hier: Bericht über den Stand des Flurbereinigungsverfahrenssowie Planung des Projektes "KliMo Lichtenmoor"
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und
Umwelt nimmt Kenntnis.
Sachverhalt:
Zur Vorbereitung der Planungen für ein künftiges
Naturschutzgebiet im Lichtenmoor hatte das Amt für regionale Landesentwicklung
Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen (ArL) in Zusammenarbeit mit dem Landkreis
Nienburg in 18 Arbeitskreissitzungen seit 2014 ein einvernehmliches Ergebnis
zur Entwicklung des Lichtenmoors im Sinne der Land- und Wasserwirtschaft, des
Moor- und Naturschutzes und des Torfabbaus sowie einen Abgrenzungsvorschlag für
ein künftiges Naturschutzgebiet „Lichtenmoor“ erreicht. In Folge konnte das ArL
das Flurbereinigungsverfahren zum Flächenmanagement Klima und Umwelt (FKU)
vorbereiten, das nach Genehmigung durch das Land Niedersachsen mit Beschluss
vom 11.08.2017 angeordnet und als Flurbereinigungsgebiet rechtskräftig
festgestellt worden ist.
Mit Gründung der Teilnehmergemeinschaft (TG) der
„Flurbereinigung Lichtenmoor“ hat der Vorstand (Vorsitzender: Herr stellv.
Landrat Dr. Schmädeke) seine Arbeit im vergangenen Jahr erfolgreich
aufgenommen.
Die für den Plan nach § 41 des
Flurbereinigungsgesetz (P41) erforderlichen Wege und Gewässer wurden
zwischenzeitlich detailliert fortgeschrieben und sind in der anliegenden Karte
dargestellt (Anlage 1). Insgesamt 16 km ländliche Wege und zusätzlich 27 km
neue Gewässer sollen über das Verfahren ausgeführt werden. Der Neubau der
Gewässer dient der Umsetzung von Maßnahmen des Moor- und Klimaschutzes im
Zentralbereich des Lichtenmoors sowie der erforderlichen Entwässerung der
landwirtschaftlichen Flächennutzung. Gleichzeitig ergeben sich Synergien zum
Hochwasserschutz.
Ein Auftrag zur Gewässerplanung wurde inzwischen an
ein Fachbüro erteilt. Zusätzlich stehen Gelder für den Flächenerwerb zur
Verfügung. Insgesamt ergeben sich Kosten in Höhe von 4,6 Mio. €, von denen 75 %
(3,45 Mio. €) durch die EU und Niedersachsen gefördert werden. Den Eigenanteil
übernehmen die Gemeinden Steimbke und Heemsen sowie der Landkreis Nienburg (s.
BV 2016/223). Für einzelne Gewässerabschnitte sind die Kosten der Herstellung
bzw. Verfüllung auch von einem Torfabbauunternehmen zu tragen. Parallel hat das
ArL mit dem Flächenerwerb begonnen. Ziel des ArL ist, möglichst noch in 2018,
spätestens 2019 eine Plangenehmigung für die genannten Maßnahmen zu erreichen.
In Ergänzung des Projektes hat sich der Vorstand
der TG außerdem mit einer künftigen touristischen Erschließung des Lichtmoors
unter Verwendung der geplanten oder vorhandenen Wege befasst (Anlage 2).
Das Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“ ebnet
mit den beschriebenen Projektbausteinen die Umsetzung von weitgehenden
Maßnahmen des Moor- und Klimaschutzes im Kerngebiet des Lichtenmoores
(künftiges Naturschutzgebiet) als auch in den bereits ausgewiesenen
Naturschutzgebieten „Weißer Graben“, „Steimbker Kuhlen“, „Holtorfer Moor“ sowie
„Randbereiche Lichtenmoor“.
Der Landkreis Nienburg ist dafür als Naturschutzbehörde
der Projektträger und hat auf der Basis einer Vorplanung einen Förderantrag mit
dem Titel "KliMo Lichtenmoor - integraler Bestandteil der
Flurbereinigung" bei der Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank)
gestellt. Der Förderantrag vom 26.09.2017 aus der Förderrichtlinie „Klimaschutz
durch Moorentwicklung“ beinhaltet ein Entwicklungskonzept Klima und Moor für
das Lichtenmoor mit dem Hauptziel die Treibhausgasimmissionen zu reduzieren.
Mit der Durchführung von verschiedenen Maßnahmen, wie Änderung der Vorflut,
Aufhebung von Gräben, Flächeneinstau mit Vernässung und damit einhergehenden
Nutzungsänderungen werden auch wesentliche Erfolge zur Moorentwicklung und
Biodiversität angestrebt.
Die Maßnahmen zum Klimaschutz und zur
Moorentwicklung werden in insgesamt sieben Teilgebieten ausgeführt. Außerdem
sind weitere Flächen Bestandteil der Planung, in denen mittelbare
Klimaschutzwirkungen entstehen, z. B. durch Veränderung der
Hauptentwässerungsrichtung nach Nordosten hin zur Moorbeeke. An Treibhausgasimmissionen
können mit verschiedenen Maßnahmen rund 6.800 t CO2-Ä./a eingespart werden.
Die einzelnen Maßnahmenbereiche ergeben sich aus
der anliegenden Karte (Anlage 3).
Der Projektzeitraum läuft vom 06.06.2018 bis
30.06.2022. Der Förderantrag hat ein Kostenvolumen von 1,722 Mio. €. 75 %
Zuwendung der Europäischen Union und des Landes Niedersachsens wurden
beantragt. 25 % Eigenanteil trägt der Landkreis Nienburg. Mit Bescheid vom
05.06.2018 hat die NBank eine Zuwendung in Höhe von 1.291.500,00 € bewilligt.
Der Eigenanteil des Landkreises beträgt 430.500,00 € und wird aus Ersatzgeld
finanziert.
Mit den ersten Schritten zur Projektumsetzung wurde
bereits begonnen. Die Vergabe der Planungsleistungen an ein fach- und
ortskundiges Ingenieurbüro steht kurz vor dem Abschluss. Danach werden
vorrangig das Monitoring für Grundwasser und Vegetation sowie die Maßnahmen zu
Gewässeraufhebung geplant. Messstellen für das Grundwasser und Flächen zur
Kartierung der Vegetation sollen bereits 2018 eingerichtet werden.
Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.
Anlagen:
1
- Flurbereinigung Lichtenmoor, Wege und Gewässer
2
- Lichtenmoor-Rundweg
3
- KliMo Lichtenmoor – Maßnahmen Moor- und Klimaschutz