Beratungsgang:
KTA
Menzel verweist darauf, dass die Satzung sich einem Teilbereich der
Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes von 2008 widme. Zentraler Punkt sei der
Rechtsanspruch auf die so genannte U3-Betreuung, also der Kinder von 1 bis 3 Jahren.
Dabei gehe es um die frühkindliche Förderung und beste Bildungschancen für alle
Kinder, damit mehr Kinder profitieren, deren Startchancen aufgrund der familiären
Situation nicht optimal sind. Es gehe auch um die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf. Auf qualifizierte Mütter als Fachkräfte könne nicht verzichtet werden,
weil die Kinderbetreuung nicht gewährleistet sei. Verantwortung bestehe auch
dafür zu sorgen, dass Erwerbsarbeit für die Existenzsicherung und auch für die
Rente im Alter möglich sei. Das geplante Betreuungsgeld für Eltern, die keine
Kinderbetreuung im U3-Bereich nutzen, erfülle diese Ansprüche nicht. Das
Kinderförderungsgesetz spreche auch die Kindertagespflege an und darum gehe es
heute. Dabei sei die Tagespflege lange aus den Schuhen der „Tagesmutti“
herausgewachsen. Anforderungen und Qualifizierungen seien der Satzung als
Anlage beigefügt. Der Landkreis unterstütze mit Fachberatung. Für den Landkreis
gelte, dass sich die Kommunen ins Zeug gelegt und das Angebot im Krippenbereich
voran gebracht haben. Mit der Satzung zeige die Kreispolitik ihre Verantwortung
gegenüber Kindern, Eltern und Tagespflegepersonen durch die Anpassung an die
gesetzlichen Vorgaben. Verantwortung zeige sie auch durch die im letzen
Kreisausschuss beschlossene Entgeltordnung mit einer Staffelung der
Geldleistungen je nach Qualifizierung der Tagespflegepersonen und die
Berücksichtigung von Ausfallzeiten mit einem Ausgleich von 8 Wochen zur
Verringerung des wirtschaftlichen Risikos.
KTA
Werner stimmt in großen Teilen seiner Vorrednerin zu. Er wolle aber
anmerken, dass es seit 2007 in Niedersachsen die Möglichkeit gibt,
Großtagespflegestellen einzurichten. Genau diese seien in der Satzung nicht
erwähnt und hier gehe es nicht um einen speziellen Einzelfall. Ihm fehle in der
Satzung die Möglichkeit eine Großtagespflegestelle einzustellen, um dort, wo es
nicht genug Krippenplätze gibt, Kindern zu ermöglichen, zusammen zu spielen.
Das könne die soziale Kompetenz und die Teamfähigkeit voranbringen. Da ihm in
der Satzung etwas fehle, werde er sich der Stimme enthalten.
KTA
Kurowski ergänzt, dass alle Fraktionen mit den Tagesmüttern gesprochen haben,
damit die Tagespflege deren Bedürfnissen gerecht wird. Sie danke im Namen der
CDU-Fraktion den vielen Tagesmüttern hier im Landkreis für ihren Einsatz.