Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss a):

 

Zur Entwicklung des Lichtenmoors aus Gründen des Moor-, Klima- und Naturschutzes, der Landwirtschaft und zur Realisierung des Gewässerausbaus nach Nordosten bereitet ein interdisziplinär zusammengesetzter Arbeitskreis eine integrale Flurbereinigung und einen Abgrenzungsvorschlag für ein künftiges Naturschutzgebiet im Steimbker und Heemser Gebiet vor.

Der Antrag auf Ausweisung eines Naturschutzgebiets im Lichtenmoor bleibt bis zur Vorlage des Vorschlages aus dem Arbeitskreis zurückgestellt.

 

 

Beschluss b):

 

Der Kreistag schließt sich den Resolutionen der Gemeinden Heemsen und Steimbke an und spricht sich damit ebenfalls gegen den zusätzlichen vertieften Torfabbau im Lichtenmoor aus.

 

 


Beratungsgang:

 

BD Wehr fasst die Beratungen und Beschlussfassungen des ALNU vom 30.04.13 und 10.09.2013 zusammen. Er trägt die Inhalte der Drucksache anhand von Folien vor und erläutert insbesondere den Projektvorschlag der Verwaltung zur Durchführung einer integralen Flurbereinigung. Mit der Gründung eines interdisziplinär zusammengesetzten Arbeitskreises wird neben dem erforderlichen Flächenmanagement ein konsenzfähiger Abgrenzungsvorschlag für ein künftiges NSG Lichtenmoor vorbereitet. Mit dem Vorschlag ist das Ziel verbunden, mit dem Gewässerausbau in Richtung Nordosten zur Moorbeeke einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des Lichtenmoors aus Gründen des Moor-, Klima- und Naturschutzes sowie der Landwirtschaft zu leisten.

 

BD Wehr ergänzt den Sachverhalt mit zusätzlichen Erläuterungen von Herrn KTA Andermann:

Zu 1. Neue Rahmenbedingungen in Niedersachsen:

In dem neuartigen Verfahren der Flurbereinigung sollen neben den ökologischen Zielen auch die landwirtschaftlichen Ziele gleichrangig behandelt, im Ergebnis berücksichtigt sowie entsprechende Maßnahmen umgesetzt und die Flächennutzungen entzerrt und neu geordnet werden.

Zu 2. Variantenvergleich zum Gewässerausbau:

Die Variante IV a/b ist in der Sohllage so bemessen, dass die Steimbker Flächen im südlichen Vertiefungsgebiet auch nach Herrichtung der Flächen für die Folgenutzung, auch für die bereits 1986 genehmigte Folgenutzung, ausreichend entwässert werden.

Im Abtorfungsgebiet muss der Antragsteller ein Gewässersystem herstellen, das für die Abtorfung ausreichend dimensioniert ist.

 

BD Wehr trägt zum Gewässerausbau nach Nordosten ergänzend vor, dass dieser aus wasserwirtschaftlicher Sicht mit einem ausreichenden Gefälle zu realisieren ist. Die durchschnittliche Ausbautiefe beträgt 2,00 m auf einer Ausbaulänge von ca. 3,5 km (ab der K 37). Die geschätzten Kosten bewegen sich ohne Grunderwerb bei ca. 120.000 €.

Die Finanzierung von Maßnahmen ist in der weiteren Abstimmung zu prüfen. Eigenanteile ergeben sich für den Gewässerausbau zur Alpe und aus Ersatzgeldern.

 

Im Planfeststellungsverfahren zum Gewässerausbau und vertieften Torfabbau  wird es ein ergänzendes Beteiligungsverfahren geben, sobald die überarbeiteten Antragsunterlagen zu den Gewässervarianten und zum Umfang des vertieften Torfabbaus mit dem Umfang der Folgenutzung vorliegen. Als Ziel für den Erörterungstermin wird Mitte 2014 angenommen. Über den Antrag, die speziellere Umsetzung über die Flurbereinigung und das Programm „Niedersächsische Moorlandschaften“ wird einer zeitnahen Entscheidung entgegen gesehen.

In die Abwägungsentscheidung findet auch eine Einbeziehung der Resolutionen der Gemeinden Heemsen (09.12.13) und Steimbke (18.12.13) statt.

Die Gemeinde Heemsen fordert den Kreistag des Landkreises Nienburg auf, sich gegen den zusätzlichen vertieften Abbau von Torf im Lichtenmoor auszusprechen und dafür Sorge zu tragen, dass die Entwässerungsfrage im Sinne der Gemeinde Heemsen geregelt wird.

