Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Hinweisen, Anregungen und Bedenken wird zugestimmt.

 

Dem Satzungsentwurf der 1. Änderung des RROP 2003 wird zugestimmt. Der Entwurf und der Umweltbericht werden dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser zur Genehmigung vorgelegt.


Beratungsgang:

 

KTA Warnecke betont, die erste Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms sei ein wesentlicher Schritt in Richtung einer konsequenten und auch zukunftsorientierten Entwicklung des Landkreises Nienburg/Weser.

Das Änderungsverfahren zum Regionalen Raumordnungsprogramm sei für ihn einer der spannendsten Entscheidungs- und Beratungsprozesse gewesen, die er als Kreistagsabgeordneter bisher begleitet habe. Schwerpunkt sei dabei gewesen, unterschiedlichste Interessen zu einem sachgerechten Abwägungsergebnis zu führen, ohne dabei die wesentlichen Kriterien einer fortschrittlichen und gleichzeitig einfühlsamen Kreisentwicklung hinten anzustellen.

Es sei eine typische kommunalpolitische Suche nach Kompromissen gewesen, die einen möglichst breiten Konsens zur Folge haben sollte.

Der Landkreis wolle und müsse ein angemessenes Angebot an regenativer Energie im Landkreis Nienburg anbieten. Dazu würden selbstverständlich auch der Bau von Windkraftanlagen und das Repowering gehören. Gleichzeitig sei eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes nicht gewollt.

Der Fachausschuss habe sich intensiv mit der Abstandsregelung auseinandergesetzt. In Folge der Diskussion und auch externer rechtlicher Beratung sei deutlich geworden, dass der erarbeitete Abstand von 800 bzw. 500 m den größten Grad an Wahrscheinlichkeit habe, rechtlich zu bestehen. Ein größerer Abstand hätte dazu geführt, dass die angemessene Bereitstellung von Flächen für Windkraft nicht mehr möglich gewesen wäre.

Mit dem vorliegenden Entwurf erreiche der Landkreis eine klare Positionierung, die Windkraft aus Waldgebieten halte und angemessene, für den gesamten Landkreis geltende, Abstandregelungen festlege. Damit würden ein konsequenter Schutz von Natur und Landschaft erreicht und gleichzeitig klare Vorranggebiete für neue Windkraftanlagen und für Repowering ausgewiesen.

Der Abwägungsprozess umfasse mehrere Ordner und dennoch sei klar, dass es der Kreistag keinem vollständig recht machen könne.

Die Verwaltung habe hervorragend gearbeitet und die Beschlüsse nachvollziehbar und konsequent vorbereitet.

Mit einer beschlossenen Änderung wäre der Landkreis in Niedersachsen aber auch bundesweit relativ weit vorn, weil er die neueste Rechtsprechung habe einfließen lassen.

Die SPD-Fraktion werde diesen wichtigen Schritt zu einer fortschrittlichen und nachhaltigen Kreisentwicklung aus Überzeugung mittragen.

KTA Kaltofen hebt hervor, dass sich der Fachausschuss und der Kreistag über mehrere Jahre mit dem Thema Windenergie auseinandergesetzt hätten.

Der nun vorliegende Beschlussvorschlag zeichne sich durch  Kompromissbereitschaft und Rechtssicherheit aus.

In den Beratungen zu Beginn der Diskussion um die Fortschreibung seien die Fronten – auch in der Bevölkerung- ziemlich verhärtet gewesen.

Der eine habe aus wirtschaftlichen Gründen einen möglichst geringen Abstand und der andere zum Schutz des Eigenheimes, vor Wertminderung oder Immissionen einen möglichst großen Abstand haben wollen.

Insofern sei die Kreistagspolitik gefordert gewesen, einen Kompromiss zu finden, der den rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung trage. Mit der Erhöhung der Abstände auf 500 m bzw. 800m sei dies gelungen und gleichzeitig der Windenergie substantiell Raum verschaffen worden.

Die Rechtssicherheit werde durch den in Auftrag gegebenen Stresstest besiegelt, der sich im Nachhinein als richtige Maßnahme erwiesen habe.

Die CDU-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

KTA Brüning führt aus, dass der Kreistag am Ende eines langwierigen Prozesses stehe, der seine Kreistagsfraktion besonders berührt habe, da es darum ginge, die Energiewende ein Stück weit voranzubringen.

Leider verhalte es sich mit der Energiewende nicht so wie mit einem Scheinriesen in der Kindergeschichte, der immer kleiner werde, je näher er komme. Das Gegenteil sei der Fall. Die Ökostromumlage werde schon als belastend empfunden und viel schlimmer werde es, wenn die Energiewende in Form von Vorranggebieten vor die eigene Haustür komme.

Dies sei verständlich. Im Landkreis Nienburg/Weser gebe es eine Vielzahl von Ansprüchen an den Lebensraum. Natürlich hätte man sich wünschen können, Platz für mehr Windkraftanlagen im Kreisgebiet zu finden. Sicherlich wäre es gleichzeitig wünschenswert gewesen, den Lebensraum der seltenen Wiesenweihe von Windanlagen freizuhalten oder für die Anwohner einen Abstand von 1000 statt 800 Metern von ihrem Haus zu erreichen.

Die Abwägung all dieser Ansprüche habe die Kreispolitik vor eine besondere Aufgabe gestellt. Das Ergebnis sei ein Kompromiss.

Er schließe sich dem Dank an die Verwaltung an. Seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag folgen.

Stellv. Landrat Jürgen Leseberg führt aus, die Wählergemeinschaft des Landkreises Nienburg stehe der Windenergie sehr positiv gegenüber. Dennoch sei sie bei diesem Thema nicht zu einer einheitlichen Meinung gekommen.

Für ihn seien 1.000 m Abstand ein Kompromiss gewesen, den er hätte mittragen können, denn die Anwohner, die in der Nähe dieser Windkraftanlagen wohnen würden, hätten bestimmte Beeinträchtigungen hinzunehmen.

Auch bei 1.000 m Abstand hätten ausreichend Windkrafträder aufgestellt werden können.

Mit Mensinghausen und Sonnenborstel seien im Laufe des Prozesses zudem Vorranggebiete entstanden, die auf Basis der zunächst betrachteten Kriterien nicht benannt worden seien.

Dies könne nicht seine Zustimmung finden.

Im Plan seien 18 Vorranggebiete und ein Eignungsgebiet aufgenommen worden. Von den 18 Vorranggebieten sei dabei lediglich eines als „eingeschränkt geeignet“ ausgewiesen.

Dieses Gebiet westlich von Husum werde in vielen Punkten sehr kritisch gesehen. Davon betroffen seien an erster Stelle Meinkingsburg und Linsburg. Wegen des fehlenden Sichtschutzes seien hier viele Probleme zu erwarten.

Wegen der verschiedenen genannten Punkte werde er den Beschluss ablehnen.

 


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    40 Ja-Stimmen     2 Nein-Stimmen       1 Enthaltung