Sitzung: 27.06.2018 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/150
Beschluss:
Das Einvernehmen zum Beschluss der
Regionsversammlung der Region Hannover vom 15.05.2018 zu der I.
Änderungsverordnung über das Naturschutzgebiet „Meerbruchswiesen“ (NSG-HA 190)
wird erteilt.
Beratungsgang:
Herr
Fiedler, Leiter Team Naturschutz West,
Region Hannover, stellt die geplante I.
Änderungsverordnung über das Naturschutzgebiet „Meerbruchswiesen“ (NSG-HA 190)
vor. Die wichtigste Aufgabe des Verordnungsgebers war hierbei, die Funktion des
Militärflughafens Wunstorf sicherzustellen. Auf Nachfragen der KTA Podehl
und KTA Hille erläutert Herr Fiedler, dass der bestimmungsgemäße
Gebrauch, die Nutzung des Flughafens Wunstorf nicht eingeschränkt werden darf
und wird. Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zählen auch die An- und Abflüge von
Flugzeugen der Nato-Partner, sowie alle Flüge für Hilfsgüter und Notlandungen.
Herr
Fiedler weist daraufhin, dass über
dem NSG die Mindestflughöhe von 600 m keinesfalls unterschritten werden darf,
da erst ab dieser Überflughöhe nicht mehr mit negativen Auswirkungen auf das
NSG zu rechnen ist. Ausnahmen hiervon gibt es, nach bundesrechtlichen
Bestimmungen, nur für Flugzeuge der Bundeswehr oder der Polizei. Heißluftballone
sind nicht ausgenommen, auch sie müssen die Mindestflughöhe von 600 m einhalten.
KTA
Hille erkundigt sich, ob der
Beschluss tatsächlich keine finanziellen Auswirkungen für den Landkreis Nienburg/Weser
hat. Herr Fiedler bestätigt
ausdrücklich, dass auf den Landkreis Nienburg/Weser keine Ausgaben zukommen.
Die Kosten für den Ordnungsdienst am Vatertag und für die Beschilderung werden
von der Region Hannover getragen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 0 Enthaltungen.