Betreff
Antrag der Kreisverbände von BUND und NABU vom 14.12.2012 auf Ausweisung eines Naturschutzgebiets im Lichtenmoor und Planfeststellungsverfahren zum Gewässerausbau und vertieften Torfabbau;
hier: Bericht über das Flurbereinigungsverfahren sowie das P rojekt "KliMo Lichtenmoor" für 2020/2021
Vorlage
2020/160
Aktenzeichen
55-KliMo Lichtenmoor
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des ALNU vom 05.09.2019 (DS 2019/120) wurde über die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens „Lichtenmoor“ und über den Stand der Planungen des Projektes „KliMo Lichtenmoor - integraler Bestandteil der Flurbereinigung“ berichtet. Mit ersten Maßnahmen wurde im Berichtszeitraum 2020/2021 begonnen und die Planungen fortgesetzt.

 

Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“

 

Die Flurbereinigungsbehörde, das Amt für Regionale Landesentwicklung in Sulingen (ArL), hatte im September/Oktober 2019 die Beteiligung zur Vereinfachten Flurbereinigung Lichtenmoor (Verf. Nr. 2641) eingeleitet. Der Landkreis Nienburg gab am 25.10.2019 eine positive Stellungnahme im Verfahren ab, in der die Inhalte des Plans und damit verbundenen Finanzierungszusagen des Landes Niedersachsen ausdrücklich begrüßt wurden. Nach Auswertung aller Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange konnte das ArL am 19.12.2019 die Plangenehmigung erteilen.

 

Der Plan nach § 41 FlurBG bezieht sich auf ein Gebiet von 2.619 ha Größe. Rund 27 km Gewässer und 19 km Wege sollen bis 2023 ausgebaut werden. Parallel werden die für diese Baumaßnahmen und für die Umsetzung von Moor- und Klimaschutzmaßnahmen im Projekt „KliMo Lichtenmoor“ erforderlichen Flächen beschafft. Insgesamt ist hierfür nach aktueller Kostenfortschreibung ein Gesamtfinanzvolumen von rund 4.741.000 Euro erforderlich. Die Finanzierung teilen sich zu 75 % die EU, der Bund und das Land Niedersachsen. 25 % Eigenmittel werden vom Landkreis Nienburg, den Gemeinden und einzelnen Privateigentümern bereitgestellt (zum aktualisierten Finanzplan s. Drucksache ALNU 2020/161, Top 3 in dieser Sitzung).

 

Auf Beschluss des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Lichtenmoor (TG) über das Gewässerbauprogramm vom 28.08.2019 hatte der Verband der TG bereits mit Planungen und vorbereitenden Arbeiten für die Gräben 300/310 (Hauptentwässerung zur Moorbeeke) und 340 (Steimbker Dorfgraben zur Alpe) begonnen. Am Graben 300/310 wurden die Bautrassen von Gehölzen freigestellt. Die Ausschreibungen für die Baumaßnahmen mit Umsetzung in diesem Jahr wurden vorbereitet.

 

Zur Bauausführung in 2020 kann es jedoch nicht mehr kommen, da gegen die Plangenehmigung der Flurbereinigungsbehörde durch die Realverbände Rodewald Wiederspruch eingelegt worden ist. Diese Wiedersprüche haben aufschiebende Wirkung und wenden sich gegen die, durch den Gewässerausbau verursachte Veränderung der Einzugsgebiete und damit verbundener vermehrter Ableitung von Wassermengen in die Alpe. Zur Abhilfe der Wiedersprüche sollen zeitnah ergänzende wasserwirtschaftliche Untersuchungen durch ein Planungsbüro durchgeführt werden.

Eine Verschiebung des Bauprogramms auf 2021 ist somit unvermeidbar.

 

Parallel zu den Planungen der Gewässer ist die Flurbereinigung in der Beschaffung von Flächen aktiv.

 

 

 

 

 

Projekt „KliMo Lichtenmoor - integraler Bestandteil der Flurbereinigung“

 

Eng verzahnt mit der Flurbereinigung ist das Projekt „KliMo Lichtenmoor“ des Landkreises Nienburg. In dem Projekt werden mit Fördergeldern der EU und des Landes Niedersachsen in insgesamt sieben Teilgebieten des Lichtenmoors (s. Anlage) Maßnahmen zur Verbesserung der Vernässungsleistung des Hochmoors durchgeführt. Damit sollen die wichtigen Ziele des Klimaschutzes, der Hochmoorentwicklung und der Biodiversität erreicht werden.

 

Finanzmittel in Höhe von insgesamt 1,72 Mio. € stehen zur Verfügung. Der Zeitraum für die Realisierung geht bis Juni 2022.

