Den Mittelansätzen für den Haushalt 2014 wird zugestimmt.

 

Die Zustimmung für die Planungskosten der Investitionsmaßnahmen in der RS Stolzenau in Höhe von 304.000 € erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Schulstandort erhalten bleibt.

 


Beratungsgang:

 

KAR Schulz erläutert die in der Anlage zur Beschlussvorlage aufgeführten Kostenpositionen.

 

KTA Brieber hält es für schwer vermittelbar, dass die Cafeteria im Kreishaus B seit mehreren Jahren nicht nutzbar sei. Angesichts dessen sollte die vorgesehene Summe in Höhe von 75.000 € aufgewendet werden.

 

KTA Hausschildt erkundigt sich nach dem beschriebenen Außentreppenturm. Er halte es für ausreichend, eine schlichte Außentreppe als zweiten Fluchtweg anzubringen. TA Warnecke verdeutlicht, dass eine einfache Außentreppe vorgesehen sei. Ebenfalls abgedeckt von dem Planansatz sei die Erneuerung der Fluchtwegstüren.

 

KTA Podehl deutet darauf hin, dass mit der Montage eines Außentreppenturmes auch die oberen Etagen die Möglichkeit zum Einbruch böten. TA Warnecke erläutert, dass auch in den Fluren der oberen Etagen die Überwachung mittels Einbruchmeldeanlage gewährleistet sei.

 

Herr Hasselbusch erkundigt sich, ob in den oberen Stockwerken im Kreishaus B derzeit Mitarbeiter mit Behinderung beschäftigt sind und wie diese ggf. im Notfall das Haus verlassen könnten. TA Warnecke erklärt, derzeit seien keine Menschen mit Behinderungen im Kreishaus B beschäftigt. Die Barriefreiheit werde über einen Aufzug sichergestellt. Im Bedarfsfall könne die Feuerwehr außerdem eine Anleiterstelle nutzen.

 

KTA Sanftleben wirft ein, dass es im Bedarfsfall durchaus sinnhaft sein könne, im Erdgeschoss einzelne Büros behindertengerecht auszustatten. Dies wirke sich vermutlich kostengünstiger aus als wenn in den oberen Etagen speziell Fluchtwege für diese geschaffen werden müssten.

 

Bezüglich der Saurierfährten in Münchehagen erfragt KTA Sanftleben, ob sich der Landkreis tatsächlich an den aufgeführten Kosten beteiligen müsse. KAR Schulz verdeutlicht, dass sich die dortige Halle im Eigentum des Landkreises befinde und somit eine Beteiligung unumgänglich sei.

 

Die für die laufende Bauunterhaltung an der FTZ eingestellten 65.000 € erscheinen KTA Hauschildt zu hoch. Welche Baumaßnahmen beinhalte dieser Betrag? LR Kohlmeier erläutert, dass speziell im Schlauchturm die Fugen abgängig seien und erneuert werden müssten. Des Weiteren müsse ein Teil der Summe aufgewendet werden, um den Bestand und die Funktionalität des Gebäudes zu sichern.

 

Anmerkung zum Protokoll: Für die Kosten der lfd. Unterhaltung ist es nach den Erfahrungen der letzten Jahre erforderlich, einen Betrag in Höhe von 20.000 € bereit zu halten. Darüber hinaus ist am Schlauchturm eine Fassadenbekleidung durchzuführen, da es hier zu massiven Fugenausbrüchen gekommen ist. Für diese Sanierung werden rd. 45.000 € benötigt.   

 

KTA Sanftleben erkundigt sich vor dem Hintergrund der geplanten Flachdachsanierung nach dem Alter des Daches am Johan-Beckmann-Gymnasium. Schulleiter Bittner erklärt, dass dieses 1964/1965 erbaut worden sei. Die Nachfrage von KTA Sanftleben, ob das Dach eine Neigung habe, bejaht Schulleiter Bittner.

                            

KTA Hauschildt fragt nach, ob die Anschaffung eines Trampolins an der Friedrich-Fröbel-Schule in Höhe von 6.000 € gerechtfertigt sei, da die Folgenutzung nicht geklärt sei. KTA Waering beschwichtigt, dass beim Aufstellen des Trampolins darauf geachtet werden solle, dass ein Rückbau möglich sei.

 

KTA Waering erkundigt sich, ob sich das aufgeführte energetische Konzept an der BBS auf den Antrag der CDU-Kreistragsfraktion zur Umstellung auf energiesparende Beleuchtung beziehe. TA Warnecke erklärt, dass das aufgeführte Konzept unabhängig davon sei. Mit Hilfe dieses Konzepts solle eine Mängeldokumentation mit entsprechender Priorisierung vorgenommen werden.

 

KTA Sanftleben erkundigt sich, ob es üblich sei, dass jedes Gymnasium einen eigenen Kommunalschlepper habe. KTA Waering hält entgegen, dass bei Wintereinbruch an allen größeren Standorten gleichzeitig ein Kommunalschlepper vorhanden sein und genutzt werden müsse.

 

Die Planungskosten in Höhe von 304.000 € an der Realschule Stolzenau erscheinen KTA Hauschildt zu hoch. KTA Brieber ergänzt, dass  diese Maßnahme aus gutem Grund mit einem Fragezeichen gekennzeichnet sei. Die Höhe der Kosten für die Sanierungen fließe auch in die Entscheidung über das Fortbestehen des Schulstandortes mit ein.

 

KTA Sanftleben fragt, ob die Kosten für die Schulhofsanierung bei der  GHS Landesbergen einer ähnlichen Vereinbarung wie in Heemsen unterworfen werden könnten, d.h. im Falle einer Aufgabe dieses Schulstandortes eine Rückzahlungsverpflichtung der Samtgemeinde Mittelweser abgeschlossen werden könne.

LR Kohlmeier hält die Situationen nicht für vergleichbar. In Landesbergen sei die Baumaßnahme bereits angefangen worden und auch angesichts des relativ geringen finanziellen Volumens anders gelagert. Vor diesem Hintergrund halte er es für nicht darstellbar eine solche Vereinbarung abzuschließen.

 

KTA Brieber fällt auf, dass die Kosten der laufenden Bauunterhaltung bei vergleichbaren Schulen zum Teil stark differieren. Womit hänge dies zusammen? KAR Schulz weist auf die unterschiedlichen Beschaffenheiten, Sanierungsstände und Alter der Schulen hin. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren seien unterschiedliche finanzielle Unterhaltungsbedarfe erklärbar.

 

KTA Hauschildt hakt nach, ob sich die 20.000 € an laufender Unterhaltung am Berliner Ring 45 lediglich auf die Hausmeisterwohnung beziehen würden. TA Warnecke erklärt, dass dieser Ansatz auch die Reihenhäuser umfasse.

 

Herr Hasselbusch erkundigt sich, ob noch weitere Maßnahmen inklusiv geplant würden. KAR Schulz unterstreicht, dass ein pauschaler Ansatz in Höhe von 50.000 € eingestellt worden sei, der die Kreisverwaltung handlungsfähig mache. KTA Kaltofen fragt, welche Mittel aus dem pauschalen Ansatz für das Jahr 2013 abgerufen worden seien. KAR Schulz sagt zu, diese Informationen im Protokoll nachzureichen.

 

Anmerkung zum Protokoll:

Der pauschale Ansatz in Höhe von 50.000 € wurde für Inklusionszwecke nicht in Anspruch genommen, da die bisher durchgeführten inklusiven Baumaßnahmen bereits im Zuge der Haushaltsplanung 2013 entsprechend den Objekten zugeordnet waren.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig