Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Zur Klärung der Rahmenbedingungen für die Eigenreinigung des Neubaus der IGS wird der Fachdienst Liegenschaften ein Gutachten beauftragen.

 


Beratungsgang:

 

KAR Rohwerder stellt den Sachverhalt bezüglich der Eigenreinigung der IGS Nienburg vor.

 

Da das Projekt aktuell im Zeitplan liegt, wird voraussichtlich ab Mitte Mai 2016 das Gebäude zu reinigen sein. Ab August 2016 wird der Schulbetrieb aufgenommen.

 

Für die Reinigungsfläche von 5.577,7 qm ist die Unterhaltsreinigung, Glas- und Rahmenreinigung sowie die Grundreinigung zu regeln.

 

Die Gebäude vom Landkreis Nienburg werden, mit Ausnahme von einigen vereinzelt alt eingesessenen Eigenreinigungskräften, durch Fremdfirmen gereinigt.

 

Im Jahr 2012 entstanden für eine Fläche von 84.300 qm Schul- und Verwaltungsgebäude Fremdreinigungskosten für die Unterhalts- und Grundreinigung in Höhe von 965.712 €. Außerdem betrugen die Personalkosten für die Eigenreinigung 146.300 € (ohne Overheadkosten). Kosten für Reinigungsmaschinen, - mittel und Vorarbeiter sind hier nicht berücksichtigt.

 

Zusammenfassend ist zu sagen, dass beide Reinigungsformen Vor- und Nachteile haben. Die KGSt empfiehlt einen Vergleich unter Berücksichtigung der örtlichen Rahmenbedingungen durchzuführen.

 

KTA Kaltofen erkundigt sich, wann das Konzept vorliegt, wenn es in der heutigen Sitzung beschlossen werde.

 

KAR Rohwerder entgegnet, dass die Raumbücher als Grundlage vorliegen und sie somit ein Konzept bis zur Haushaltsberatung in der Novembersitzung für realistisch hält.

 

KTA Brieber erklärt, dass in den letzten Jahren immer vermittelt wurde, dass outsourcing billiger und besser sei. Durch einen häufigen Personalwechsel ist jedoch die Identifizierung mit dem Objekt nicht vorhanden. Er spricht sich für die Erstellung des Gutachtens aus.

 

KTA Hauschildt berichtet, dass die Stadt Nienburg auch die Eigenreinigung wieder eingeführt habe. Grundsätzlich sei dies gut angelaufen. Zur Zufriedenheit gebe es jedoch auch geteilte Meinungen.

Abschließend fragt er, ob in der BBS Nienburg die Reinigung von eigenen Kräften unterstützt wird, was die Verwaltung verneint.

 

LR Kohlmeier verdeutlicht, dass man mit der zurzeit stattfindenden Reinigung zufrieden ist. Die Ausschreibung der Reinigung muss aktualisiert werden. Dadurch entstehen viele identische Aufwände bei beiden Reinigungsformen. Er bewertet die Steuerung und Organisation der Eigenreinigung über eine Fläche des Landkreises Nienburg als kritisch, sieht jedoch das Gutachten als eine sinnvolle Beratungsgrundlage.

 

KTA Cunow spricht sich, vor dem Hintergrund der relativ geringen Kosten, für die Erstellung des Gutachtens aus. Er glaubt nicht, dass es zur Eigenreinigung kommt, da es in der BBS keinerlei Schwierigkeiten gibt und bei einer solch großen Schulen ein hoher organisatorischer Aufwand entsteht. 

 

LR Kohlmeier betont, dass die Inhalte des Gutachtens auch teilweise als Grundlage für eine mögliche Ausschreibung benötigt werden.

 

KTA Plate sieht sich neutral und vertraut dem Gutachten, welches der beiden Reinigungsformen die wirtschaftlichere Lösung ist.

 

KTA Kreibohm hakt nach, ob der Landkreis bei Eigen- und Fremdreinigung in der gleichen Haftungssituation ist.

 

KAR Rohwerder erläutert, dass der Landkreis in beiden Fällen die Betreiberverantwortung hat. Der Landkreis ist in jedem Fall verpflichtet die Arbeiten zu kontrollieren. Für mögliche Vorkommnisse hat der Landkreis eine Versicherung. Bei der Fremdreinigung kann die Fremdreinigungsfirma bei Verschulden in Regress genommen werden. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass der Landkreis seiner Betreiberverantwortung z.B. durch Kontrollen nachgekommen ist.

 

KTA Podehl ist der Ansicht, dass das Gutachten erstellt werden soll und kann aus eigener Erfahrung für die Eigenreinigung sprechen.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig