Beratungsgang:

 

KAR Rohwerder berichtet über die Haushaltsmaßnahmen und erläutert die größeren Maßnahmen der baulichen Unterhaltung sowie Investitionsmaßnahmen.

 

 

KTA Westermann fragt, warum bezüglich des 2. Fluchtweges Cafeteria eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung vorliegen muss, aber keine Zuschüsse zur Verfügung stehen.

 

KAR Rohwerder erläutert, dass Voraussetzung für eine Förderung Arbeiten an einem denkmalgeschützten Objekt sind. Das Kreishaus B selbst ist nicht denkmalgeschützt.

 

KVOR Immel ergänzt, dass die denkmalschutzrechtliche Genehmigung mit den unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden Stockturm und Amtshaus zusammen hängt.

 

KTA Hauschildt ruft noch einmal in Erinnerung, dass bezüglich der Fördermöglichkeiten nicht nur der Denkmalschutz überprüft werden soll, sondern auch energetische Belange und der Behindertenlifter.

 

KAR Rohwerder erläutert, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Bezügliches des Behindertenlifter gibt es wohl keine Fördermöglichkeiten.

 

KVOR Immel ergänzt, dass sich diese Fördermittel immer auf einzelne Mitarbeiter beziehen. Zum jetzigen Zeitpunkt betrifft dies jedoch keinen Mitarbeiter im Kreishaus B.

 

KTA Bomhoff fragt, in Bezug auf die vorgestellte Maßnahme Serverraum in der BBS Nienburg was eine Sauerstoffreduzierungsanlage ist.

 

KVOR Immel antwortet, dass es sich um eine brandschutztechnische Einrichtung handelt, welche den Sauerstoff aus dem Raum entzieht um einen Brandherd zu ersticken. Vergleichbar ist der Sauerstoffgehalt mit einer Höhe von 3.500 - 4.500 m. Wenn Arbeiten vorgenommen werden, muss die Anlage abgestellt werden. Durch eine arbeitsschutzrechtliche Untersuchung muss festgestellt werden, wer dort arbeiten darf.

 

KTA Hauschildt bezieht sich auf die Mietzahlungen in der Weserstraße 13 in Nienburg und fragt, ob die Räumlichkeiten auch zukünftig angemietet werden sollen.

 

LR Kohlmeier bejaht dies und sagt, dass zukünftig die Räume durch das Jugendamt genutzt werden.

 

KTA Hauschildt fragt weiter, ob der Umbau der Wohnungen in der FTZ, trotz eines möglichem Umbau des Standortes dringlich ist.

 

LR Kohlmeier entgegnet, dass die Verwaltung unter ständigem Raumdruck steht. Trotz der Überlegungen des FTZ-Standortes ist die Nutzung der Räumlichkeiten an der Verdener Landstraße noch min. für 4-5 Jahre realistisch.

 

KVOR Immel ergänzt, dass die Aufwendungen für Mietkosten gegengerechnet wurden und der Umbau, auch unter den veränderten Voraussetzungen, sinnvoll ist. Ebenfalls dafür spricht die enge Zusammenarbeit der FTZ Mitarbeiter mit der Verwaltung, durch die Synergieeffekte entstehen.