Betreff
Antrag der Jägerschaft im Landkreis Nienburg/Weser e. V. auf einen Zuschuss zur Einführung eines kreisweiten Konzeptes zur Nutria-Bejagung
Hier: Zuschussantrag zunächst befristet auf zwei Jahre über jährlich 7.000,00 € vom 31.07.2019
Vorlage
2019/136/1
Aktenzeichen
172-717-47
Art
Beschlussvorlage

Zur Einführung eines kreisweiten Konzeptes zur Nutria-Bejagung soll der Jägerschaft im Landkreis Nienburg/Weser e.V. ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 7.000 € für zwei Jahre gewährt werden.

 

Der Zuschuss soll in den Haushalten 2020 bis 2021 in dem Produkt 172 (Konto 17230.431800) zur Verfügung gestellt werden.


Im Zusammenhang mit diesem Konzept entstehende Gebühren für erforderliche Amtshandlungen (Genehmigungen, Erlaubnisse, Untersuchungen etc.) durch den Landkreis sollen, soweit zulässig, bis einschließlich 2021 nicht erhoben werden, da ein starkes öffentliches Interesse an der verstärkten Bejagung der Nutria besteht.

 

Der Landkreis Nienburg/Weser übernimmt die Kosten für erforderliche Entsorgung erlegter Nutria über die Verarbeitungsbetriebe tierischer Nebenprodukte.

 


Sachverhalt

Der Jagdbeirat hat in seiner Sitzung am 21.08.2019 beschlossen vorzuschlagen, den  Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

 

Der Landkreis Nienburg/Weser übernimmt die Kosten für erforderliche Entsorgung erlegter Nutria über die Verarbeitungsbetriebe tierischer Nebenprodukte.

 

Begründung:

 

Die Berechnung für die Entsorgung im Antrag der Jägerschaft basiert darauf, dass die Jäger die erlegten Tiere bei den Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte (VTN - Fa. Rendac) anliefern können.

 

Nach Auskunft des Fachbereiches Veterinärwesen bietet die Fa. Rendac die Möglichkeit, Tierkadaver anzuliefern, derzeit an. Es ist jedoch nicht abzusehen, ob diese Möglichkeit auf Dauer bestehen bleibt. Zumindest auf längere Sicht könnte die Abholung durch Fahrzeuge der VTN erforderlich werden. Dadurch entstehen höhere Kosten als nur die Kosten pro Kilogramm Tierkadaver. Diese Kosten sollten jetzt bereits bei der Planung berücksichtigt werden.

 

Es ist nicht abzusehen, ob, wann und in welchem Umfang erlegte Nutria über die VTN zu entsorgen sind. Damit die Kosten, wenn sie erforderlich werden, vom Landkreis übernommen werden können, muss hierfür ein Haushaltsansatz eingestellt werden, sodass der Jagdbeirat vorschlägt, in die Haushalte 2020 und 2021 jeweils 1.000,00 € einzustellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 7.000,00 €/ jährlich für zwei Jahre. Die Haushaltsmittel sollen in die Haushalte 2020-2021 im Produkt 17230.431800 „Zuschüsse an Jagdgebrauchshundeverband und Jägerschaft“ eingestellt werden und nach Genehmigung der jeweiligen Haushaltspläne zur Verfügung gestellt werden.

 

Für die Übernahme der Entsorgungskosten werden im Produkt 18120.431700 „Zuschüsse an private Unternehmen“ 1.000,00 € zur Verfügung gestellt.