Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Serverraum in den Berufsbildenden Schulen wird entsprechend der Vorlage aufgerüstet. Die Mittel hierfür in Höhe von 130.000 Euro werden im Nachtrag veranschlagt.

 


Beratungsgang:

 

FDL Skowasch erläutert die dem Protokoll beiliegende Präsentation.

 

KTA Sanftleben hakt nach, ob die zwei Notstromaggregate, welche im Bereich Brandschutz und Rettungsdienst angeschafft werden, für die Notstromversorgung der Serverräume verwendet werden können.

 

FDL Skowasch erwidert, dass diese Möglichkeit theoretisch denkbar wäre, jedoch der Katastrophenschutzstab im Kreishaus ansässig ist und somit drei Notstromaggregate vorgehalten werden müssen. Damit wäre der Standort BBS, IGS und das Kreishaus notstromversorgt. Eine andere Möglichkeit wäre den Katastrophenschutzstab im Gebäude der BBS tagen zu lassen.

 

KAR Schulz ergänzt, dass die Beratungen mit dem Fachdienst Brandschutz und Rettungsdienst noch nicht abgeschlossen sind und eine Entscheidung diesbezüglich noch aussteht.

 

 KTA Podehl vergewissert sich, ob die 130.000 € den Investitionsbedarf in dem BBS Serverraum komplett decken.

 

Aus der Verwaltung wird  dies bestätigt und die Kosten noch einmal durch den Bedarf einer Löschanlage erklärt.

 

Herr Hasselbusch fragt nach weiteren technischen Hintergründen. Die Frage lautet, wie lange es in einem Notfall dauert, bis die USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung) den Serverraum mit Strom versorgt.

 

FDL Skowasch erläutert, dass es keinerlei Unterbrechung der Stromversorgung gibt, da die USV bei entsprechenden Stromschwankungen unmittelbar die Stromversorgung der EDV-Komponenten durchführt. Die USV ist so ausgelegt, dass die zentralen Komponenten ordnungsgemäß heruntergefahren werden können.

 

KTA Warnecke erkundigt sich, ob andere Möglichkeiten einer Löschanlage wie Beispielsweise Stickstoff oder Hallon in Betracht gezogen wurden.

 

Hierauf erwidert FDL Skowasch, dass die Gasflutung innerhalb kürzester Zeit ohne vorherige Warnung beginnt. Am wichtigsten ist jedoch der Schutz der Mitarbeiter. Es wird sich für die günstigste Lösung unter dem Aspekt der Sicherheit für die Mitarbeiter entschieden.

 

KTA Kaltofen möchte wissen, ob laut den Notstrombestimmungen des BSI eine solche Anlage vorgehalten werden muss.

 

FDL Skowasch antwortet, dass es hier keinerlei Vorgaben seitens des BSI gibt.

 

Weiter fragt KTA Kaltofen, ob im Katastrophenschutzplan festgelegt ist, wo das Aggregat gelagert wird.

 

FDL Skowasch erwidert, dass dies in einem separaten Projekt erarbeitet wird.

 

KTA Sanftleben geht auf das erwähnte verbleibende Sicherheitsrisiko des Serverraumes im Keller ein und fragt, ob für den Schutz des Servers weitere Maßnahmen vorgesehen sind.

 

Daraufhin antwortet FDL Skowasch, dass man sich nicht komplett absichern kann. Eine Option wäre im Notfall der Umzug in eine Schule, was den Kontakt zu anderen Kommunen erschweren würde.

 

KTA Waering schließt die Diskussion mit den Worten, dass man in Zukunft schon wesentlich mehr Schutz als zum jetzigen Zeitpunkt haben werde.

 

FDL Skowasch ergänzt, dass einen 100-prozentigen Schutz niemand bezahlen kann.

 

KTA Podehl äußert weitere Bedenken bezüglich der Hochwasserproblematik an der BBS Nienburg.

 

FDL Skowasch erläutert, dass aus diesem Grund der neue Serverraum an der IGS in die 1. Etage gebaut wird. Aber auch an der BBS Nienburg liegt der Serverraum im Erdgeschoss und nicht wie im Kreishaus im Keller.

 

Vor der Abstimmung informiert KAR Schulz darüber, dass es sich hierbei nur um den Beschluss über den Serverraum in der BBS Nienburg in Höhe von 130.000 € handelt. Die Kosten für die IGS werden in der Haushaltssitzung eingebracht. Die Kostenschätzung für die IGS liegt bei weiteren 115.000 €, welche zusätzlich zum bekannten Budget benötigt werden.

 

FDL Skowasch verlässt nach diesem TOP die Sitzung.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig