Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

1.

Aufgrund der Prognosezahlen wird die Verwaltung beauftragt, einen Antrag auf Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe für die IGS Nienburg zum Schuljahresbeginn 2019/2020 bei der Landesschulbehörde zu stellen.

 

2.

Die Planungen für die bauliche Realisierung sind aufzunehmen bzw. fortzuführen, damit zum Schuljahresbeginn 2019/20 der Anbau für die Oberstufe der IGS an den vorhandenen Neubau fertig gestellt ist.

 

3.

Der IGS-Bauausschuss begleitet den Fortgang der Umsetzung.


Beratungsgang:

 

FBL Labode fasst die ausführliche Beschlussvorlage zusammen. Hierfür habe die Verwaltung das Schülerpotential für 10 Jahre für eine Oberstufe an der IGS Nienburg von 2019 bis 2028 ermittelt. Vergangenheitswerte sind nicht vorhanden. Als Basis für die notwendige Prognose diente die vom Nds. Kultusministerium veröffentlichte Statistikbroschüre, die die landesweite Schulabschlussstatistik aus dem Schuljahr 2013/2014 enthält. FBL Labode erläutert in der Sitzung die Vorgehensweise der Verwaltung bei der Berechnung der prognostizierten Schülerzahlen bis zum Jahr 2028. Er macht deutlich, dass die Berechnung von vielen Einflussfaktoren abhänge. Manche Faktoren seien zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bzw. schwer kalkulierbar.

 

Besonders schwierig sei eine Aufteilung des Schülerpotenzials auf IGS und BBS. Deshalb würden drei Kombinationen angeboten. Für die Schuljahre 2027/28 und 2028/29 wären die notwendigen Voraussetzungen, mind. 54 Schüler pro Jahrgang, anhand der getroffenen Annahmen (Aufteilung zwischen IGS 30% und BG BBS 70 %) nicht mehr gegeben. Bei einer Aufteilung 40 % IGS und 60 % BBS sei die Mindestschülerzahl für alle 10 Jahre prognostiziert. Auch bei Abzug von 7 % auswärtigen Schülern (dies ist in der Vorlage noch nicht berücksichtigt) würden bei 40 % zu 60 % Mindestschülerzahlen erreicht.

 

Auf Nachfrage von Behindertenvertreterin Wesling antwortet FBL Labode, es gebe keine Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Berufsschulen, da die Schulen teilweise unterschiedliche Ausrichtungen und Schwerpunkte hätten.

 

KTA Brieber berichtet von seinem Gespräch mit dem Schulleiter einer IGS in Stadthagen. Dort seien die Schülerzahlen ab Beginn einer Oberstufe stetig gestiegen. Die Berechnung des Landkreises Nienburg sei in den Augen des Schulleiters aus Stadthagen sehr pessimistisch und zurückhaltend. In Stadthagen habe eine positivere Prognose für eine Oberstufe ausgereicht. Nach einer Hospitation und Gesprächen mit einigen Lehrern und Eltern der IGS Nienburg gebe es von ihrer Seite die klare Forderung nach einer Oberstufe.

 

KTA Heuer macht deutlich, dass die formellen Voraussetzungen für eine Oberstufe gegeben sein müssten und stellt in Frage, ob die prognostizierten Zahlen ausreichten.

 

Auf Nachfrage von KTA Heuer antwortet FBL Labode, dass die Schülerzahlen der IGS auf der Seite -3- der Beschlussvorlage (Schuljahrgang 5 bis 7) Ist-Zahlen seien. Die Quote der Schulwechsler wurde auch bei der IGS mit 10 % angenommen und auf Seite -5- der Beschlussvorlage eingerechnet. Weiter führt er aus, dass die Quote der IGS-Schüler, die die Voraussetzung für die Oberstufe erfüllen, nach einem gemittelten Wert von 2 Jahren aus der von der Schule erstellten Prognose berechnet sei.

 

KTA Heuer merkt des Weiteren an, dass 53-56 IGS-Schüler keine ausreichende Grundlage für eine Oberstufe bilden würden und die IGS damit auf Schüler anderer Schulen, wie dem Beruflichen Gymnasium, angewiesen sei. Die Erfahrung bestehender Systeme zeige, dass in der Praxis mind. 80 Schüler benötigt würden, um eine Oberstufe mit entsprechenden Profilen und Schwerpunkten anbieten zu können.