 

Die beauftragte ÖSSM e. V. Winzlar hat auf der Basis der Planungen für den Rückbau der Gewässer, zur Moorvernässung und für das Grundwassermonitoring mit der Maßnahmenumsetzung im Winterhalbjahr 2019/2020 in Teilgebieten begonnen.

 

Im Teilgebiet 02 an der Südostseite zum NSG „Holtorfer Moor“ wird für die Hochmoorentwicklung mit Torfmoosen eine landwirtschaftlich genutzte, 19 ha große, südliche Grünlandfläche wiedervernässt. Dazu werden angrenzende Gräben verfüllt und verschlossen, Dränagen unterbrochen, der Oberboden abgeschoben und für Verwallungen verwendet sowie regelbare Überläufe für das Überschusswasser eingebaut. Zur Vorbereitung wurden im Winterhalbjahr zunächst Gehölze und Einzäunungen entfernt. Seit August 2020 werden die Erdbauarbeiten durchgeführt.

 

Für die Sanierung der Hochmoorflächen an der Nordseite des Teilgebiets 02 sind aktuell die Gehölz- und Zaunentfernung in Ausschreibung. Die Umsetzung findet im Januar und Februar 2021 statt.

 

Das Teilgebiet 05 liegt am nordöstlichen Rand im NSG „Weißer Graben“. Ziel ist hier, das Hochmoor zu vernässen und die vorhandene Moorvegetation zu verbessern. Die Planung sieht den Bau von Verwallungen mit Überläufen sowie die vollständige und teilweise Verfüllung des Alpegrabens mit Stauregelung vor. Zur Vorbereitung der Bautrassen für die umlaufenden Verwallungen sind im Winterhalbjahr 2019/20 die Gehölze entfernt worden. Mit den Erdbauarbeiten wird nach dem Abschluss der Baumaßnahmen im Teilgebiet 02 noch in diesem Herbst durch den bereits beauftragten Unternehmer begonnen werden.

 

Im Teilgebiet 06 an der Nordwestseite des NSG „Weißer Graben“ liegt auf rund 46 ha Fläche im Eigentum des Landkreises Grünland in extensiver Nutzung, das sich in einem schlechten Moor- und Biotopzustand befindet. Klimaschädliche Gase emittieren zunehmend durch die Entwässerung.

Die erforderlichen Baumaßnahmen zur Grünlandsanierung wurden Anfang 2020 abgeschlossen. Nach der Entfernung von Gehölzen und Weidezäunen an den Wegen und Grabentrassen wurden 2.570 m Verwallungen zum Einstau von Wasser errichtet. Ziel ist die Verbesserung des Status als Nassgrünland in extensiver Bewirtschaftung mit Verbesserung des Artenreichtums sowie Erhalt des Hochmoorkörpers. Das Grünland soll weiterhin verpachtet werden.

 

 

 

 

 

Für Teilflächen an der Ostseite von Teilgebiet 01 sind weitere Moor- und Klimaschutzmaßnahmen geplant und für die Umsetzung im November/Dezember 2020 aktuell in Ausschreibung. Die Flächen liegen im NSG Weißer Graben und befinden sich im Eigentum des Landkreises Nienburg. Nach Entfernung der Gehölze und Zäune werden hier auf einer südlichen Teilfläche das Grünland mit Oberboden abgeschoben und zum Bau Verwallungen genutzt. Entwässerungsgräben werden verfüllt. Ein nördlicher Flächenteil wird als Nassgrünland wiederhergerichtet.

 

Für die Kontrolle der Auswirkungen und des Erfolgs der KliMo-Maßnahmen ist ab September 2019 ein umfangreiches Monitoring der Grund- und Moorwasserstände an insgesamt 48 Messstellen eingerichtet worden, die sämtlich mit automatischen Datensammlern ausgestattet sind.

 

Zum Stand und zur Ausführung der Baumaßnahmen werden in der Sitzung Erläuterungen durch die ÖSSM e. V. gegeben.

 

Die weitere Realisierung von Maßnahmen des Projekts ist abhängig vom Stand der Flächenverfügbarkeit aus dem Flurbereinigungsverfahren Lichtenmoor. Da die Maßnahmen zur Verfüllung der Gewässer, hier insbesondere des Hauptentwässerungsgrabens Harms und Busch, Gegenstand der Plangenehmigung nach dem Flurbereinigungsgesetzt ist, muss zudem dringend deren Rechtskraft hergestellt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.

 

Die Mittel für die Projektumsetzung sind in der aktuellen Haushaltplanung 2021 (Konto Ergebnisplan 55410.429102, Teilfinanzpläne zu den Produkten 55410 und 55412) vorhanden und werden in den Folgejahren nach Projektstand fortgeschrieben.

 


Anlagen:

 

  • Lageplan Teilgebiete „KliMo Lichtenmoor“