Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die Satzung des Landkreises Nienburg/Weser in der vorliegenden Fassung wird beschlossen.


Beratungsgang:

 

Herr Klein erläutert die Vorlage. Der Elternbeitrag werde auf das im Landkreis Nienburg/Weser durchschnittliche Niveau der Krippengebühren gesenkt. Zukünftig gebe es keine finanzielle Differenzierung bei der Betreuung von U3 oder Ü3, da der allgemeine Rechtsanspruch auf Betreuung nun vom ersten bis zum sechsten Lebensjahr gelte. Bei einem Ausfall der Tagespflegeperson werde eine Vertretung durch den Landkreis Nienburg/Weser sichergestellt.

 

Frau Scheller verliest die Stellungnahme der Großtagespflegestellen. Herr Klein führt an, dass durch den § 4 Absatz 4 der Satzung eine Vertretung bei Ausfall der Tagespflegeperson durch den Landkreis Nienburg/Weser sichergestellt werde. Bezüglich der Entgelte verweist Herr Klein auf den nächsten TOP der Satzung.

 

KTA Kurowski erkundigt sich, ob Schichtarbeit berücksichtigt werde. Herr Barthel teilt mit, dass Schichtarbeit schon immer berücksichtigt werde und dass aufgrund des Rechtsanspruches ab dem 01.08.2013 unabhängig zu den Arbeitszeiten ein Anspruch auf 4 Stunden bestehe.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit    Enthaltungen

Mit Stimmenmehrheit:    8 Ja-Stimmen          Nein-Stimmen     1 Enthaltungen