Die Verwaltung wird beauftragt, die
Zusatzverwaltungsvereinbarung mit den in § 8 vorgesehenen Wertgrenzen
abzuschließen.
Beratungsgang:
ohne
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Zusatzverwaltungsvereinbarung mit den in § 8 vorgesehenen Wertgrenzen
abzuschließen.
Beratungsgang:
ohne
Beratungsergebnis:
Einstimmig