Sitzung: 06.09.2018 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2018/193
Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der
Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG)
vom Land erhält, finanziert werden:
Maßnahme
2411:
Defizitausgleich für rabattierte Fahrausweise für Schülerbeförderung im Bereich
der Sekundarstufe 2 für die Jahre 2018, 2019 und 2020 mit einem Kostenrahmen von 100.000,- € für 3
Jahre.
Maßnahme
2412
Fahrplanausweitung im Linienbündel II an Sonntagen von Nienburg in Richtung Stolzenau/ Rehburg als Pilotprojekt für zwei Jahre mit einem Kostenrahmen von 100.000,- Euro.
Beratungsgang:
Dipl.-Geogr. Arndt stellt den Sachverhalt vor.
KTA Kruse fragt an, ob der Fahrplan vorgegeben und was in
diesem Fall mit dem Südkreis ist. Nach Ansicht von KTA Kruse sollte
Uchte mit angebunden sein.
Dipl.-Geogr. Arndt teilt dazu mit, dass die Kosten in diesem Fall
sprunghaft steigen würden und die Maßnahme daher zunächst als Pilotprojekt
klein gestartet werden soll.
KTA Leseberg merkt an, dass er bei dieser Maßnahme mit Blick auf
den seinerzeit gefloppten Expressbus Stolzenau - Wunstorf kein gutes Gefühl
hat. Der Defizitausgleich für den Expressbus Stolzenau - Wunstorf war sehr teuer
und KTA Leseberg sieht für die Fahrplanausweitung im LB 2 an Sonntagen
keine Notwendigkeit.
Dipl.-Geogr. Arndt informiert dazu, dass der Expressbus Stolzenau -
Wunstorf seinerzeit ein anderes Klientel, nämlich die Berufspendler, ansprechen
sollte.
KTA Weißenborn ist der Ansicht, dass sich die Strukturen im
ländlichen Raum und die Zeiten geändert haben. Sie spricht sich dafür aus, dies
als Chance für den ländlichen Raum zu nutzen.
KTA Linderkamp bestätigt, dass sich die Mobilitätsverlagerungen und
Anforderungen aufgrund einer vergreisenden Gesellschaft geändert haben. Die
Maßnahme kostet den Landkreis Nienburg keine eigenen Mittel und die
SPD-Fraktion unterstützt die Maßnahme.
KTA O`Torain schlägt vor, die Laufzeit zur Erprobung der Maßnahme
zunächst auf ein statt auf zwei Jahre anzulegen. Danach kann man neu
entscheiden.
Dipl.-Geogr. Arndt teilt dazu mit, dass derartige Projekte einer
Anlaufphase unterliegen und daher zwei Jahre Laufzeit sinnvoll sind.
KTA Leseberg fragt an, in welchen Bereichen die § 7b-Mittel
generell einzusetzen sind. Wenn genug Geld im Topf ist, könnten die Mittel z.B.
auch für die Beförderung von Kindern verwendet werden.
Dipl.-Geogr. Arndt hebt hervor, dass die § 7b-Mittel für innovative
Projekte vorgesehen sind und eine Antragstellung dafür grundsätzlich möglich
ist.
Beratungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit: 9 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 1 Enthaltung