Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Der RROP-Entwurf - einschließlich Umweltbericht, Landschaftsbildgutachten und Avifauna-Gutachten 2009 und 2010 – soll gemäß der Vorschriften des § 3 ff. NROG mit folgenden Änderungen öffentlich ausgelegt werden:

  1. Für die Auslegung wird die Auflistung und Einstufung der Kriterien hinsichtlich des Kriteriums Wald – Seite 29 Nr. 15 der Begründung – dahingehend geändert, dass Wald vom Restriktionskriterium zum weichen Tabu verändert wird.
    Die Formulierungen im Folgenden sind entsprechend anzupassen, das Prüfergebnis bleibt unberührt.
  2. Im Rahmen des Umweltberichts wurde ein Fehler erkannt. Auf Seite 10 der der Aktualisierung: Streiche „Langen Moordamm“ setze „Langen Moorweg“. Dieser Bereich ist durch B-Plan gesichert und dem Innenbereich zuzuordnen. Es wäre daher ein 800 m Puffer anzuwenden.

Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme werden im Sinne des § 3 (6) S.2 auf acht Wochen begrenzt.

 


Beratungsgang:

 

Kreisrat Schwarz erläutert die Vorlage und die wesentlichen Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf.

 

KTA Brüning führt aus, dass ihn die Aufnahme des Gebietes Mensinghausen überrascht habe, er jedoch zustimmen könne, wenn der Schutz der Wiesenweihe gewährleistet werde.
Weiter führt er aus, dass der Niedersächsische Landtag einstimmig die Windenergieerzeugung in Wäldern mit geringen Ausnahmen ausgeschlossen hat und weist daraufhin, dass mit dem 2. Entwurf seitens der Verwaltung beabsichtigt sei, Wald nur als Restriktionskriterium zu behandeln. Er regt an, Wald als Weiches Tabu festzulegen.
Ferner ist KTA Brüning aufgefallen, dass im Umweltbericht die Ausführungen zum Langen Moorweg in Langendamm widersprüchlich zu den Aussagen der militärischen Nutzung seien und der Bereich nur als Siedlungsteil berücksichtigt werden solle mit daraus resultierenden reduzierten Abständen zur Wohnbebauung.

 

KTA Dr. Weghöft führt aus, dass die CDU Fraktion dem vorliegenden Entwurf ohne Änderungen zustimmen werde, damit die Beteiligung eingeleitet werde und das Verfahren weitergeführt werden könne. Ferner lobt er die Verwaltung in Bezug auf die gelungene Darstellung des Sachverhaltes und Abarbeitung der neuen Vorranggebiete nach der gleichen Systematik.

 

KTA Warnecke gibt zu bedenken, dass bei späterer Änderung eine erneute Auslegung notwendig seien könnte. Er führt weiter aus, dass in diesem Gremium bereits der Beschluss gefasst wurde, dass der Wald nicht für die Windenergienutzung freigegeben werde. Ferner sei das Fazit im Umweltbericht zur Siedlung „Langen Moorweg“ nicht korrekt gezogen worden. Die Siedlung sei durch einen Bebauungsplan als Innenbereich ausgewiesen worden. Daher sei der 800 m Puffer anzuwenden. KTA Warnecke schlägt daher vor, die Auslegung mit diesen beiden Änderungen zu beschließen.

 

BD Pagels warnt ausdrücklich davor, in diesem Planungsstadium das Kriterium Wald zu verändern. Das Planungskonzept beruht auf der Festlegung als Restriktionskriterium und sei so mit Herrn Prof. Dr. Schmidt-Eichstaedt abgestimmt. Allein die Tatsache, dass landesseitig im LROP Kriterien genannt seien, die zunächst festgestellt, bewertet und abgewogen werden müssten, zeige deutlich, dass es sich um Abwägungskriterien handeln würde, nicht um ein Tabu! Aus Gründen der Klarheit, der in der Begründung dargelegten Systematik und damit verbundenen Rechtssicherheit, sei es aus seiner Sicht erforderlich den Verwatungsvorschlag beizubehalten.

 

KTA Leseberg erwidert, dass Herr Prof. Dr. Schmidt-Eichstaedt beide Möglichkeiten eröffnet habe.

 

Kreisrat Schwarz führt dazu aus, dass auch die Festlegung als Weiches Tabu keinen absoluten Schutz biete. Nur Harte Tabus könnten dies bewirken. Seiner Meinung nach könne das Kriterium Wald abweichend vom Vorschlag von Herrn Prof. Dr. Schmidt-Eichstaedt als Weiches Tabu gefasst werden.


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    10 Ja-Stimmen     1 Nein-Stimmen       0 Enthaltungen