hier: 6. Ergänzung, Maßnahme 2411 und 2412
Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der
Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG)
vom Land erhält, finanziert werden:
Maßnahme
2411:
Defizitausgleich für rabattierte Fahrausweise für Schülerbeförderung im Bereich
der Sekundarstufe 2 für die Jahre 2018, 2019 und 2020 mit einem Kostenrahmen von 100.000,- € für 3
Jahre.
Maßnahme
2412
Fahrplanausweitung im Linienbündel II an Sonntagen von Nienburg in Richtung Stolzenau/ Rehburg als Pilotprojekt für zwei Jahre mit einem Kostenrahmen von 100.000,- Euro.
Sachverhalt
Maßnahme 2411
Nach
§ 114 des Niedersächsischen Schulgesetztes haben Schülerinnen und Schüler der
1. bis 10. Schuljahrgänge der allgemeinbildenden Schulen einen Anspruch auf
eine kostenlose Schülerbeförderung. Für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe
(11. bis 13. Jahrgang) besteht dieser nicht. Aufgrund eines
Grundsatzbeschlusses des Kreistages vom 19.12.1997 werden für diese Jahrgänge
freiwillige Leistungen vom Fachbereich Bildung übernommen. Die Regelung sieht
vor, dass die Schülerinnen und Schüler maximal die Kosten einer Schülerfahrkarte
für zwei Preisstufen tragen müssen. Das bedeutet, dass ein SEK II Schüler
aktuell maximal 44,00 Euro pro Monat für die Fahrkarte bezahlen muss. Dem
Fachbereich Bildung entstehen jährlich Kosten in Höhe von rund 33.333,- Euro
für diesen Ausgleich. Die Kreisverwaltung schlägt daher vor, für die Jahre
2018, 2019 und 2020 Finanzmittel gem. § 7b NNVG in Höhe von 100.000,-
Euro für den Ausgleich dieser Rabattierung zu verwenden.
Maßnahme
2412
Im
Linienbündel II soll auf langjährigen Wunsch der Gemeinden hin im Rahmen eines
zweijährigen Pilotprojektes ein Fahrtenangebot an Sonntagen unterbreitet werden.
Der Sonntagsbus soll von Nienburg über Landesbergen, Stolzenau, Leese und
Loccum nach Rehburg und zurück fahren. Zurzeit werden mehrere Fahrplanvarianten
geprüft. Am Bahnhof Nienburg wird eine möglichst gute Anpassung an die Ankunfts-
und Abfahrtzeiten der RE-Züge angestrebt. Die Fahrplanvarianten beinhalten drei
oder vier Fahrtenpaare. Nach dem Sulesprinter (Linie 138), der aber nur sehr
wenige Haltestellen im Kreisgebiet bedient, wäre dies das erste richtige
Sonntagsangebot für Fahrgäste aus dem Landkreis Nienburg/Weser. Geplanter Start
ist das vierte Quartal 2018. Es wird erwartet, dass je nach Fahrplanvariante
und erzielten Fahrgeldeinnahmen der Landkreis einen Defizitausgleich in einer
Größenordnung von ca. 100.000,- Euro für diese Verkehrsleistungen in
diesen zwei Jahren erbringen muss. Die Kreisverwaltung schlägt vor, für diesen
Ausgleich Finanzmitteln gem. § 7b NNVG zu verwenden. Am Ende der
Pilotphase soll eine Evaluierung erfolgen, ob das Angebot so gut angenommen
wird, dass eine Weiterführung oder ggf. Ergänzung des Angebotes empfohlen
werden kann oder nicht.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen
Kosten i. H. v. 83.333,- € pro Jahr, diese Mittel stehen im Haushalt für
das Produkt 54120 bereit.