Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

 

Beratungsgang:

 

Kreisrat Schwarz stellt den Sachstand zur Fortschreibung des Radwegebedarfsplanes an Kreisstraßen vor. Gegenüber den mit der Einladung verschickten Unterlagen gibt es inzwischen eine neue Liste und einen ergänzten Plan.

 

Besonders für die jeweiligen Gemeinden handelt es sich hier um ein sensibles Thema, wodurch es oft etwas länger dauert, bis das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung gemeldet werden kann.

 

Insgesamt gibt es etwa 110 km Radwege an Kreisstraßen. 55 Maßnahmen mit einer Gesamtlänge von rund 130 km wurden gemeldet. Die in der Liste dargestellte Priorität ist die Meinung der jeweiligen Gemeinde. Dieser Rangfolge muss sich nicht angeschlossen werden.

 

Grundlage der Verteilung der Gewichtung der Kriterien für Radwege an Landesstraßen war im vergangenen Jahr als 1. hartes Kriterium die Verkehrsbelastung. Der DTV-Wert der gemeldeten K 29 ist der höchste DTV-Wert aller gemeldeten Abschnitte. Herr Bürgermeister Lesemann ist leider schon gegangen und kann somit keine weiteren Aspekte vortragen. Weitere Kriterien im Bereich der Radwege an Landesstraßen waren:

2. Unfälle (Rad)

3. Schulwegsicherung

4. Arbeitsplatz

5. Freizeit

6. Touristik

7. Lückenschluss

8. Bonus ADFC

 

Man könnte noch weitere Kriterien mit betrachten, die bei den Radwegen an Landesstraßen nicht mit berücksichtigt wurden.

 

Er schlägt zum weiteren Vorgehen vor, dass die Meldungen der Gemeinden zugrunde gelegt werden. Man könnte prüfen,

 

  1. ob alle Kriterien berücksichtigt werden
  2. wie Maßnahmen außerhalb der OD berücksichtigt werden
  3. ob lieber viele Maßnahmen mit kurzen Strecken oder wenige Maßnahmen mit langen Strecken gebaut werden

 

KTA Bomhoff bestätigt, dass es grundsätzlich richtig ist, dass man den Gemeinden glauben soll, aber hier haben die Gemeinden unterschiedliche Vorgehensweisen angewendet, so hat z. B. Uchte alles angekreuzt. Seines Erachtens müsste eine Differenzierung vorgenommen werden.

 

KTA Andermann ist der Ansicht, dass eine Gewichtung der Kriterien in der Liste aufgeführt ist, dass aber die Datenbank der Polizei mit herangezogen werden sollte.

 

Auf die Anmerkung von KTA Schmidt, dass die K 147 auch als Lückenschluss mit aufgeführt werden müsste, entgegnet Kreisstraßenmanager Sangmeister, dass die

K 56 im Bereich der Samtgemeinde Heemsen verläuft, während sich die restliche Strecke als K 147 im Bereich der Samtgemeinde Grafschaft Hoya befindet.

 

KTA Waering betont, dass die gemeindlichen Prioritäten angegeben sind, jedoch bei der Samtgemeinde Grafschaft Hoya bei den gemeldeten 9 Maßnahmen nur von 1. bis 4. eingestuft wurde.

 

Kreisrat Schwarz erklärt, dass man den gemeindlichen Prioritäten in der übergeordneten Planung des Kreises nicht gerecht werden kann. Innerhalb der Gemeinden sollen diese Prioritäten berücksichtigt werden.

 

KTA Meinzen merkt an, dass die Samtgemeinde Mittelweser die K 14 nur in die 3. Priorität eingeordnet hat, obwohl hier mehr Kriterien angekreuzt sind, als bei anderen Maßnahmen.

 

KTA Waering ergänzt, dass Steyerbergs Radwegebedarfsplan hinsichtlich der Rangfolge hier schon eingeflossen ist und dass man sich von Gemeindeseite schon Gedanken gemacht hat, die man berücksichtigen sollte.

 

Vorsitzender KTA Kesebom fasst zusammen, dass noch viel Arbeit in die Fortschreibung des Radwegebedarfsplanes gesteckt werden muss.