Betreff
Antrag der Kreisverbände von BUND und NABU vom 14.12.2012 auf Ausweisung eines Naturschutzgebiets im Lichtenmoor und Planfeststellungsverfahren zum Gewässerausbau und vertieften Torfabbau; hier: Arbeitskreis Lichtenmoor, Kostenplanung und Mittelbereitstellung für das geplante Flurbereinigungsverfahren "Lichtenmoor"
Vorlage
2016/223
Aktenzeichen
55-FB NSG Lichtenmoor
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt stimmt der Bereitstellung von

a) Eigenleistungsanteilen für Ausführungskosten 175.000 Euro und für Flächenerwerb 45.000 Euro für das geplante Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“, aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2017 – 2021 und

b) Voruntersuchungen zur Feststellung des Wasserhaushalts und Moormächtigkeiten  in Höhe von 92.000 Euro

zu.

 


Sachverhalt

1. Einführung

 

In der Sitzung des ALNU vom 20.09.2016 wurde zuletzt über den Sachstand des Arbeitskreises Lichtenmoor aus bisher 16 Sitzungen berichtet (Drucksache 2016/138).

 

Der Arbeitskreis Lichtenmoor wurde eingerichtet, um neben der Erarbeitung eines Abgrenzungsvorschlags für ein künftiges Naturschutzgebiet „Lichtenmoor“ ein neuartiges Flurbereinigungsverfahren für Klima und Umwelt vorzubereiten.

 

Der Arbeitskreis hat das Ziel, in einem konsensorientierten Verfahren die teilweise widerstreitenden Interessen aus Naturschutz, Land- und Wasserwirtschaft sowie des Torfabbaus zusammenzuführen und hierfür Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

 

In 17 Sitzungen wurden seit Beginn im Sommer 2014 einvernehmliche Ergebnisse zum Zielkonzept der Folgenutzungen in Teilräumen für die Landwirtschaft, die Landschaftspflege sowie den Moor-/Klimaschutz und Gebiete mit Torfabbau gefasst. Einigung wurde über ein wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept erreicht. Darin finden auch die Ziele des Hochwasserschutzes und der Entwässerung von landwirtschaftlichen Nutzflächen Berücksichtigung. Im Zusammenhang mit der Möglichkeit des vertieften Torfabbaus wurden die Folgen für die naturschutzfachliche Eingriffsregelung dargestellt und mögliche Orte für Maßnahmen erarbeitet. Einverständnis ergab sich auch über das Konzept der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen.

 

Der Auftrag des Ausschusses für Landschaftspflege, Natur und Umwelt aus der vorherigen Wahlperiode, einen Abgrenzungsvorschlag für ein künftiges Naturschutzgebiet „Lichtenmoor“ im Steimbker und Heemser Gebiet zu erarbeiten, konnte bisher nur mit einer Voraussetzung erreicht werden. Die 16. Sitzung des Arbeitskreises am 14.09.16 hatte hierzu beschlossen (einstimmig mit einer Enthaltung):

„Unter der Voraussetzung, dass zusätzliche negative Auswirkungen einer zukünftigen NSG-VO auf die Entwicklung der angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe ausgeschlossen werden können, ist der NSG-Abgrenzungsvorschlag der Unteren Naturschutzbehörde (Anlage 1) Grundlage einer zukünftigen NSG-Ausweisung.“

 

Offen ist in diesem Zusammenhang noch die naturschutzrechtliche Fragestellung, ob durch Fassung einer besonderen Freistellung in der NSG-VO für Immissionen von viehhaltenden landwirtschaftlichen Betrieben, diesem Belang Rechnung getragen werden kann.

Das Flurbereinigungsverfahren Klima und Umwelt dient neben der Maßnahmenumsetzung insbesondere dem Flächenmanagement (Zuweisung durch Kauf und Tausch für Klima- und Naturschutzzwecke) und ist eng mit dem Verfahren zur Ausweisung des geplanten NSG Lichtenmoor verknüpft.

Die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens Klima und Umwelt ist aber nur dann möglich, wenn auch wichtige Ziele für Klima und Umwelt erreicht werden können. Dieses ist jedoch nur dann gegeben, wenn ein großflächiger Ankauf von Flächen für den Naturschutz und ein NSG entsprechend dem in der Anlage 1 beigefügten NSG-Grenzvorschlag erreicht werden. Die erforderliche Zustimmung des Arbeitskreises steht hierzu noch aus.

 

Für das Verfahren des NSG „Lichtenmoor“ ist der Landkreis Nienburg zuständig. Das Flurbereinigungsverfahren führt als Landesbehörde das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen (ArL) durch.

 

2. Maßnahmen- und Kostenplanung für das Flurbereinigungsverfahren

 

Wie in der Sitzung des ALNU vom 20.09.2016 berichtet wurde, hatte das ArL in 2014 dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium (ML) das Flurbereinigungsprojekt Lichtenmoor als Vorhaben zur Realisierung der neuen Ziele des Moor- und Klimaschutzes gemeldet und ist dort in die Liste der landesweit besonders bedeutsamen Gebiete aufgenommen worden. Die mit dem Flurbereinigungsverfahren zusammenhängenden Maßnahmenkosten können aus der neuen Richtlinie „ZILE“ (Zuwendung zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung) gefördert werden. In der neuen EU-Förderperiode werden damit bis 2020 (+ 3 Jahre Nachlauf) Maßnahmen zum Flächenmanagement Klima und Umwelt (FKU) in Höhe von bis zu 75 % bezuschusst. Hierzu gehört auch der Flächenerwerb.

