Betreff
Mittelverwendung gem. § 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) für ergänzende Maßnahmen;
hier: 6. Ergänzung, Maßnahme 2411 und 2412
Vorlage
2018/193
Art
Beschlussvorlage

Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:

 

Maßnahme 2411: Defizitausgleich für rabattierte Fahrausweise für Schülerbeförderung im Bereich der Sekundarstufe 2 für die Jahre 2018, 2019 und 2020 mit einem Kostenrahmen von 100.000,- € für 3 Jahre.

 

Maßnahme 2412

Fahrplanausweitung im Linienbündel II an Sonntagen von Nienburg in Richtung Stolzenau/ Rehburg als Pilotprojekt für zwei Jahre mit einem Kostenrahmen von 100.000,- Euro.


Sachverhalt

Maßnahme 2411

Nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetztes haben Schülerinnen und Schüler der 1. bis 10. Schuljahrgänge der allgemeinbildenden Schulen einen Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung. Für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (11. bis 13. Jahrgang) besteht dieser nicht. Aufgrund eines Grundsatzbeschlusses des Kreistages vom 19.12.1997 werden für diese Jahrgänge freiwillige Leistungen vom Fachbereich Bildung übernommen. Die Regelung sieht vor, dass die Schülerinnen und Schüler maximal die Kosten einer Schülerfahrkarte für zwei Preisstufen tragen müssen. Das bedeutet, dass ein SEK II Schüler aktuell maximal 44,00 Euro pro Monat für die Fahrkarte bezahlen muss. Dem Fachbereich Bildung entstehen jährlich Kosten in Höhe von rund 33.333,- Euro für diesen Ausgleich. Die Kreisverwaltung schlägt daher vor, für die Jahre 2018, 2019 und 2020 Finanzmittel gem. § 7b NNVG in Höhe von 100.000,- Euro für den Ausgleich dieser Rabattierung zu verwenden.

Maßnahme 2412

Im Linienbündel II soll auf langjährigen Wunsch der Gemeinden hin im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojektes ein Fahrtenangebot an Sonntagen unterbreitet werden. Der Sonntagsbus soll von Nienburg über Landesbergen, Stolzenau, Leese und Loccum nach Rehburg und zurück fahren. Zurzeit werden mehrere Fahrplanvarianten geprüft. Am Bahnhof Nienburg wird eine möglichst gute Anpassung an die Ankunfts- und Abfahrtzeiten der RE-Züge angestrebt. Die Fahrplanvarianten beinhalten drei oder vier Fahrtenpaare. Nach dem Sulesprinter (Linie 138), der aber nur sehr wenige Haltestellen im Kreisgebiet bedient, wäre dies das erste richtige Sonntagsangebot für Fahrgäste aus dem Landkreis Nienburg/Weser. Geplanter Start ist das vierte Quartal 2018. Es wird erwartet, dass je nach Fahrplanvariante und erzielten Fahrgeldeinnahmen der Landkreis einen Defizitausgleich in einer Größenordnung von ca. 100.000,- Euro für diese Verkehrsleistungen in diesen zwei Jahren erbringen muss. Die Kreisverwaltung schlägt vor, für diesen Ausgleich Finanzmitteln gem. § 7b NNVG zu verwenden. Am Ende der Pilotphase soll eine Evaluierung erfolgen, ob das Angebot so gut angenommen wird, dass eine Weiterführung oder ggf. Ergänzung des Angebotes empfohlen werden kann oder nicht.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 83.333,- € pro Jahr, diese Mittel stehen im Haushalt für das Produkt 54120 bereit.