hier: Bericht über das Flurbereinigungsverfahren sowie das P rojekt "KliMo Lichtenmoor" für 2020/2021
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Sachverhalt:
In
der Sitzung des ALNU vom 05.09.2019 (DS 2019/120) wurde über die Einleitung des
Flurbereinigungsverfahrens „Lichtenmoor“ und über den Stand der Planungen des
Projektes „KliMo Lichtenmoor - integraler Bestandteil der Flurbereinigung“ berichtet.
Mit ersten Maßnahmen wurde im Berichtszeitraum 2020/2021 begonnen und die
Planungen fortgesetzt.
Flurbereinigungsverfahren
„Lichtenmoor“
Die
Flurbereinigungsbehörde, das Amt für Regionale Landesentwicklung in Sulingen
(ArL), hatte im September/Oktober 2019 die Beteiligung zur Vereinfachten
Flurbereinigung Lichtenmoor (Verf. Nr. 2641) eingeleitet. Der Landkreis
Nienburg gab am 25.10.2019 eine positive Stellungnahme im Verfahren ab, in der
die Inhalte des Plans und damit verbundenen Finanzierungszusagen des Landes Niedersachsen
ausdrücklich begrüßt wurden. Nach Auswertung aller Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange konnte das ArL am 19.12.2019 die Plangenehmigung erteilen.
Der
Plan nach § 41 FlurBG bezieht sich auf ein Gebiet von 2.619 ha Größe. Rund 27
km Gewässer und 19 km Wege sollen bis 2023 ausgebaut werden. Parallel werden
die für diese Baumaßnahmen und für die Umsetzung von Moor- und Klimaschutzmaßnahmen
im Projekt „KliMo Lichtenmoor“ erforderlichen Flächen beschafft. Insgesamt ist
hierfür nach aktueller Kostenfortschreibung ein Gesamtfinanzvolumen von rund
4.741.000 Euro erforderlich. Die Finanzierung teilen sich zu 75 % die EU, der
Bund und das Land Niedersachsen. 25 % Eigenmittel werden vom Landkreis Nienburg,
den Gemeinden und einzelnen Privateigentümern bereitgestellt (zum aktualisierten
Finanzplan s. Drucksache ALNU 2020/161, Top 3 in dieser Sitzung).
Auf
Beschluss des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Lichtenmoor (TG) über das
Gewässerbauprogramm vom 28.08.2019 hatte der Verband der TG bereits mit
Planungen und vorbereitenden Arbeiten für die Gräben 300/310 (Hauptentwässerung
zur Moorbeeke) und 340 (Steimbker Dorfgraben zur Alpe) begonnen. Am Graben
300/310 wurden die Bautrassen von Gehölzen freigestellt. Die Ausschreibungen
für die Baumaßnahmen mit Umsetzung in diesem Jahr wurden vorbereitet.
Zur
Bauausführung in 2020 kann es jedoch nicht mehr kommen, da gegen die Plangenehmigung
der Flurbereinigungsbehörde durch die Realverbände Rodewald Wiederspruch
eingelegt worden ist. Diese Wiedersprüche haben aufschiebende Wirkung und
wenden sich gegen die, durch den Gewässerausbau verursachte Veränderung der
Einzugsgebiete und damit verbundener vermehrter Ableitung von Wassermengen in
die Alpe. Zur Abhilfe der Wiedersprüche sollen zeitnah ergänzende wasserwirtschaftliche
Untersuchungen durch ein Planungsbüro durchgeführt werden.
Eine
Verschiebung des Bauprogramms auf 2021 ist somit unvermeidbar.
Parallel
zu den Planungen der Gewässer ist die Flurbereinigung in der Beschaffung von
Flächen aktiv.
Projekt
„KliMo Lichtenmoor - integraler Bestandteil der Flurbereinigung“
Eng
verzahnt mit der Flurbereinigung ist das Projekt „KliMo Lichtenmoor“ des Landkreises
Nienburg. In dem Projekt werden mit Fördergeldern der EU und des Landes
Niedersachsen in insgesamt sieben Teilgebieten des Lichtenmoors (s. Anlage) Maßnahmen
zur Verbesserung der Vernässungsleistung des Hochmoors durchgeführt. Damit
sollen die wichtigen Ziele des Klimaschutzes, der Hochmoorentwicklung und der
Biodiversität erreicht werden.
Finanzmittel
in Höhe von insgesamt 1,72 Mio. € stehen zur Verfügung. Der Zeitraum für die
Realisierung geht bis Juni 2022.
Die
beauftragte ÖSSM e. V. Winzlar hat auf der Basis der Planungen für den Rückbau
der Gewässer, zur Moorvernässung und für das Grundwassermonitoring mit der
Maßnahmenumsetzung im Winterhalbjahr 2019/2020 in Teilgebieten begonnen.
Im
Teilgebiet 02 an der Südostseite zum NSG „Holtorfer Moor“ wird für die
Hochmoorentwicklung mit Torfmoosen eine landwirtschaftlich genutzte, 19 ha
große, südliche Grünlandfläche wiedervernässt. Dazu werden angrenzende Gräben
verfüllt und verschlossen, Dränagen unterbrochen, der Oberboden abgeschoben und
für Verwallungen verwendet sowie regelbare Überläufe für das Überschusswasser
eingebaut. Zur Vorbereitung wurden im Winterhalbjahr zunächst Gehölze und
Einzäunungen entfernt. Seit August 2020 werden die Erdbauarbeiten durchgeführt.
Für
die Sanierung der Hochmoorflächen an der Nordseite des Teilgebiets 02 sind
aktuell die Gehölz- und Zaunentfernung in Ausschreibung. Die Umsetzung findet
im Januar und Februar 2021 statt.
Das
Teilgebiet 05 liegt am nordöstlichen Rand im NSG „Weißer Graben“. Ziel
ist hier, das Hochmoor zu vernässen und die vorhandene Moorvegetation zu
verbessern. Die Planung sieht den Bau von Verwallungen mit Überläufen sowie die
vollständige und teilweise Verfüllung des Alpegrabens mit Stauregelung vor. Zur
Vorbereitung der Bautrassen für die umlaufenden Verwallungen sind im
Winterhalbjahr 2019/20 die Gehölze entfernt worden. Mit den Erdbauarbeiten wird
nach dem Abschluss der Baumaßnahmen im Teilgebiet 02 noch in diesem Herbst
durch den bereits beauftragten Unternehmer begonnen werden.
Im
Teilgebiet 06 an der Nordwestseite des NSG „Weißer Graben“ liegt auf
rund 46 ha Fläche im Eigentum des Landkreises Grünland in extensiver Nutzung,
das sich in einem schlechten Moor- und Biotopzustand befindet. Klimaschädliche
Gase emittieren zunehmend durch die Entwässerung.
Die
erforderlichen Baumaßnahmen zur Grünlandsanierung wurden Anfang 2020 abgeschlossen.
Nach der Entfernung von Gehölzen und Weidezäunen an den Wegen und Grabentrassen
wurden 2.570 m Verwallungen zum Einstau von Wasser errichtet. Ziel ist die
Verbesserung des Status als Nassgrünland in extensiver Bewirtschaftung mit
Verbesserung des Artenreichtums sowie Erhalt des Hochmoorkörpers. Das Grünland
soll weiterhin verpachtet werden.
Für
Teilflächen an der Ostseite von Teilgebiet 01 sind weitere Moor- und
Klimaschutzmaßnahmen geplant und für die Umsetzung im November/Dezember 2020
aktuell in Ausschreibung. Die Flächen liegen im NSG Weißer Graben und befinden
sich im Eigentum des Landkreises Nienburg. Nach Entfernung der Gehölze und
Zäune werden hier auf einer südlichen Teilfläche das Grünland mit Oberboden abgeschoben
und zum Bau Verwallungen genutzt. Entwässerungsgräben werden verfüllt. Ein
nördlicher Flächenteil wird als Nassgrünland wiederhergerichtet.
Für
die Kontrolle der Auswirkungen und des Erfolgs der KliMo-Maßnahmen ist ab
September 2019 ein umfangreiches Monitoring der Grund- und Moorwasserstände an
insgesamt 48 Messstellen eingerichtet worden, die sämtlich mit automatischen
Datensammlern ausgestattet sind.
Zum
Stand und zur Ausführung der Baumaßnahmen werden in der Sitzung Erläuterungen
durch die ÖSSM e. V. gegeben.
Die
weitere Realisierung von Maßnahmen des Projekts ist abhängig vom Stand der
Flächenverfügbarkeit aus dem Flurbereinigungsverfahren Lichtenmoor. Da die Maßnahmen
zur Verfüllung der Gewässer, hier insbesondere des Hauptentwässerungsgrabens
Harms und Busch, Gegenstand der Plangenehmigung nach dem Flurbereinigungsgesetzt
ist, muss zudem dringend deren Rechtskraft hergestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.
Die
Mittel für die Projektumsetzung sind in der aktuellen Haushaltplanung 2021 (Konto
Ergebnisplan 55410.429102, Teilfinanzpläne zu den Produkten 55410 und 55412)
vorhanden und werden in den Folgejahren nach Projektstand fortgeschrieben.
Anlagen:
- Lageplan Teilgebiete „KliMo Lichtenmoor“