 

 

Ebenso fordert der Gemeinderat Steimbke den Kreistag im Landkreis Nienburg auf, angesichts der kreisweiten Bedeutung des geplanten vertieften Torfabbaus, sich klar und deutlich gegen den zusätzlichen vertieften Abbau von Torf im Lichtenmoor auszusprechen.

Die Gemeinde Heemsen bezieht sich in ihrer Begründung insbesondere auf die seit Einleitung des Verfahrens ungeklärten Entwässerungsfragen für das Gemeindegebiet Heemsen. Außerdem würden durch den vertieften Torfabbau erhebliche Mengen klimaschädliches CO2 freigesetzt und damit die Klimaschutzanstrengungen des Landkreises und der Gemeinden an Bedeutung verlieren.

Die Gemeinde Steimbke begründet ihren Antrag auch mit der langen Verfahrensdauer und erinnert an die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens, insbesondere gegen den vertieften Torfabbau. Zusätzlich werden wie in Heemsen die Klimaschutzgründe gegen den vertieften Torfabbau angeführt.

 

Auf Nachfrage von KTA Brieber, inwieweit der Landkreis Nienburg, insbesondere der ALNU, Einfluss auf die Entscheidungen zum vertieften Torfabbau nehmen könne, antwortet BD Wehr, dass die Einflussmöglichkeiten der Gremien des Kreistages in diesem Fall beschränkt sind, da es keine direkte Rechtsbetroffenheit des Landkreises gäbe. So bestehe zwar die Möglichkeit auf eine Behandlung im Rahmen der Abwägung, aber kein Anspruch auf Detailwürdigung, wie z. B. bei betroffenen Flurstückseigentümern.

KTA Dr. Schmädeke stellt daraufhin den Antrag, den Beschlussvorschlag um einen zweiten (Beschlussvorschlag b)) zu ergänzen, um sich seitens des Landkreises Nienburg über den ALNU gegen den vertieften Torfabbau aus Klimaschutzgründen auszusprechen und damit ein klares politisches Zeichen zu setzen. Er nimmt als Begründung gegen die Vertiefung die Verpflichtung des Landkreises gegenüber dem Klimaschutz auf. Der Abbau von 650.000 m³ Schwarztorf kommt einer Freisetzung von klimaschädlichen Gasen aller Bürger durch Heizung, Autos und Güter in einem Jahr gleich.

Die Ergänzung des Beschlusses unter b) sollte daher wie folgt lauten:

„Der Kreistag schließt sich den Resolutionen der Gemeinden Heemsen und Steimbke an und spricht sich damit ebenfalls gegen den zusätzlichen vertieften Torfabbau im Lichtenmoor aus.“

KTA Brieber befürwortet das integrale Flurbereinigungsverfahren. Die Fraktionen der Kooperation hatten teilweise kontrovers über den Anschluss an die gemeindlichen Resolutionen beraten. Die SPD-Fraktion stimmt im Ergebnis jedoch dem gestellten Antrag zu.

Das Mitglied mit beratender Stimme Gerner spricht sich seitens der Verbände, ebenso positiv für den Vorschlag zur Ergänzung des Beschlussvorschlages aus, wie KTA Sanftleben.

 

Kreisrat Schwarz und BD Wehr betonen nochmals, dass die Beschlussfassung zu b) zwar in Richtung Kreisausschuss weiter getragen werden kann, es sich bei der Planfeststellung aber um den übertragenen Wirkungskreis handele und somit die politischen Gremien mit der Beschlussfassung keine direkte Einwirkung auf die Abwägungsentscheidung  erreichen könnten. Im Verfahren habe aber jede betroffene Person als Beteiligte Anspruch auf eine nachvollziehbare Entscheidungsbegründung. Der Landkreis hatte ebenso wie die Gemeinden als Träger öffentlicher Belange das Recht zur Abgabe von Stellungnahmen in einem streng formalisierten Verfahren, dessen Beteiligungsfrist beendet ist.

 

Auch das Mitglied mit beratender Stimme Göckeritz spricht sich positiv dafür aus, sofern im ALNU dieser Konsens einheitlich gewollt sei, eine politische Aussage gegen den vertieften Torfabbau zu formulieren, um damit die zu leistende Überzeugungsarbeit zu unterstützen.

 


Beratungsergebnis:

 

 

Zu Beschluss a):

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.

 

 

Zu Beschluss b):

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.