Betreff
Flurbereinigung Lichtenmoor mit integrietem Förderprogramm Flächenmanagement Klimaschutz und Umwelt (FKU);
hier: erforderliche Finanzierungszusagen des Landkreises ab 2021
Vorlage
2020/161
Aktenzeichen
55-FKU
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt stimmt der Bereitstellung von

 

a)           37.000 € Eigenleistungsanteilen für Ausführungskosten im Ergebnishaushalt und

b)         288.000 € für Gewässerbau und Flächenerwerb im Finanzhaushalt

 

für das Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“, aufgeteilt auf die nächsten Haushaltsjahre zu.

 

Die weiteren vom Landkreis geforderten Eigenanteile von rd. 650.000 € können wie bisher aus bereits eingenommenen zweckgebundenen Ersatzzahlungen zur Verfügung gestellt werden.

 


Sachverhalt:

 

1. Einführung

 

In der vor der Sitzung stattfindenden Exkursion in das Lichtenmoor sowie in dem diesem TOP vorangestellten Bericht über die Flurbereinigung und das KliMo-Projekt Lichtenmoor werden ausführlich über den aktuellen Umsetzungsstand beider Maßnahmenpakete berichtet werden.

 

Herauszustellen ist, dass die Umsetzung weiterer Maßnahmenbausteine aus dem KliMo-Förderprojekt Lichtenmoor von zwei wesentlichen Komponenten abhängig ist, die abstimmungsgemäß durch die Flurbereinigung Lichtenmoor erbracht werden sollen:

  • Bau des im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Lichtenmoor und im Plan nach § 41 FlurbG dargestellten Gewässernetzes nunmehr in 2021
  • Flächenakquirierungen i.d.R. durch freiwillig abgeschlossene Landverzichtserklärungen (Verkauf o. Flächentausch) im abgestimmten möglichen zukünftigen Naturschutzgebiet im Kernbereich des Lichtenmoores für den Landkreis Nienburg

 

Dieses sind elementare Bausteine der Flurbereinigung für das Jahr 2021!

Wichtig zu wissen  ist, dass die Flurbereinigung Lichtenmoor auch mit seinen planerischen und z.T. finanziellen Entwicklungsmöglichkeiten für die Landwirtschaft, Tourismus und Erholung, Torfabbau sowie Wegeinfrastruktur nur vom Land Niedersachsen genehmigt worden ist, weil parallel und in Einheit das Land gleichzeitig die beiden Förderprojekte

  • Flächenmanagement für Klima und Umwelt (FKU), integriert in die Flurbereinigung Lichtenmoor sowie
  • Klima- und Moorschutz (KliMo) Lichtenmoor

bewilligt hat.

Da das KliMo-Projekt gegenüber dem Land bereits Ende 2022 abgerechnet sein muss, sind relevante Maßnahmenumsetzungen, z.B. zur Wiedervernässung nur noch im Winterhalbjahr 2021/22 möglich. Deshalb ist es so entscheidend, dass die weiter oben aufgeführten Aufgaben durch das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) in 2021 erbracht werden können und auch erbracht werden.

Hierfür ist jedoch die Finanzierung durch entsprechende Beschlüsse des Landkreises zur Übernahme der Eigenanteile sicherzustellen.

 

 

2. Aktuelle angepasste Kostenplanung für das Flurbereinigungsverfahren

 

Mit Beschluss 2016/223, noch vor Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens, hatte der Landkreis Eigenleistungsanteile für Ausführungskosten und den Flächenerwerb in einer Gesamthöhe von 220.000 € genehmigt.

 

Grundlage war ein in 2016 vom ArL aufgestellter erster Kostenrahmen, der einen Eigenanteil des LK in Höhe von 841.250 € vorsah (s. Anlage).

 

 

 

 

 

 

In den letzten Jahren sind die Planungen im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft weiter konkretisiert und im Plan nach § 41 FlurbG festgehalten worden.

Aufgrund unvorhersehbarer zusätzlicher Planungsaufwendungen, u. a. zu Bodenuntersuchungen im Verlauf neu zu bauender Gräben, zu wasserwirtschaftlichen Auswirkungen auf die Entwässerungssysteme östlich der Alpe,  allgemein gestiegener Baukosten sowie der erst nach dem Beschluss von 2016 erfolgten Zuziehung der Verfahrensgebiete nördlich der Kreisstraße 36 bis zum NSG LÜ 17 im Heidekreis musste der Kostenrahmen angepasst werden.

 

Die Anlage erlaubt eine Gegenüberstellung der Kostenansätze von 2016 mit den aktuellen konkreteren Ansätzen vom 25.09.2020 für die Jahre ab 2021. Auffällig ist, dass sich v.a. der Kostenansatz für die vereinbarten Gewässerbaumaßnahmen von ursprünglich 1.230.000 € auf 1.596.000 € stark erhöht hat. Diesem Maß-nahmenpaket müssen auch noch weitere 125.000 € für zusätzlichen Planungs-aufwand zugeordnet werden, die in den Kalkulationen von 2016 noch nicht enthalten waren.

Nach den aktuellen Kostenansätzen der Flurbereinigungsbehörde hat der Landkreis einen Eigenanteil von nunmehr 924.625 € zum Gelingen der Flurbereinigung inklusive der Flächenakquirierung durch FKU bei zu steuern.

 

Auf der rechten Seite der Anlage ist verwaltungsseitig die haushaltäre Zuordnung der geforderten Eigenanteile des Landkreises zu Aufwand (Ergebnishaushalt), Investitionen und zu bereits eingenommenen Ersatzzahlungen vorgenommen worden.

Spitz gerechnet müsste der LK 306.552 € über zu beschließende Haushaltsansätze erbringen. Da die zugrundeliegenden Ansätze des ArL zwar schon konkreter aber sich immer noch Unwegsamkeiten ergeben können und von einer noch über Jahre laufenden Umsetzungsphase ausgegangen werden kann, sollte ein finanzieller Puffer mit vorgesehen werden.

Der FD Naturschutz empfiehlt deshalb einen Haushaltsansatz von 325.000 € (mit  6 % Puffer)  zu beschließen. Das entspricht einer Erhöhung des bereits in 2016 beschlossenen Eigenanteils um 105.000 €.

Die Aufteilung im Haushaltsplan ist so vorgesehen, dass im Ergebnishaushalt auf dem Konto 55410.429102 „Geplantes NSG im Kernbereich Lichtenmoor“ 37.000 € und im Finanzhaushalt auf unterschiedlichen Konten für den Gewässerbau und den nicht aus dem FKU-Projekt geförderten Flächenankauf insgesamt 288.000 € veranschlagt sind.

 

Der restliche Eigenanteilsbetrag in Höhe von 618.073 € (s. Anlage) zuzüglich Puffer, anteilig für den Gewässerbau und vollständig für den Flächenankauf in der Zielkulisse des geplanten NSG samt erforderliche Tauschflächen kann aus dem Ersatzgeldkonto bereitgestellt werden. Dieses Konto wird bei der Unteren Naturschutzbehörde z. B. aus zweckgebundenen Einnahmen von Windenergie-anlagen verwaltet.

 

Die aktuell geplante Aufteilung der Ansätze auf die Haushaltsjahre ergibt sich aus Drucksache 2020/162 zu dieser Sitzung.

 

 

 

 

 

Die Verwaltung befürwortet die Erhöhung der bereits zugesagten Eigenanteile, da hiermit ein herausragender Beitrag zur Lösung der Interessenkonflikte, zur Aufwertung des Natur- und Landschaftsraums und für Folgemaßnahmen zur Entwicklung des Moor- und Klimaschutzes im Lichtenmoor geleistet werden kann.

 

Die Bereitstellung dieser Eigenanteile durch den Landkreis ist erforderlich um  möglichst viel der durch das Land bereitgestellten Fördersummen von über
4,2 Mio. € aus der Flurbereinigung und bis zu 1,7 Mio. € aus dem KliMo-Projekt  in den Landkreis zu holen.

 

Weitere Erläuterungen folgen in der Sitzung.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten durch Finanzierungsanteile, die nicht durch bereits eingenommene Ersatzzahlungen erbracht werden:

 

a) in den Ergebnishaushalten der nächsten Jahre im Produktkonto 55410.429102:

              37.000 € Aufwendungen als Eigenanteil der Flurbereinigung Lichtenmoor

und

b) in den Finanzhaushalten der nächsten Jahre in verschiedenen Konten insgesamt:

            288.000 € als Eigenanteil der Flurbereinigung Lichtenmoor,

      vor allem  für Gewässer-ausbau und Flächenerwerb.

 


Anlagen:

 

·         Erforderliche finanzielle  Eigenanteile des LK Nienburg zur Flurbereinigung Lichtenmoor  - Haushalt 2021 und folgende