 

Damit das Projekt fristgerecht ab Anfang 2017 eingeleitet werden kann, sind erhebliche Vorbereitungen und Planungen erforderlich. Hierzu gehören die Abgrenzung des Flurbereinigungsgebiets, die Pläne über das Wege- und Gewässernetz, die Maßnahmenbeschreibung zur Realisierung des Moor- und Klimaschutzes und der Flächenbedarf für die Umsetzung der Projekte. Außerdem ist die Aufstellung eines Kostenplans für die Mittelbereitstellung erforderlich. Die Gebietskulisse für die Flurbereinigung mit der Gewässer- und Wegeplanung ergibt sich aus der Anlage 2.

 

Der Kostenplan weist für Maßnahmen des Gewässer- und Wegebaus, Flächenerwerb, Kompensation, Abfindungen und Vermessungen Gesamtausgaben in Höhe von 4.250.000 Euro aus. Bei 75 % Förderquote des Landes beträgt der Eigenanteil des Landkreis Nienburg 731.050 Euro. Die Kosten für Flächenerwerb in Höhe von 110.000 Euro, die im Zusammenhang mit dem Gewässerausbau stehen, können nicht aus Mittel der Flurbereinigung gefördert werden und sind zu 100 % vom Landkreis Nienburg zu tragen. Somit ergibt sich insgesamt ein Eigenleistungsanteil des Landkreises Nienburg von 841.050 Euro.

Das ArL erwartet vom Landkreis eine verbindliche Erklärung zur Übernahme des Eigenanteils der Ausführungskosten des Flurbereinigungsprojektes Lichtenmoor.

 

Die Aufteilung im Haushaltsplan ist so vorgesehen, dass im Ergebnisplan auf dem Konto 55410.429102 „Geplantes NSG im Kernbereich Lichtenmoor“ 175.000 Euro und im Finanzplan auf dem Konto 55410.782100 für Flächenankauf 45.000 Euro veranschlagt sind. Der restliche Betrag in Höhe von 635.000 Euro kann aus dem Ersatzgeldkonto bereitgestellt werden, das bei der Unteren Naturschutzbehörde z. B. aus Einnahmen von Windenergieanlagen verwaltet wird. Die Beträge sind für Unvorhergesehenes aufgerundet. Der tatsächliche Eigenleistungsanteil des Landkreises Nienburg aus Maßnahmenkosten und Flächenerwerb beträgt somit insgesamt 220.000 Euro verteilt auf die Jahre 2017 – 2021. Die Aufteilung auf die Haushaltsjahre ergibt sich aus Drucksache 2016/224 zu dieser Sitzung.

 

Die Investitionen zum Neubau des Gewässernetzes sind wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung von Maßnahmen zur Vernässung des Moores als Betrag zum Klimaschutz und der naturnahen Entwicklung des Lichtenmoors. Die genauere Planung mit den Kostenfolgen steht hierzu noch aus. Auch hier gibt es ein Förderprogramm des Landes „Klimaschutz durch Moorentwicklung“, das eine vergleichbare Förderquote anbietet (75/25 %). Für Voruntersuchungen des Wasserhaushalts und der Moormächtigkeiten als Planungsgrundlagen sind dafür im Ergebnisplan 2017 im Konto 55410.429102 als Aufwand 92.000 Euro veranschlagt.

 

Diesem Aufwand stehen im Haushalt 2018 als Ertrag 69.000 Euro als Erstattung gegenüber, sodass hier der Landkreis Nienburg 23.000 Euro Eigenmittel zu leisten hätte.

 

Die Verwaltung befürwortet die Bereitstellung dieser Eigenanteile, da hiermit ein herausragender Beitrag zur Lösung der Interessenkonflikte, zur Aufwertung des Natur- und Landschaftsraums und für Folgemaßnahmen zur Entwicklung des Moor- und Klimaschutzes im Lichtenmoor geleistet werden kann.

 

Weitere Erläuterungen folgen in der Sitzung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.

 

a) Im Ergebnisplan 2017 im Produktkonto 55410.429102 für Aufwendungen 15.000 Euro und in den Folgejahren bis 2021 40.000 Euro/Jahr als Eigenanteil der Flurbereinigung Lichtenmoor.

b) Im Ergebnisplan 2017 im Produktkonto 55410.429102 für Aufwendungen 92.000 Euro für Voruntersuchungen des Wasserhaushalts und der Moormächtigkeiten.

c) Im Finanzplan 2017 im Produktkonto 55410.782100 als Investition 45.000 Euro für Flächenerwerb.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:        Karte Abgrenzungsvorschlag NSG und Folgenutzungen

Anlage 2:        Gebietskulisse Flurbereinigung mit Wege- und Gewässerplan