hier: erforderliche Finanzierungszusagen des Landkreises ab 2021
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt stimmt der Bereitstellung von
a)
37.000 € Eigenleistungsanteilen für Ausführungskosten im Ergebnishaushalt
und
b) 288.000 € für Gewässerbau und
Flächenerwerb im Finanzhaushalt
für
das Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“, aufgeteilt auf die nächsten Haushaltsjahre
zu.
Die
weiteren vom Landkreis geforderten Eigenanteile von rd. 650.000 € können wie
bisher aus bereits eingenommenen zweckgebundenen Ersatzzahlungen zur Verfügung
gestellt werden.
Sachverhalt:
1. Einführung
In der vor der Sitzung stattfindenden Exkursion in
das Lichtenmoor sowie in dem diesem TOP vorangestellten Bericht über die
Flurbereinigung und das KliMo-Projekt Lichtenmoor werden ausführlich über den
aktuellen Umsetzungsstand beider Maßnahmenpakete berichtet werden.
Herauszustellen ist, dass die Umsetzung weiterer
Maßnahmenbausteine aus dem KliMo-Förderprojekt Lichtenmoor von zwei
wesentlichen Komponenten abhängig ist, die abstimmungsgemäß durch die
Flurbereinigung Lichtenmoor erbracht werden sollen:
- Bau des im Vorstand
der Teilnehmergemeinschaft Lichtenmoor und im Plan nach § 41 FlurbG
dargestellten Gewässernetzes nunmehr in 2021
- Flächenakquirierungen
i.d.R. durch freiwillig abgeschlossene Landverzichtserklärungen (Verkauf
o. Flächentausch) im abgestimmten möglichen zukünftigen Naturschutzgebiet
im Kernbereich des Lichtenmoores für den Landkreis Nienburg
Dieses sind elementare Bausteine der
Flurbereinigung für das Jahr 2021!
Wichtig zu wissen
ist, dass die Flurbereinigung Lichtenmoor auch mit seinen planerischen
und z.T. finanziellen Entwicklungsmöglichkeiten für die Landwirtschaft, Tourismus
und Erholung, Torfabbau sowie Wegeinfrastruktur nur vom Land Niedersachsen
genehmigt worden ist, weil parallel und in Einheit das Land gleichzeitig die beiden
Förderprojekte
- Flächenmanagement für
Klima und Umwelt (FKU), integriert in die Flurbereinigung Lichtenmoor
sowie
- Klima- und Moorschutz
(KliMo) Lichtenmoor
bewilligt hat.
Da das KliMo-Projekt gegenüber dem Land bereits
Ende 2022 abgerechnet sein muss, sind relevante Maßnahmenumsetzungen, z.B. zur
Wiedervernässung nur noch im Winterhalbjahr 2021/22 möglich. Deshalb ist es so
entscheidend, dass die weiter oben aufgeführten Aufgaben durch das Amt für
regionale Landesentwicklung (ArL) in 2021 erbracht werden können und auch
erbracht werden.
Hierfür ist jedoch die Finanzierung durch
entsprechende Beschlüsse des Landkreises zur Übernahme der Eigenanteile
sicherzustellen.
2. Aktuelle angepasste Kostenplanung für das
Flurbereinigungsverfahren
Mit Beschluss
2016/223, noch vor Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens, hatte der
Landkreis Eigenleistungsanteile für Ausführungskosten und den Flächenerwerb in
einer Gesamthöhe von 220.000 € genehmigt.
Grundlage war ein in 2016 vom ArL aufgestellter
erster Kostenrahmen, der einen Eigenanteil des LK in Höhe von 841.250 € vorsah
(s. Anlage).
In den letzten Jahren sind die Planungen im
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft weiter konkretisiert und im Plan nach § 41
FlurbG festgehalten worden.
Aufgrund unvorhersehbarer zusätzlicher
Planungsaufwendungen, u. a. zu Bodenuntersuchungen im Verlauf neu zu bauender
Gräben, zu wasserwirtschaftlichen Auswirkungen auf die Entwässerungssysteme
östlich der Alpe, allgemein gestiegener
Baukosten sowie der erst nach dem Beschluss von 2016 erfolgten Zuziehung der
Verfahrensgebiete nördlich der Kreisstraße 36 bis zum NSG LÜ 17 im Heidekreis
musste der Kostenrahmen angepasst werden.
