweltbericht zur 1. Änderung des RROP 2003