Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet NI 69 „Fledermauswälder nördlich Nienburgin der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird beschlossen.


Beratungsgang:

 

Stellv. Landrat Dr. Schmädeke führt aus, es gehe bei den Tagesordnungspunkten um die Umsetzung europäischen Rechts in nationales Recht. Nach kontroverser Diskussion habe sich der Ausschuss bei den Sicherungsinstrumenten für das jeweils schwächste Mittel, nämlich das Landschaftsschutzgebiet, entschieden. Die Hinzuziehung eines Vertreters der Binnenfischerei habe sich bereits jetzt bewährt. Es sei eine große Hilfe gewesen, da über eine Vielzahl von Wasserflächen beraten worden sei.

 

KTA Dr. Bauer weist insbesondere auf den Vortrag von Frau Peter von der Planungsgruppe Umwelt aus Hannover hin:

 

Die Umsetzung der Europäischen Richtlinie zu Fauna-Flora-Habitat-Gebieten/Natura 2000 sei begrüßt worden. Als außerordentlich problematisch sei dagegen die Klassifizierung beurteilt worden, wonach etwa 70 % der Gesamtfläche von Niedersachsen als ökologisch minderwertig anzusehen seien. Lediglich etwas mehr als 10 % der Fläche seien als ökologisch höherwertig eingestuft worden. Vor dem Hintergrund eines dramatischen Rückgangs von Artenvielfalt und Menge der Insektenfauna würden sich demnach Fragen nicht nur über die Überlebenschancen von Insekten, sondern auch von Fledermäusen und Vögeln stellen.

 

KTA Hille erklärt, auch seine Fraktion begrüße die Beschlüsse. Wegen inhaltlicher Differenzen werde sich seine Fraktion bei TOP 11 jedoch der Stimme enthalten.

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig