Betreff
Antrag der Kreisverbände von BUND und NABU vom 14.12.2012 auf Ausweisung eines Naturschutzgebiets im Lichtenmoor und Planfeststellungsverfahren zum Gewässerausbau und vertieften Torfabbau;
hier: Bericht über den Stand des Flurbereinigungsverfahrenssowie Planung des Projektes "KliMo Lichtenmoor"
Vorlage
2018/180
Aktenzeichen
55-KliMo Lichtenmoor
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Zur Vorbereitung der Planungen für ein künftiges Naturschutzgebiet im Lichtenmoor hatte das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen (ArL) in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Nienburg in 18 Arbeitskreissitzungen seit 2014 ein einvernehmliches Ergebnis zur Entwicklung des Lichtenmoors im Sinne der Land- und Wasserwirtschaft, des Moor- und Naturschutzes und des Torfabbaus sowie einen Abgrenzungsvorschlag für ein künftiges Naturschutzgebiet „Lichtenmoor“ erreicht. In Folge konnte das ArL das Flurbereinigungsverfahren zum Flächenmanagement Klima und Umwelt (FKU) vorbereiten, das nach Genehmigung durch das Land Niedersachsen mit Beschluss vom 11.08.2017 angeordnet und als Flurbereinigungsgebiet rechtskräftig festgestellt worden ist.

 

Mit Gründung der Teilnehmergemeinschaft (TG) der „Flurbereinigung Lichtenmoor“ hat der Vorstand (Vorsitzender: Herr stellv. Landrat Dr. Schmädeke) seine Arbeit im vergangenen Jahr erfolgreich aufgenommen.

 

Die für den Plan nach § 41 des Flurbereinigungsgesetz (P41) erforderlichen Wege und Gewässer wurden zwischenzeitlich detailliert fortgeschrieben und sind in der anliegenden Karte dargestellt (Anlage 1). Insgesamt 16 km ländliche Wege und zusätzlich 27 km neue Gewässer sollen über das Verfahren ausgeführt werden. Der Neubau der Gewässer dient der Umsetzung von Maßnahmen des Moor- und Klimaschutzes im Zentralbereich des Lichtenmoors sowie der erforderlichen Entwässerung der landwirtschaftlichen Flächennutzung. Gleichzeitig ergeben sich Synergien zum Hochwasserschutz.

 

Ein Auftrag zur Gewässerplanung wurde inzwischen an ein Fachbüro erteilt. Zusätzlich stehen Gelder für den Flächenerwerb zur Verfügung. Insgesamt ergeben sich Kosten in Höhe von 4,6 Mio. €, von denen 75 % (3,45 Mio. €) durch die EU und Niedersachsen gefördert werden. Den Eigenanteil übernehmen die Gemeinden Steimbke und Heemsen sowie der Landkreis Nienburg (s. BV 2016/223). Für einzelne Gewässerabschnitte sind die Kosten der Herstellung bzw. Verfüllung auch von einem Torfabbauunternehmen zu tragen. Parallel hat das ArL mit dem Flächenerwerb begonnen. Ziel des ArL ist, möglichst noch in 2018, spätestens 2019 eine Plangenehmigung für die genannten Maßnahmen zu erreichen.

 

In Ergänzung des Projektes hat sich der Vorstand der TG außerdem mit einer künftigen touristischen Erschließung des Lichtmoors unter Verwendung der geplanten oder vorhandenen Wege befasst (Anlage 2).

 

Das Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“ ebnet mit den beschriebenen Projektbausteinen die Umsetzung von weitgehenden Maßnahmen des Moor- und Klimaschutzes im Kerngebiet des Lichtenmoores (künftiges Naturschutzgebiet) als auch in den bereits ausgewiesenen Naturschutzgebieten „Weißer Graben“, „Steimbker Kuhlen“, „Holtorfer Moor“ sowie „Randbereiche Lichtenmoor“.

 

 

 

 

 

 

 

Der Landkreis Nienburg ist dafür als Naturschutzbehörde der Projektträger und hat auf der Basis einer Vorplanung einen Förderantrag mit dem Titel "KliMo Lichtenmoor - integraler Bestandteil der Flurbereinigung" bei der Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank) gestellt. Der Förderantrag vom 26.09.2017 aus der Förderrichtlinie „Klimaschutz durch Moorentwicklung“ beinhaltet ein Entwicklungskonzept Klima und Moor für das Lichtenmoor mit dem Hauptziel die Treibhausgasimmissionen zu reduzieren. Mit der Durchführung von verschiedenen Maßnahmen, wie Änderung der Vorflut, Aufhebung von Gräben, Flächeneinstau mit Vernässung und damit einhergehenden Nutzungsänderungen werden auch wesentliche Erfolge zur Moorentwicklung und Biodiversität angestrebt.

Die Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Moorentwicklung werden in insgesamt sieben Teilgebieten ausgeführt. Außerdem sind weitere Flächen Bestandteil der Planung, in denen mittelbare Klimaschutzwirkungen entstehen, z. B. durch Veränderung der Hauptentwässerungsrichtung nach Nordosten hin zur Moorbeeke. An Treibhausgasimmissionen können mit verschiedenen Maßnahmen rund 6.800 t CO2-Ä./a eingespart werden.

Die einzelnen Maßnahmenbereiche ergeben sich aus der anliegenden Karte (Anlage 3).

 

Der Projektzeitraum läuft vom 06.06.2018 bis 30.06.2022. Der Förderantrag hat ein Kostenvolumen von 1,722 Mio. €. 75 % Zuwendung der Europäischen Union und des Landes Niedersachsens wurden beantragt. 25 % Eigenanteil trägt der Landkreis Nienburg. Mit Bescheid vom 05.06.2018 hat die NBank eine Zuwendung in Höhe von 1.291.500,00 € bewilligt. Der Eigenanteil des Landkreises beträgt 430.500,00 € und wird aus Ersatzgeld finanziert.

 

Mit den ersten Schritten zur Projektumsetzung wurde bereits begonnen. Die Vergabe der Planungsleistungen an ein fach- und ortskundiges Ingenieurbüro steht kurz vor dem Abschluss. Danach werden vorrangig das Monitoring für Grundwasser und Vegetation sowie die Maßnahmen zu Gewässeraufhebung geplant. Messstellen für das Grundwasser und Flächen zur Kartierung der Vegetation sollen bereits 2018 eingerichtet werden.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Mittel für die Projektumsetzung sind in der aktuellen Haushaltplanung 2018 (Konto 55410.429102) vorhanden und werden in den Folgejahren nach Projektstand fortgeschrieben.

 


Anlagen:

 

1 - Flurbereinigung Lichtenmoor, Wege und Gewässer

2 - Lichtenmoor-Rundweg

3 - KliMo Lichtenmoor – Maßnahmen Moor- und Klimaschutz