Die Anlage erlaubt eine Gegenüberstellung der
Kostenansätze von 2016 mit den aktuellen konkreteren Ansätzen vom 25.09.2020
für die Jahre ab 2021. Auffällig ist, dass sich v.a. der Kostenansatz für die
vereinbarten Gewässerbaumaßnahmen von ursprünglich 1.230.000 € auf 1.596.000 €
stark erhöht hat. Diesem Maß-nahmenpaket müssen auch noch weitere 125.000 € für
zusätzlichen Planungs-aufwand zugeordnet werden, die in den Kalkulationen von 2016
noch nicht enthalten waren.
Nach den aktuellen Kostenansätzen der
Flurbereinigungsbehörde hat der Landkreis einen Eigenanteil von nunmehr 924.625
€ zum Gelingen der Flurbereinigung inklusive der Flächenakquirierung durch FKU
bei zu steuern.
Auf der rechten Seite der Anlage ist
verwaltungsseitig die haushaltäre Zuordnung der geforderten Eigenanteile des
Landkreises zu Aufwand (Ergebnishaushalt), Investitionen und zu bereits
eingenommenen Ersatzzahlungen vorgenommen worden.
Spitz gerechnet müsste der LK 306.552 € über zu
beschließende Haushaltsansätze erbringen. Da die zugrundeliegenden Ansätze des
ArL zwar schon konkreter aber sich immer noch Unwegsamkeiten ergeben können und
von einer noch über Jahre laufenden Umsetzungsphase ausgegangen werden kann, sollte
ein finanzieller Puffer mit vorgesehen werden.
Der FD
Naturschutz empfiehlt deshalb einen Haushaltsansatz von 325.000 € (mit 6 % Puffer)
zu beschließen. Das entspricht einer Erhöhung des bereits in 2016
beschlossenen Eigenanteils um 105.000 €.
Die Aufteilung im Haushaltsplan ist so vorgesehen,
dass im Ergebnishaushalt auf dem Konto 55410.429102 „Geplantes NSG im
Kernbereich Lichtenmoor“ 37.000 € und im Finanzhaushalt auf unterschiedlichen
Konten für den Gewässerbau und den nicht aus dem FKU-Projekt geförderten
Flächenankauf insgesamt 288.000 € veranschlagt sind.
Der restliche Eigenanteilsbetrag in Höhe von
618.073 € (s. Anlage) zuzüglich Puffer, anteilig für den Gewässerbau und
vollständig für den Flächenankauf in der Zielkulisse des geplanten NSG samt
erforderliche Tauschflächen kann aus dem Ersatzgeldkonto bereitgestellt werden.
Dieses Konto wird bei der Unteren Naturschutzbehörde z. B. aus zweckgebundenen
Einnahmen von Windenergie-anlagen verwaltet.
Die aktuell geplante Aufteilung der Ansätze auf die
Haushaltsjahre ergibt sich aus Drucksache 2020/162 zu dieser Sitzung.
Die Verwaltung befürwortet die Erhöhung der bereits
zugesagten Eigenanteile, da hiermit ein herausragender Beitrag zur Lösung der
Interessenkonflikte, zur Aufwertung des Natur- und Landschaftsraums und für
Folgemaßnahmen zur Entwicklung des Moor- und Klimaschutzes im Lichtenmoor
geleistet werden kann.
Die Bereitstellung dieser Eigenanteile durch den
Landkreis ist erforderlich um möglichst
viel der durch das Land bereitgestellten Fördersummen von über
4,2 Mio. € aus der Flurbereinigung und bis zu 1,7 Mio. € aus dem
KliMo-Projekt in den Landkreis zu holen.
Weitere Erläuterungen folgen in der Sitzung.
Finanzielle Auswirkungen:
Es
entstehen Kosten durch Finanzierungsanteile, die nicht durch bereits eingenommene
Ersatzzahlungen erbracht werden:
a)
in den Ergebnishaushalten der nächsten Jahre im Produktkonto 55410.429102:
37.000 € Aufwendungen als Eigenanteil der Flurbereinigung Lichtenmoor
und
b)
in den Finanzhaushalten der nächsten Jahre in verschiedenen Konten insgesamt:
288.000 € als Eigenanteil der
Flurbereinigung Lichtenmoor,
vor allem für Gewässer-ausbau und
Flächenerwerb.
Anlagen:
·
Erforderliche
finanzielle Eigenanteile des LK Nienburg
zur Flurbereinigung Lichtenmoor -
Haushalt 2021 und folgende