Den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Hinweisen, Anregungen und Bedenken wird zugestimmt.
Dem Satzungsentwurf der 1. Änderung des RROP 2003 wird zugestimmt. Der Entwurf und der Umweltbericht werden dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser zur Genehmigung vorgelegt.
Beratungsgang:
KTA Warnecke betont, die erste Änderung des Regionalen
Raumordnungsprogramms sei ein wesentlicher Schritt in Richtung einer
konsequenten und auch zukunftsorientierten Entwicklung des Landkreises
Nienburg/Weser.
Das Änderungsverfahren zum Regionalen
Raumordnungsprogramm sei für ihn einer der spannendsten Entscheidungs- und
Beratungsprozesse gewesen, die er als Kreistagsabgeordneter bisher begleitet
habe. Schwerpunkt sei dabei gewesen, unterschiedlichste Interessen zu einem
sachgerechten Abwägungsergebnis zu führen, ohne dabei die wesentlichen
Kriterien einer fortschrittlichen und gleichzeitig einfühlsamen Kreisentwicklung
hinten anzustellen.
Es sei eine typische kommunalpolitische
Suche nach Kompromissen gewesen, die einen möglichst breiten Konsens zur Folge
haben sollte.
Der Landkreis wolle und müsse ein
angemessenes Angebot an regenativer Energie im Landkreis Nienburg anbieten.
Dazu würden selbstverständlich auch der Bau von Windkraftanlagen und das
Repowering gehören. Gleichzeitig sei eine Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes nicht gewollt.
Der Fachausschuss habe sich intensiv mit der
Abstandsregelung auseinandergesetzt. In Folge der Diskussion und auch externer
rechtlicher Beratung sei deutlich geworden, dass der erarbeitete Abstand von
800 bzw. 500 m den größten Grad an Wahrscheinlichkeit habe, rechtlich zu
bestehen. Ein größerer Abstand hätte dazu geführt, dass die angemessene
Bereitstellung von Flächen für Windkraft nicht mehr möglich gewesen wäre.
Mit dem vorliegenden Entwurf erreiche der
Landkreis eine klare Positionierung, die Windkraft aus Waldgebieten halte und
angemessene, für den gesamten Landkreis geltende, Abstandregelungen festlege.
Damit würden ein konsequenter Schutz von Natur und Landschaft erreicht und
gleichzeitig klare Vorranggebiete für neue Windkraftanlagen und für Repowering
ausgewiesen.
Der Abwägungsprozess umfasse mehrere Ordner
und dennoch sei klar, dass es der Kreistag keinem vollständig recht machen
könne.
Die Verwaltung habe hervorragend gearbeitet
und die Beschlüsse nachvollziehbar und konsequent vorbereitet.
Mit einer beschlossenen Änderung wäre der
Landkreis in Niedersachsen aber auch bundesweit relativ weit vorn, weil er die
neueste Rechtsprechung habe einfließen lassen.
Die SPD-Fraktion werde diesen wichtigen
Schritt zu einer fortschrittlichen und nachhaltigen Kreisentwicklung aus
Überzeugung mittragen.
KTA Kaltofen hebt hervor, dass sich der Fachausschuss
und der Kreistag über mehrere Jahre mit dem Thema Windenergie
auseinandergesetzt hätten.
Der nun vorliegende Beschlussvorschlag
zeichne sich durch Kompromissbereitschaft
und Rechtssicherheit aus.
In den Beratungen zu Beginn der Diskussion
um die Fortschreibung seien die Fronten – auch in der Bevölkerung- ziemlich
verhärtet gewesen.
Der eine habe aus wirtschaftlichen Gründen
einen möglichst geringen Abstand und der andere zum Schutz des Eigenheimes, vor
Wertminderung oder Immissionen einen möglichst großen Abstand haben wollen.
Insofern sei die Kreistagspolitik gefordert
gewesen, einen Kompromiss zu finden, der den rechtlichen Rahmenbedingungen
Rechnung trage. Mit der Erhöhung der Abstände auf 500 m bzw. 800m sei dies
gelungen und gleichzeitig der Windenergie substantiell Raum verschaffen worden.
Die Rechtssicherheit werde durch den in
Auftrag gegebenen Stresstest besiegelt, der sich im Nachhinein als richtige
Maßnahme erwiesen habe.
Die CDU-Fraktion werde dem
Beschlussvorschlag zustimmen.
KTA Brüning führt aus, dass der Kreistag am Ende eines
langwierigen Prozesses stehe, der seine Kreistagsfraktion besonders berührt
habe, da es darum ginge, die Energiewende ein Stück weit voranzubringen.
Leider verhalte es sich mit der Energiewende
nicht so wie mit einem Scheinriesen in der Kindergeschichte, der immer kleiner
werde, je näher er komme. Das Gegenteil sei der Fall. Die Ökostromumlage werde
schon als belastend empfunden und viel schlimmer werde es, wenn die Energiewende
in Form von Vorranggebieten vor die eigene Haustür komme.
Dies sei verständlich. Im Landkreis
Nienburg/Weser gebe es eine Vielzahl von Ansprüchen an den Lebensraum.
Natürlich hätte man sich wünschen können, Platz für mehr Windkraftanlagen im
Kreisgebiet zu finden. Sicherlich wäre es gleichzeitig wünschenswert gewesen,
den Lebensraum der seltenen Wiesenweihe von Windanlagen freizuhalten oder für
die Anwohner einen Abstand von 1000 statt 800 Metern von ihrem Haus zu
erreichen.
Die Abwägung all dieser Ansprüche habe die
Kreispolitik vor eine besondere Aufgabe gestellt. Das Ergebnis sei ein
Kompromiss.
Er schließe sich dem Dank an die Verwaltung
an. Seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag folgen.
Stellv. Landrat Jürgen Leseberg führt aus, die Wählergemeinschaft des Landkreises
Nienburg stehe der Windenergie sehr positiv gegenüber. Dennoch sei sie bei
diesem Thema nicht zu einer einheitlichen Meinung gekommen.
Für ihn seien 1.000 m Abstand ein Kompromiss
gewesen, den er hätte mittragen können, denn die Anwohner, die in der Nähe
dieser Windkraftanlagen wohnen würden, hätten bestimmte Beeinträchtigungen
hinzunehmen.
Auch bei 1.000 m Abstand hätten ausreichend
Windkrafträder aufgestellt werden können.
Mit Mensinghausen und Sonnenborstel seien im
Laufe des Prozesses zudem Vorranggebiete entstanden, die auf Basis der zunächst
betrachteten Kriterien nicht benannt worden seien.
Dies könne nicht seine Zustimmung finden.
Im Plan seien 18 Vorranggebiete und ein
Eignungsgebiet aufgenommen worden. Von den 18 Vorranggebieten sei dabei
lediglich eines als „eingeschränkt geeignet“ ausgewiesen.
Dieses Gebiet westlich von Husum werde in
vielen Punkten sehr kritisch gesehen. Davon betroffen seien an erster Stelle
Meinkingsburg und Linsburg. Wegen des fehlenden Sichtschutzes seien hier viele
Probleme zu erwarten.
Wegen der verschiedenen genannten Punkte werde
er den Beschluss ablehnen.
Beratungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit: 40 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 1 Enthaltung