Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet NI 69 „Fledermauswälder nördlich Nienburg“ in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird beschlossen.
Beratungsgang:
Stellv. Landrat Dr. Schmädeke führt aus, es
gehe bei den Tagesordnungspunkten um die Umsetzung europäischen Rechts in
nationales Recht. Nach kontroverser Diskussion habe sich der Ausschuss bei den
Sicherungsinstrumenten für das jeweils schwächste Mittel, nämlich das
Landschaftsschutzgebiet, entschieden. Die Hinzuziehung eines Vertreters der
Binnenfischerei habe sich bereits jetzt bewährt. Es sei eine große Hilfe
gewesen, da über eine Vielzahl von Wasserflächen beraten worden sei.
KTA Dr. Bauer weist
insbesondere auf den Vortrag von Frau Peter von der Planungsgruppe Umwelt aus
Hannover hin:
Die Umsetzung der Europäischen
Richtlinie zu Fauna-Flora-Habitat-Gebieten/Natura 2000 sei begrüßt worden. Als
außerordentlich problematisch sei dagegen die Klassifizierung beurteilt worden,
wonach etwa 70 % der Gesamtfläche von Niedersachsen als ökologisch minderwertig
anzusehen seien. Lediglich etwas mehr als 10 % der Fläche seien als ökologisch
höherwertig eingestuft worden. Vor dem Hintergrund eines dramatischen Rückgangs
von Artenvielfalt und Menge der Insektenfauna würden sich demnach Fragen nicht
nur über die Überlebenschancen von Insekten, sondern auch von Fledermäusen und
Vögeln stellen.
KTA Hille erklärt, auch
seine Fraktion begrüße die Beschlüsse. Wegen inhaltlicher Differenzen werde
sich seine Fraktion bei TOP 11 jedoch der Stimme enthalten.
Beratungsergebnis:
Einstimmig