Sitzung: 22.11.2016 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2016/223
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur
und Umwelt stimmt der Bereitstellung von
a)
Eigenleistungsanteilen für Ausführungskosten
175.000,00 Euro und für Flächenerwerb 45.000,00 Euro für das geplante
Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“, aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2017
– 2021
und
b)
Voruntersuchungen zur Feststellung des
Wasserhaushalts und Moormächtigkeiten in
Höhe von 92.000,00 Euro
zu.
Beratungsgang:
Baudirektor Wehr veranschaulicht anhand der Lage des Projektgebiets den betroffenen Bereich, der sich aus dem Antrag der Kreisverbände von BUND und NABU vom 14.12.2012 auf Ausweisung eines Naturschutzgebiets im Lichtenmoor und Planfeststellungsverfahren zum Gewässerausbau und vertieften Torfabbau ergibt.
Zur komplexen Erarbeitung der Entscheidungsgrundlagen wurde der „Arbeitskreis Lichtenmoor“ gegründet. In der Sitzung des ALNU vom 20.09.2016 wurde zuletzt über den Sachstand des Arbeitskreises Lichtenmoor aus bisher 16 Sitzungen berichtet (Drucksache 2016/138).
Zusammenfassend stellt Baudirektor Wehr die Ergebnisse der bisher 17 Arbeitskreissitzungen
seit Sommer 2014 vor.
Ein wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept wurde erarbeitet, das die Hauptentwässerung
Richtung Nordosten zur Alpe vorsieht. Durch den Lichtenmoor-Kernbereich soll keine
Entwässerung erfolgen. Für den Bereich Gadesbünden / Heemsen sei eine Hochwasserentlastung
erforderlich.
Aus einem Konzeptvorschlag zum vertiefenden Torfabbau
ergeben sich ein Folgenutzungskonzept und eine Eingriffsbilanzierung. Bereiche
für Grünland und Entwicklung Landschaftspflege sowie Acker/Grünland (landwirtschaftliches
Wegekonzept) werden in einem räumlichen Entwicklungskonzept berücksichtigt.
Aus der Diskussion des Vorschlags der
Naturschutzbehörde des Landkreises wurde unter Berücksichtigung der Ziele der
Landwirtschaft ein Abgrenzungsvorschlag zum NSG Lichtenmoor entwickelt.
Anhand einer Karte zum Torfwerk-Torfabbau
veranschaulicht Baudirektor Wehr die erarbeiteten Zielräume für die Entwicklung der Landschaftspflege,
die Folge-nutzung als Grünland bzw. Acker/Grünland, die Hauptentwässerung und die
Projekträume für die noch erforderlichen Kompensationsleistungen.
Anhand einer Karte zu den Einzugsgebieten der
Entwässerung in die Moorbeeke stellt er die neue Gewässerplanung mit den Gräben
„Graben zur Moorbeeke“, „Lichtenmoorgraben“, „Graben zum Lichtenmoorgraben“ und
„Graben zur Alpe“ vor.
Die Zielkulisse als Abgrenzungsvorschlag zum NSG
wurde hinsichtlich weiterer Rahmenbedingungen durch die gebildete Arbeitsgruppe
zur Berücksichtigung von Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher
Betriebe überarbeitet (siehe Anlage). Wiedervernässungen
und Moorentwicklungen außerhalb der durch Abbauge-nehmigungen schon
vorgegebenen Bereiche sollen erst stattfinden, wenn die Eigentumsverhältnisse in der
Zielkulisse dieser Maßnahmen in Richtung Landkreis oder Land zuvor geklärt sind
(Flächenmanagement der Flurbereinigung). Die
Zustimmung des Arbeitskreises zur überarbeiteten Zielkulisse lag zum Zeitpunkt
der Sitzung noch nicht vor.
Für die
Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens ist (als Landesbehörde) das Amt für
regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen (ArL)
zuständig. Das Projekt soll Anfang 2017 beantragt werden. Nach Genehmigung und
Bildung der Teilnehmerschaft ist noch
erheblicher Planungsaufwand erforderlich. Neben u. a. dem Plan über das Wege- und Gewässernetz sind die
Maßnahmenbeschreibung zur Realisierung des Moor- und Klimaschutzes, die
Ausführungsplanungen für den Gewässerausbau und der Flächenbedarf für die
Umsetzung der Projekte mit zu regeln.
Baudirektor Wehr führt weiter aus, dass die Flurbereinigungsbehörde des Landes (ArL) die Zusage
des Eigenanteils des Landkreises bis spätestens zur Einleitung des
Flurbereinigungsverfahrens erwarte.
Zur
Berechnung des Eigenanteils des Landkreises Nienburg/Weser wird an dieser
Stelle auf den Sachverhalt zur Beschlussvorlage verwiesen.
Einzelne
Gewässerausbauten, die nicht ausschließlich den Zielen des Moor- und
Klimaschutzes dienen, wurden anteilig dem Haushalt des Landkreises als Eigenanteil
zugerechnet. Ersatzgelder dürfen nur für eindeutige Naturschutzmaßnahmen
verwendet werden. Hier fanden sie anteilig als Beitrag zur Lösung des Interessenkonfliktes
zwischen Landwirtschaft und Naturschutz Berücksichtigung. Der Ansatz für Ersatzzahlungen müsse im
Haushalt nicht gesondert eingeplant werden, da eine Zweckgebundenheit bestehe.
Die Summe sei bereits angespart und stehe zur Verfügung.
Geplant sei, die Beratungen
zur NSG-Abgrenzung im
Arbeitskreis Lichtenmoor mit der letzten AK-Sitzung am 11.01.17 abzuschließen. Der Antrag auf Einleitung einer
Flurbereinigung in der Förderkulisse
Flächenmanagement Klima und Umwelt (FKU) soll im Januar 2017 dem Amt für
regionale Landesentwicklung (ArL) vorgelegt werden. Betroffene Eigentümer sollen durch Informationstermine der
Flurbereinigungsbehörde und des Arbeitskreises thematisch begleitet werden. Die
Freigabe zur Einleitung der Flurbereinigung
(FKU) sei dann für das 1. Quartal 2017 vorgesehen. Mit der zu bildenden Teilnehmergemeinschaft der
Flurbereinigung sollen dann die bisher angedachten Maßnahmezwecke in
Abhängigkeit zum Flächenmanagement der Flurbereinigung weiter betrieben werden.
Der Vorsitzende KTA Dr. Schmädeke betont, dass
insbesondere den Gewässerausbau betreffend, ein für alle Beteiligten tragbarer
Konsens gefunden werden konnte. Er lobt den finanziellen Einsatz des
Landkreises. Generell sei der verzahnte Prozess zur Ausweisungsfähigkeit des
NSG nur über öffentliches Eigentum lösbar.
Das Mitglied mit beratender Stimme
Göckeritz stellt die Höhe der als Planungsgrundlage veranschlagten Mittel
(92.000 €) für Voruntersuchungen des Wasserhaushaltes und der Moormächtigkeiten
in Frage. Angesichts der guten Erkenntnisse, die man aus dem Vertiefungsantrag
des Torfwerkes gewonnen habe, seien die Ausgaben für Untersuchungen recht hoch
beplant.
Der Vorsitzende KTA Dr. Schmädeke gibt zu bedenken,
dass ggf. auch noch weitere Vernässungsprojekte geplant würden. Die
Kostenschätzung müsse einen Grundstandard an Messstellen mit Pegel-Data-Loggern
berücksichtigen.
Nachdem keine weiteren Wortbeiträge oder
Fragen aus dem Gremium gestellt werden, ruft er sodann den von der Verwaltung
vorbereiteten Beschlussvorschlag zur Abstimmung auf.
Beratungsergebnis:
Einstimmig ohne Enthaltungen.