Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Sanierung des Amtshauses wird zugestimmt. Ein Betrag in Höhe von 465.000 € wird in die Haushaltsplanung 2014 aufgenommen.

 


Beratungsgang:

 

Herr Probst, Restaurator, stellt die in der Beschlussvorlage sowie in der dazu gehörigen Anlage aufgezeigten Sanierungsmaßnahmen am Amtshaus im Rahmen einer Präsentation vor.

 

KTA Waering weist auf den erschreckenden Gebäudezustand hin und erklärt hierfür aufgrund der zum Teil lange zurückliegenden Versäumnisse keinen Verantwortlichen haftbar machen zu können.

 

KTA Brieber gibt zu Bedenken, dass er die angesetzen 465.000 €  für zu niedrig halte. Seien vor dem Hintergrund des Brandschutzes weitere Baumaßnahmen erforderlich? TA Warnecke stellt klar, dass das bestehende Brandschutzkonzept auch weiterhin gelte.

 

KTA Podehl bekräftigt, dass auch er die angesetzten Kosten für zu gering halte und hakt nach, inwiefern ein neuer Dachstuhl vorgesehen sei. Herr Probst erläutert, dass der Dachstuhl durchaus in Ordnung sei. Es müsse hier lediglich ein Balken- und Bodenaustausch erfolgen.

 

KTA Podehl erkundigt sich weiterhin, wie den Anforderungen an Dämmung und Verkleidung entsprochen werden könne.  Herr Probst gibt zu, dass es durchaus kompliziert sei, ein solches Gebäude entsprechend der DIN-Normen zu sanieren.

 

KTA Hauschildt fasst zusammen, dass das Amtshaus eine wichtige Bedeutung habe und der Substanzerhalt insofern notwendig sei. Deshalb müsse auch die vorgegebene Summe eingestellt werden, jedoch sei zu hinterfragen, ob tatsächlich jede aufgezeigte Maßnahme in dieser Form umgesetzt werden müsse.

 

KTA Cunow fragt nach, ob beispielsweise der Brandschutz schon komplett in die Kostenschätzung Eingang gefunden habe. Herr Probst führt aus, dass er sich nicht an den Normen orientieren kann, die für Bau-Ingenieure gelten. Ausführungen zum Brandschutz dürfe er in seinem Gutachten nicht machen. KTA Hausschildt regt vor diesem Hintergrund an, den Brandschutz als Extra-Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Ausschuss für Liegenschaften vorzusehen.

 

KTA Meyer merkt an, dass die SPD-Fraktion Überlegungen angestellt habe, ob eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Amtshauses platziert werden könne. Angesichts des Denkmalschutzes komme diese Anschaffung jedoch nicht mehr in Betracht.

 

KTA Sanftleben fügt hinzu, dass er betroffen sei vom Ausmaß der Schädigung, aber keine Alternative zu der Sanierung sehe.

 

Auf die Frage von KTA Hauschildt, inwiefern während der Sanierungszeit ausreichend Platzkapazitäten der Kreisverwaltung zur Verfügung stünden, erläutert TA Warnecke, dass im Regelfall eine provisorische Unterbringung der betroffenen Organisationseinheiten vorgesehen wird.

 

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig