Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das Einvernehmen zum Beschluss der Regionsversammlung der Region Hannover vom 15.05.2018 zu der I. Änderungsverordnung über das Naturschutzgebiet „Meerbruchswiesen“ (NSG-HA 190) wird erteilt.

 


Beratungsgang:

 

Herr Fiedler, Leiter Team Naturschutz West, Region Hannover,  stellt die geplante I. Änderungsverordnung über das Naturschutzgebiet „Meerbruchswiesen“ (NSG-HA 190) vor. Die wichtigste Aufgabe des Verordnungsgebers war hierbei, die Funktion des Militärflughafens Wunstorf sicherzustellen. Auf Nachfragen der KTA Podehl und KTA Hille erläutert Herr Fiedler, dass der bestimmungsgemäße Gebrauch, die Nutzung des Flughafens Wunstorf nicht eingeschränkt werden darf und wird. Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zählen auch die An- und Abflüge von Flugzeugen der Nato-Partner, sowie alle Flüge für Hilfsgüter und Notlandungen.  

 

Herr Fiedler weist daraufhin, dass über dem NSG die Mindestflughöhe von 600 m keinesfalls unterschritten werden darf, da erst ab dieser Überflughöhe nicht mehr mit negativen Auswirkungen auf das NSG zu rechnen ist. Ausnahmen hiervon gibt es, nach bundesrechtlichen Bestimmungen, nur für Flugzeuge der Bundeswehr oder der Polizei. Heißluftballone sind nicht ausgenommen, auch sie müssen die Mindestflughöhe von 600 m  einhalten.

 

KTA Hille erkundigt sich, ob der Beschluss tatsächlich keine finanziellen Auswirkungen für den Landkreis Nienburg/Weser hat.  Herr Fiedler bestätigt ausdrücklich, dass auf den Landkreis Nienburg/Weser keine Ausgaben zukommen. Die Kosten für den Ordnungsdienst am Vatertag und für die Beschilderung werden von der Region Hannover getragen. 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.