 

KTA Werner merkt zur Seite -5- der Beschlussvorlage an, dass die Berechnung für das Schuljahr 2019/20 für die OBS/RS/HS mit 197 Schülern nicht stimmen könne, da die Realität am Beruflichen Gymnasium eine Differenz von ca. 80 Schülern weniger aufweise. FBL Labode sagt zu, dass die Verwaltung diese Zahlen hierzu nochmals überprüfen werde.

 

KTA Sanftleben meint, es sei eine sehr vorsichtige Berechnung. Diese fand seiner Meinung nach unter logischen Gesichtspunkten statt. Die Erfahrungen zeigten, dass genehmigte Oberstufen eine höhere Quote an Oberstufenschülern erreichen als ursprünglich angenommen. Für die Existenzfähigkeit der IGS sei eine Oberstufe zwingend. Man müsse den Eltern jetzt ein Signal geben, Ihre Kinder an der IGS zu lassen oder anzumelden.

 

Für KTA Sieling sind die errechneten Schülerzahlen von ca. 250, die eine Oberstufe an der IGS oder am BG der BBS besuchen würden, nicht nachvollziehbar. Nach Gesprächen mit Frau Schroeder, Schulleiterin BBS Nienburg, würden dort etwa 114 Schüler das Abitur ablegen. Dann würden rechnerisch auf die IGS 136 Schüler entfallen, die das Abitur an der IGS ablegen müssten. Er fragt, warum keine gemeinsame Lösung mit den BBS erarbeitet würde.

 

KTA Leseberg ist der Meinung, dass zu der neuen Schulform „IGS“ eine Oberstufe dazugehöre. Eine Zusammenarbeit mit den BBS würde das Auslagern von IGS-Klassen bedeuten, was als Außenstelle von der Landesschulbehörde dauerhaft nicht genehmigt würde.

 

Lehrervertreterin Gaede geht davon aus, dass tatsächlich mehr als die angenommenen 30 % der Oberstufenschüler die IGS anwählen würden, da die IGS eine andere und neue Schulform sei und sich damit abgrenze.

 

Nach Auffassung von KTA Höltke ist die IGS Nienburg mit den sehr vorsichtig berechneten Zahlen ein Erfolgsmodell des Landkreises. Die überwiegend einheitlichen Beschlüsse hätten sich bewahrheitet. Wenn der Beschlussvorschlag die Beantragung einer Oberstufe vorsehe, dann ziehe das die Planung eines Neubaus nach sich. Nach Gesprächen mit Schülern und Eltern möchten diese eine Absicherung haben, an der angewählten Schule auch weiter beschult werden zu können. Eine Außenstelle sei nach dem Nds. Schulgesetzt dauerhaft nicht genehmigungsfähig. Im Namen der Kooperation SPD-B.90/GRÜNEN-WG vertritt sie die Meinung, dass weitere Mittel für den Neubau der Oberstufe eingesetzt werden müssen. Darüber hinaus wird eine Ergänzung des Beschlussvorschlages beantragt.

 

Sitzungsunterbrechung von 18:05 - 18:15 Uhr (die Wortbeiträge der Zuhörer sind dem TOP 10 „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde“ zu entnehmen)

 

Auf Nachfrage von Lehrervertreterin Gaede antwortet FBL Labode, dass bei einer Ablehnung der Oberstufe seitens der Landesschulbehörde keine unnötig ausgegebenen Kosten für die Verwaltung entstehen würden.

 

KTA Werner sieht die IGS als gutes Schulangebot im Landkreis. In der Regel würden Anträge auf Einrichtung einer Oberstufe auf Basis der Jahrgänge 9 und 10 beschieden. Da es diese Jahrgänge an der IGS noch nicht gebe, warnt er davor, eine verfrühte Entscheidung über den Neubau zu treffen. Er beantragt die getrennte Abstimmung.

 

Elternvertreter Rennhack sieht eine Oberstufe an der IGS als zwingend an. Die Kostenplanung für einen eventuellen Neubau würde beim Antrag einer Baugenehmigung erstellt werden müssen.

 

Sitzungsunterbrechung von 18:25 - 18:27 Uhr

 

Der Antrag von KTA Werner auf getrennte Abstimmung wird mit 7 Ja-Stimmen zu 6 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung angenommen.


Beratungsergebnis:

 

zu 1.: Einstimmig mit 0 Enthaltungen

zu 2.: Mit Stimmenmehrheit: 7 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

zu 3.: Mit Stimmenmehrheit: 7 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen