Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die Satzung des Landkreises Nienburg/Weser in der vorliegenden Fassung wird beschlossen.


Beratungsgang:

 

KTA Menzel verweist darauf, dass die Satzung sich einem Teilbereich der Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes von 2008 widme. Zentraler Punkt sei der Rechtsanspruch auf die so genannte U3-Betreuung, also der Kinder von 1 bis 3 Jahren. Dabei gehe es um die frühkindliche Förderung und beste Bildungschancen für alle Kinder, damit mehr Kinder profitieren, deren Startchancen aufgrund der familiären Situation nicht optimal sind. Es gehe auch um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auf qualifizierte Mütter als Fachkräfte könne nicht verzichtet werden, weil die Kinderbetreuung nicht gewährleistet sei. Verantwortung bestehe auch dafür zu sorgen, dass Erwerbsarbeit für die Existenzsicherung und auch für die Rente im Alter möglich sei. Das geplante Betreuungsgeld für Eltern, die keine Kinderbetreuung im U3-Bereich nutzen, erfülle diese Ansprüche nicht. Das Kinderförderungsgesetz spreche auch die Kindertagespflege an und darum gehe es heute. Dabei sei die Tagespflege lange aus den Schuhen der „Tagesmutti“ herausgewachsen. Anforderungen und Qualifizierungen seien der Satzung als Anlage beigefügt. Der Landkreis unterstütze mit Fachberatung. Für den Landkreis gelte, dass sich die Kommunen ins Zeug gelegt und das Angebot im Krippenbereich voran gebracht haben. Mit der Satzung zeige die Kreispolitik ihre Verantwortung gegenüber Kindern, Eltern und Tagespflegepersonen durch die Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben. Verantwortung zeige sie auch durch die im letzen Kreisausschuss beschlossene Entgeltordnung mit einer Staffelung der Geldleistungen je nach Qualifizierung der Tagespflegepersonen und die Berücksichtigung von Ausfallzeiten mit einem Ausgleich von 8 Wochen zur Verringerung des wirtschaftlichen Risikos.

 

KTA Werner stimmt in großen Teilen seiner Vorrednerin zu. Er wolle aber anmerken, dass es seit 2007 in Niedersachsen die Möglichkeit gibt, Großtagespflegestellen einzurichten. Genau diese seien in der Satzung nicht erwähnt und hier gehe es nicht um einen speziellen Einzelfall. Ihm fehle in der Satzung die Möglichkeit eine Großtagespflegestelle einzustellen, um dort, wo es nicht genug Krippenplätze gibt, Kindern zu ermöglichen, zusammen zu spielen. Das könne die soziale Kompetenz und die Teamfähigkeit voranbringen. Da ihm in der Satzung etwas fehle, werde er sich der Stimme enthalten.

 

KTA Kurowski ergänzt, dass alle Fraktionen mit den Tagesmüttern gesprochen haben, damit die Tagespflege deren Bedürfnissen gerecht wird. Sie danke im Namen der CDU-Fraktion den vielen Tagesmüttern hier im Landkreis für ihren Einsatz.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit einer Enthaltung