Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt stimmt der Bereitstellung von

a)    Eigenleistungsanteilen für Ausführungskosten 175.000,00 Euro und für Flächenerwerb 45.000,00 Euro für das geplante Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“, aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2017 – 2021

und

b)    Voruntersuchungen zur Feststellung des Wasserhaushalts und Moormächtigkeiten  in Höhe von 92.000,00 Euro

zu.

 


Beratungsgang:

 

Baudirektor Wehr veranschaulicht anhand der Lage des Projektgebiets den betroffenen Bereich, der sich aus dem Antrag der Kreisverbände von BUND und NABU vom 14.12.2012 auf Ausweisung eines Naturschutzgebiets im Lichtenmoor und Planfeststellungsverfahren zum Gewässerausbau und vertieften Torfabbau ergibt.

Zur komplexen Erarbeitung der Entscheidungsgrundlagen wurde der „Arbeitskreis Lichtenmoor“ gegründet. In der Sitzung des ALNU vom 20.09.2016 wurde zuletzt über den Sachstand des Arbeitskreises Lichtenmoor aus bisher 16 Sitzungen berichtet (Drucksache 2016/138).

 

Zusammenfassend stellt Baudirektor Wehr die Ergebnisse der bisher 17 Arbeitskreissitzungen seit Sommer 2014 vor.

Ein wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept wurde erarbeitet, das die Hauptentwässerung Richtung Nordosten zur Alpe vorsieht. Durch den Lichtenmoor-Kernbereich soll keine Entwässerung erfolgen. Für den Bereich Gadesbünden / Heemsen sei eine Hochwasserentlastung erforderlich.

Aus einem Konzeptvorschlag zum vertiefenden Torfabbau ergeben sich ein Folgenutzungskonzept und eine Eingriffsbilanzierung. Bereiche für Grünland und Entwicklung Landschaftspflege sowie Acker/Grünland (landwirtschaftliches Wegekonzept) werden in einem räumlichen Entwicklungskonzept berücksichtigt.

Aus der Diskussion des Vorschlags der Naturschutzbehörde des Landkreises wurde unter Berücksichtigung der Ziele der Landwirtschaft ein Abgrenzungsvorschlag zum NSG Lichtenmoor entwickelt.

 

Anhand einer Karte zum Torfwerk-Torfabbau veranschaulicht Baudirektor Wehr die erarbeiteten Zielräume für die Entwicklung der Landschaftspflege, die Folge-nutzung als Grünland bzw. Acker/Grünland, die Hauptentwässerung und die Projekträume für die noch erforderlichen Kompensationsleistungen.

Anhand einer Karte zu den Einzugsgebieten der Entwässerung in die Moorbeeke stellt er die neue Gewässerplanung mit den Gräben „Graben zur Moorbeeke“, „Lichtenmoorgraben“, „Graben zum Lichtenmoorgraben“ und „Graben zur Alpe“ vor.

 

Die Zielkulisse als Abgrenzungsvorschlag zum NSG wurde hinsichtlich weiterer Rahmenbedingungen durch die gebildete Arbeitsgruppe zur Berücksichtigung von Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe überarbeitet (siehe Anlage). Wiedervernässungen und Moorentwicklungen außerhalb der durch Abbauge-nehmigungen schon vorgegebenen Bereiche sollen erst stattfinden, wenn die Eigentumsverhältnisse in der Zielkulisse dieser Maßnahmen in Richtung Landkreis oder Land zuvor geklärt sind (Flächenmanagement der Flurbereinigung). Die Zustimmung des Arbeitskreises zur überarbeiteten Zielkulisse lag zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht vor.

 

Für die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens ist (als Landesbehörde) das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen (ArL) zuständig. Das Projekt soll Anfang 2017 beantragt werden. Nach Genehmigung und Bildung  der Teilnehmerschaft ist noch erheblicher Planungsaufwand erforderlich. Neben u. a. dem Plan über das Wege- und Gewässernetz sind die Maßnahmenbeschreibung zur Realisierung des Moor- und Klimaschutzes, die Ausführungsplanungen für den Gewässerausbau und der Flächenbedarf für die Umsetzung der Projekte mit zu regeln.

 

Baudirektor Wehr führt weiter aus, dass die Flurbereinigungsbehörde des Landes (ArL) die Zusage des Eigenanteils des Landkreises bis spätestens zur Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens erwarte.

Zur Berechnung des Eigenanteils des Landkreises Nienburg/Weser wird an dieser Stelle auf den Sachverhalt zur Beschlussvorlage verwiesen.

Einzelne Gewässerausbauten, die nicht ausschließlich den Zielen des Moor- und Klimaschutzes dienen, wurden anteilig dem Haushalt des Landkreises als Eigenanteil zugerechnet. Ersatzgelder dürfen nur für eindeutige Naturschutzmaßnahmen verwendet werden. Hier fanden sie anteilig als Beitrag zur Lösung des Interessenkonfliktes zwischen Landwirtschaft und Naturschutz Berücksichtigung.  Der Ansatz für Ersatzzahlungen müsse im Haushalt nicht gesondert eingeplant werden, da eine Zweckgebundenheit bestehe. Die Summe sei bereits angespart und stehe zur Verfügung.

 

Geplant sei, die Beratungen zur NSG-Abgrenzung im Arbeitskreis Lichtenmoor mit der letzten AK-Sitzung am 11.01.17 abzuschließen. Der Antrag auf Einleitung einer Flurbereinigung in der Förderkulisse Flächenmanagement Klima und Umwelt (FKU) soll im Januar 2017 dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) vorgelegt werden. Betroffene Eigentümer sollen durch Informationstermine der Flurbereinigungsbehörde und des Arbeitskreises thematisch begleitet werden. Die Freigabe zur Einleitung der Flurbereinigung (FKU) sei dann für das 1. Quartal 2017 vorgesehen. Mit der zu bildenden Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung sollen dann die bisher angedachten Maßnahmezwecke in Abhängigkeit zum Flächenmanagement der Flurbereinigung weiter betrieben werden.

 

Der Vorsitzende KTA Dr. Schmädeke betont, dass insbesondere den Gewässerausbau betreffend, ein für alle Beteiligten tragbarer Konsens gefunden werden konnte. Er lobt den finanziellen Einsatz des Landkreises. Generell sei der verzahnte Prozess zur Ausweisungsfähigkeit des NSG nur über öffentliches Eigentum lösbar.

 

Das Mitglied mit beratender Stimme Göckeritz stellt die Höhe der als Planungsgrundlage veranschlagten Mittel (92.000 €) für Voruntersuchungen des Wasserhaushaltes und der Moormächtigkeiten in Frage. Angesichts der guten Erkenntnisse, die man aus dem Vertiefungsantrag des Torfwerkes gewonnen habe, seien die Ausgaben für Untersuchungen recht hoch beplant.

 

Der Vorsitzende KTA Dr. Schmädeke gibt zu bedenken, dass ggf. auch noch weitere Vernässungsprojekte geplant würden. Die Kostenschätzung müsse einen Grundstandard an Messstellen mit Pegel-Data-Loggern berücksichtigen.

 

Nachdem keine weiteren Wortbeiträge oder Fragen aus dem Gremium gestellt werden, ruft er sodann den von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschlag zur Abstimmung auf.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig ohne Enthaltungen.