Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet NI 69 „Fledermauswälder nördlich Nienburgin der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird beschlossen.

 


Beratungsgang:

 

Kreisamtfrau Müller gibt anhand einer Karte einen Überblick über die Lage des rd. 173 ha großen FFH-Gebiets, wovon rd. 59 ha im LK Nienburg liegen. Aus den Wochenstubenquartieren in Bücken und Kirchlinteln heraus habe diese Mausohr-Fledermauspopulation auch in Richtung Hämelhausen wichtige Jagd-Lebensräume, so dass hier vorrangig die Lebensräume „Hämelheide“ und „Hasseler Bruch“ zu sichern seien.

 

Bisher wurde über den Beschluss des ALNU vom 06.09.2016 (DS 2016/135) zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens die öffentliche Auslegung und Beteiligung vorgenommen. Die Auswertung der im Auslegungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen habe 2 Einwendungen privater Personen und das Beteiligungs-verfahren 5 Stellungnahmen hervorgebracht, mit denen sich fachlich und rechtlich auseinandergesetzt wurde.

 

Auszugsweise berichtet, sollte die Holzentnahme und Pflege im Unterbau von Altholzbeständen ganzjährig und nicht nur ab Ende August bis Anfang März möglich sein (Privatperson). Lt. Forstamt Weser-Ems und der LWK bedeute die Sicherung von 6 Habitatbäumen je ha einen zu hohen Nutzungsverzicht.

Aufgrund der Vorgaben des verpflichtend umzusetzenden Walderlasses konnte diesen Forderungen nicht gefolgt werden.

 

Weiterhin forderte das Forstamt Weser-Ems bzw. die LWK die Streichung des Erlaubnisvorbehalts für den flächigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Zudem seien die Regelungen zu Horst- und Höhlenbäume sowie stehendem Totholz (keine Entnahme) nicht hinnehmbar.

Seitens der Verwaltung sei anzumerken, dass ein flächiger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vom Forstamt Weser-Ems bzw. der LWK auch nicht intendiert werde. Im Übrigen seien die Vorgaben zur Sicherstellung des günstigen Erhaltungszustandes der Fledermauspopulation unverzichtbar, weshalb man den Anmerkungen nicht folgen konnte.

 

So wurden aber auch Anpassungen aufgrund praxisorientierter Hinweise vorgenommen.

Dem Hinweis der Nds. Landesforsten, dass eine Starterdüngung für Jungpflanzen (punktuelle Düngung) nicht erlaubnispflichtig sein solle, wurde gefolgt, da keine negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten sind. Nur die flächige Düngung solle erlaubnispflichtig sein. Ebenso wurde auch die Formulierung des Verbots der Entnahme von Horst- und Höhlenbäume angepasst, da diese nicht immer vom Boden aus erkennbar sind.

Weiterhin wurde dem Hinweis einer Privatperson gefolgt, das Verbot der Entnahme von stehenden Totholzbäumen um einen entsprechenden Erlaubnisvorbehalt zu ergänzen. Stehende Totholzbäume, die aufgrund von z. B. Befall, eine Bedrohung für den Gesamtbestand darstellen, könnten sonst zu einem unzumutbaren Schaden für den Waldbesitzer führen.

Auch dem Hinweis des Kreisverbandes für Wasserwirtschaft Nienburg, das Gewässer III. Ordnung „Hämelheidegraben“ weiterhin ordnungsgemäß unterhalten zu können, wurde mittels einer entsprechenden Freistellung gefolgt, da dies dem Schutzzweck nicht zuwider läuft. Die Verordnungskarte wurde um die Beschriftung des Gewässers im Teilgebiet Hämelheide und die Legende um die Kategorisierung ergänzt.

 

Darüber hinaus hat man sich verwaltungsseitig auch der angebotenen Beratungsleistungen des NLWKN als Fachbehörde für Naturschutz bedient. So konnte im Ergebnis der § 2 der Verordnung (Schutzzweck und -ziele) neu strukturiert und konkretisiert sowie die Legende zur Karte angepasst werden.

 

Nach dem Beschluss über den Erlass der LSG-Verordnung „Fledermauswälder nördlich Nienburg“ durch den ALNU sei nun weitergehend geplant, die LSG-Verordnung zur Beratung und Beschlussfassung in den Kreisausschuss am 13.03.2017 und in den Kreistag am 16.06.2017 zu geben. Das Inkrafttreten der Verordnung sei dann für Juli 2017 durch Verkündigung im Ministerialblatt geplant.

 

KTA Hille begrüßt, dass man sich bei dem Sicherungsinstrument für das im Rahmen der Verhältnismäßigkeit schwächste Mittel, hier der LSG-Verordnung, entschieden hat und sachgerechte Entscheidungen getroffen wurden. Er stimme dem Beschlussvorschlag uneingeschränkt zu.

 

Der Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke betont die gemeinsame Zielsetzung und ruft sodann zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag auf.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.