Betreff
1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (Windenergienutzung) - Entwurf Aktualisierung 2014 -
Vorlage
2014/217
Aktenzeichen
62.13.39
Art
Beschlussvorlage

Den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Hinweisen, Anregungen und Bedenken wird zugestimmt.

 

Dem Satzungsentwurf der 1. Änderung des RROP 2003 wird zugestimmt. Der Entwurf und der Umweltbericht werden dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser zur Genehmigung vorgelegt.


Sachverhalt

1.    Mündliche Erörterung der Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Entwurf 2013

 

Am 30.07.2014 fand ein Erörterungstermin mit den von der Planung berührten Stellen statt. Diskutiert wurden die wesentlichen Inhalte der im Rahmen der zweiten Auslegung vorgetragenen Hinweise, Anregungen und Bedenken. Die Erörterung hat keine neuen wesentlichen Erkenntnisse ergeben, so dass die Abwägungsentscheidungen bestehen bleiben.

 

Dokumentiert sind die Ergebnisse der Erörterung in einem Protokoll, das an die Beteiligten versandt wurde und in der Anlage zu dieser Drucksache beigefügt ist. Auf dem Termin wurde auf die erforderlichen Änderungen des Entwurfs hingewiesen und die Auslegung des geänderten Entwurfs angekündigt.

 

Folgende Aspekte sind vertieft diskutiert worden und wurden im Nachgang noch mal geprüft:

 

·        Intensiv erörtert wurden die Einlassungen des Landvolks, Kreisverband Mittelweser e. V. Es fordert, dass in den Vorranggebieten für Windenergieanlagen (WEA) 12 (Husum), 18 (Mensinghausen) und in dem Eignungsgebiet 19 (Sonnenborstel) die Errichtung und Erweiterung landwirtschaftlicher Anlagen möglich sein müsse. Im Eignungsgebiet wird dies weiterhin möglich sein; in den Vorranggebieten nur in den Randbereichen: In der Nachberatung wurden die vorgetragenen Fallkonstellationen zweier Landwirte in Husum und Mensinghausen vertieft geprüft. Die Stallbauoptionen befinden sich überwiegend randständig an den Vorranggebieten und können im Rahmen der gemeindlichen Flächennutzungspläne berücksichtigt werden.

 

·        Intensiv erörtert wurden auch die Bedenken der unteren Naturschutzbehörde gegen die Festlegung des Vorranggebiets 18 östlich Mensinghausen. Sie vermisst insbesondere bei diesem Gebiet aufgrund der dort vorkommenden streng geschützten Wiesenweihe den vorsorgenden Umweltschutz. Sie weist auf Kollisionsgefährdung der Wiesenweihe durch WEA hin und verweist dabei auf einen Todesfund im Bereich des geplanten Vorranggebiets 4 in Calle. Hierzu hat die nachträgliche Prüfung ergeben, dass die WEA in Calle durch die 100-m-Höhenbegrenzung im Flächennutzungsplan nicht mit den WEA in Mensinghausen zu vergleichen sind. Aufgrund der weitaus höheren WEA (150 – 180 m) in Mensinghausen ist anzunehmen, dass das Kollisionsrisiko in Calle höher ist. An der Festlegung eines Vorranggebiets in Mensinghausen wird daher festgehalten.

 

2.    Ergebnis der dritten Auslegung

 

Im Rahmen der dritten Auslegung des RROP-Entwurfs haben ca. 50 Träger öffentlicher Belange und eine Privatperson Stellungnahmen abgegeben. Der überwiegende Teil hat keine Bedenken geäußert. Die Stellungnahmen sind nach Themen bezogen ausgewertet worden. Die Synopse der Stellungnahmen mit den Abwägungsvorschlägen ist in der Anlage zu dieser Drucksache beigefügt.

 

Die Samtgemeinde Uchte, die Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbH und die Deutschen Bahn AG erheben z. T. erhebliche Bedenken gegen die Erweiterung des Vorranggebiets 15. Wesentliche Gründe dafür sind städtebauliche Belange (beabsichtigte Erweiterung des Industriegebiets Uchte) und das direkte Angrenzen der nördlichen kleinen Erweiterungsfläche an die Bahnstrecke 1743, die von der Museumseisenbahn genutzt wird. Im Ergebnis werden die beiden Flächensplitter nördlich und südlich des Industriegebiets Uchte wieder herausgenommen. Das Vorranggebiet 15 bleibt daher auf die Flächen südlich der B 61 begrenzt.

 

Ein wesentlicher Einwand, der sich nicht auf die geänderten Teile des Entwurfs bezieht, betrifft die Flächen nordöstlich des Vorranggebiets 11 nördlich Landesbergen, die noch vom Gleitschirmclub Landesbergen e. V. genutzt werden und laut Planungskonzept als weiche Tabuzone für die Flugsicherheit einzustufen sind. Die Bürgerwindpark Estorf GmbH & Co. KG fordert, diese Flächen in das Vorranggebiet einzubeziehen bzw. es entsprechend zu vergrößern. Es wurde geprüft, ob aufgrund einer vorgelegten Verzichtserklärung des Vorsitzenden des Gleitschirmclubs das Vorranggebiet 11 vergrößert werden kann. Der DHV (Deutscher Hängegleiterverband als für die Erteilung von Gleitflugerlaubnissen zuständige Stelle) teilte jedoch mit, dass zurzeit kein Handlungsbedarf bestehe, die Flugerlaubnis für das Gleitschirmfluggelände aufzuheben, da der Verein keinen sofortigen Widerruf beantragt hat. Solange die Flugerlaubnis besteht, werden diese Flächen daher weiterhin als Ausschlussflächen für die Windenergienutzung eingestuft (siehe ID 1139, S. 11 der Synopse).

 

3.    Satzungsentwurf und Umweltbericht

 

Inhaltlich wurden im Entwurf die Abschlusskapitel unter Teil D der Begründung ergänzt, u. a. die „Zusammenfassende Erklärung nach § 11 Abs. 3 ROG“. Der in der Anlage zu dieser Drucksache beigefügte Satzungsentwurf und der Umweltbericht werden dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser Ende Oktober zur Genehmigung vorgelegt. Das ArL überprüft die Rechtmäßigkeit des Entwurfs. Es kann räumliche oder sachliche Teile vorweg genehmigen oder von der Genehmigung ausnehmen bzw. unter Maßgaben erteilen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn über den Genehmigungsantrag nicht innerhalb von drei Monaten nach seinem Eingang entschieden worden ist.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen:

 

·        Anlage 1 Ergebnisprotokoll des Erörterungstermins

·        Anlage 2 Abwägungskatalog

·        Anlage 3 Satzungsentwurf 1. Änderung des RROP 2003

·        Anlage 4 Umweltbericht zur 1. Änderung des RROP 2003