Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur
und Umwelt stimmt der Bereitstellung von
a) Eigenleistungsanteilen für
Ausführungskosten 175.000 Euro und für Flächenerwerb 45.000 Euro für das
geplante Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“, aufgeteilt auf die
Haushaltsjahre 2017 – 2021 und
b) Voruntersuchungen zur Feststellung des
Wasserhaushalts und Moormächtigkeiten in
Höhe von 92.000 Euro
zu.
Sachverhalt
1. Einführung
In der Sitzung des ALNU vom 20.09.2016 wurde zuletzt über den Sachstand
des Arbeitskreises Lichtenmoor aus bisher 16 Sitzungen berichtet (Drucksache
2016/138).
Der Arbeitskreis Lichtenmoor wurde eingerichtet, um neben der
Erarbeitung eines Abgrenzungsvorschlags für ein künftiges Naturschutzgebiet
„Lichtenmoor“ ein neuartiges Flurbereinigungsverfahren für Klima und Umwelt
vorzubereiten.
Der Arbeitskreis hat das Ziel, in einem konsensorientierten Verfahren
die teilweise widerstreitenden Interessen aus Naturschutz, Land- und
Wasserwirtschaft sowie des Torfabbaus zusammenzuführen und hierfür
Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
In 17 Sitzungen wurden seit Beginn im Sommer 2014 einvernehmliche
Ergebnisse zum Zielkonzept der Folgenutzungen in Teilräumen für die Landwirtschaft,
die Landschaftspflege sowie den Moor-/Klimaschutz und Gebiete mit Torfabbau
gefasst. Einigung wurde über ein wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept erreicht.
Darin finden auch die Ziele des Hochwasserschutzes und der Entwässerung von
landwirtschaftlichen Nutzflächen Berücksichtigung. Im Zusammenhang mit der
Möglichkeit des vertieften Torfabbaus wurden die Folgen für die
naturschutzfachliche Eingriffsregelung dargestellt und mögliche Orte für
Maßnahmen erarbeitet. Einverständnis ergab sich auch über das Konzept der
Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen.
Der Auftrag des Ausschusses für Landschaftspflege, Natur und Umwelt aus
der vorherigen Wahlperiode, einen Abgrenzungsvorschlag für ein künftiges
Naturschutzgebiet „Lichtenmoor“ im Steimbker und Heemser Gebiet zu erarbeiten,
konnte bisher nur mit einer Voraussetzung erreicht werden. Die 16. Sitzung des
Arbeitskreises am 14.09.16 hatte hierzu beschlossen (einstimmig mit einer
Enthaltung):
„Unter der Voraussetzung, dass zusätzliche negative Auswirkungen einer
zukünftigen NSG-VO auf die Entwicklung der angrenzenden landwirtschaftlichen
Betriebe ausgeschlossen werden können, ist der NSG-Abgrenzungsvorschlag der
Unteren Naturschutzbehörde (Anlage 1) Grundlage einer zukünftigen
NSG-Ausweisung.“
Offen ist in diesem Zusammenhang noch die naturschutzrechtliche
Fragestellung, ob durch Fassung einer besonderen Freistellung in der NSG-VO für
Immissionen von viehhaltenden landwirtschaftlichen Betrieben, diesem Belang
Rechnung getragen werden kann.
Das Flurbereinigungsverfahren Klima und Umwelt dient neben der
Maßnahmenumsetzung insbesondere dem Flächenmanagement (Zuweisung durch Kauf und
Tausch für Klima- und Naturschutzzwecke) und ist eng mit dem Verfahren zur
Ausweisung des geplanten NSG Lichtenmoor verknüpft.
Die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens Klima und Umwelt ist aber
nur dann möglich, wenn auch wichtige Ziele für Klima und Umwelt erreicht werden
können. Dieses ist jedoch nur dann gegeben, wenn ein großflächiger Ankauf von
Flächen für den Naturschutz und ein NSG entsprechend dem in der Anlage 1
beigefügten NSG-Grenzvorschlag erreicht werden. Die erforderliche Zustimmung
des Arbeitskreises steht hierzu noch aus.
Für das Verfahren des NSG „Lichtenmoor“ ist der Landkreis Nienburg
zuständig. Das Flurbereinigungsverfahren führt als Landesbehörde das Amt für
regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen (ArL) durch.
2. Maßnahmen- und Kostenplanung für das Flurbereinigungsverfahren
Wie in der Sitzung des ALNU vom 20.09.2016 berichtet wurde, hatte das
ArL in 2014 dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium (ML) das
Flurbereinigungsprojekt Lichtenmoor als Vorhaben zur Realisierung der neuen
Ziele des Moor- und Klimaschutzes gemeldet und ist dort in die Liste der
landesweit besonders bedeutsamen Gebiete aufgenommen worden. Die mit dem
Flurbereinigungsverfahren zusammenhängenden Maßnahmenkosten können aus der
neuen Richtlinie „ZILE“ (Zuwendung zur Förderung der integrierten ländlichen
Entwicklung) gefördert werden. In der neuen EU-Förderperiode werden damit bis
2020 (+ 3 Jahre Nachlauf) Maßnahmen zum Flächenmanagement Klima und Umwelt
(FKU) in Höhe von bis zu 75 % bezuschusst. Hierzu gehört auch der
Flächenerwerb.
Damit das Projekt fristgerecht ab Anfang 2017 eingeleitet werden kann,
sind erhebliche Vorbereitungen und Planungen erforderlich. Hierzu gehören die
Abgrenzung des Flurbereinigungsgebiets, die Pläne über das Wege- und
Gewässernetz, die Maßnahmenbeschreibung zur Realisierung des Moor- und
Klimaschutzes und der Flächenbedarf für die Umsetzung der Projekte. Außerdem
ist die Aufstellung eines Kostenplans für die Mittelbereitstellung
erforderlich. Die Gebietskulisse für die Flurbereinigung mit der Gewässer- und
Wegeplanung ergibt sich aus der Anlage 2.
Der Kostenplan weist für Maßnahmen des Gewässer- und Wegebaus, Flächenerwerb,
Kompensation, Abfindungen und Vermessungen Gesamtausgaben in Höhe von 4.250.000
Euro aus. Bei 75 % Förderquote des Landes beträgt der Eigenanteil des Landkreis
Nienburg 731.050 Euro. Die Kosten für Flächenerwerb in Höhe von 110.000 Euro,
die im Zusammenhang mit dem Gewässerausbau stehen, können nicht aus Mittel der
Flurbereinigung gefördert werden und sind zu 100 % vom Landkreis Nienburg zu
tragen. Somit ergibt sich insgesamt ein Eigenleistungsanteil des Landkreises
Nienburg von 841.050 Euro.
Das ArL erwartet vom Landkreis eine verbindliche Erklärung zur
Übernahme des Eigenanteils der Ausführungskosten des Flurbereinigungsprojektes
Lichtenmoor.
Die Aufteilung im Haushaltsplan ist so vorgesehen, dass im Ergebnisplan
auf dem Konto 55410.429102 „Geplantes NSG im Kernbereich Lichtenmoor“ 175.000
Euro und im Finanzplan auf dem Konto 55410.782100 für Flächenankauf 45.000 Euro
veranschlagt sind. Der restliche Betrag in Höhe von 635.000 Euro kann aus dem Ersatzgeldkonto
bereitgestellt werden, das bei der Unteren Naturschutzbehörde z. B. aus
Einnahmen von Windenergieanlagen verwaltet wird. Die Beträge sind für Unvorhergesehenes
aufgerundet. Der tatsächliche Eigenleistungsanteil des Landkreises Nienburg aus
Maßnahmenkosten und Flächenerwerb beträgt somit insgesamt 220.000 Euro verteilt
auf die Jahre 2017 – 2021. Die Aufteilung auf die Haushaltsjahre ergibt sich
aus Drucksache 2016/224 zu dieser Sitzung.
Die Investitionen zum Neubau des Gewässernetzes sind wesentliche
Voraussetzung für die Umsetzung von Maßnahmen zur Vernässung des Moores als
Betrag zum Klimaschutz und der naturnahen Entwicklung des Lichtenmoors. Die
genauere Planung mit den Kostenfolgen steht hierzu noch aus. Auch hier gibt es
ein Förderprogramm des Landes „Klimaschutz durch Moorentwicklung“, das eine
vergleichbare Förderquote anbietet (75/25 %). Für Voruntersuchungen des
Wasserhaushalts und der Moormächtigkeiten als Planungsgrundlagen sind dafür im
Ergebnisplan 2017 im Konto 55410.429102 als Aufwand 92.000 Euro veranschlagt.
Diesem Aufwand stehen im Haushalt 2018 als Ertrag 69.000 Euro als
Erstattung gegenüber, sodass hier der Landkreis Nienburg 23.000 Euro
Eigenmittel zu leisten hätte.
Die Verwaltung befürwortet die Bereitstellung dieser Eigenanteile, da
hiermit ein herausragender Beitrag zur Lösung der Interessenkonflikte, zur
Aufwertung des Natur- und Landschaftsraums und für Folgemaßnahmen zur
Entwicklung des Moor- und Klimaschutzes im Lichtenmoor geleistet werden kann.
Weitere Erläuterungen folgen in der Sitzung.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat
finanzielle Auswirkungen.
a) Im Ergebnisplan 2017 im Produktkonto
55410.429102 für Aufwendungen 15.000 Euro und in den Folgejahren bis 2021
40.000 Euro/Jahr als Eigenanteil der Flurbereinigung Lichtenmoor.
b) Im Ergebnisplan 2017 im Produktkonto
55410.429102 für Aufwendungen 92.000 Euro für Voruntersuchungen des
Wasserhaushalts und der Moormächtigkeiten.
c) Im Finanzplan 2017 im Produktkonto
55410.782100 als Investition 45.000 Euro für Flächenerwerb.
Anlagen:
Anlage 1: Karte
Abgrenzungsvorschlag NSG und Folgenutzungen
Anlage 2: Gebietskulisse
Flurbereinigung mit Wege- und Gewässerplan