Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:

 

Maßnahme 2411: Defizitausgleich für rabattierte Fahrausweise für Schülerbeförderung im Bereich der Sekundarstufe 2 für die Jahre 2018, 2019 und 2020 mit einem Kostenrahmen von 100.000,- € für 3 Jahre.

 

Maßnahme 2412

Fahrplanausweitung im Linienbündel II an Sonntagen von Nienburg in Richtung Stolzenau/ Rehburg als Pilotprojekt für zwei Jahre mit einem Kostenrahmen von 100.000,- Euro.


Beratungsgang:

 

Dipl.-Geogr. Arndt stellt den Sachverhalt vor.

 

KTA Kruse fragt an, ob der Fahrplan vorgegeben und was in diesem Fall mit dem Südkreis ist. Nach Ansicht von KTA Kruse sollte Uchte mit angebunden sein.

 

Dipl.-Geogr. Arndt teilt dazu mit, dass die Kosten in diesem Fall sprunghaft steigen würden und die Maßnahme daher zunächst als Pilotprojekt klein gestartet werden soll.

 

KTA Leseberg merkt an, dass er bei dieser Maßnahme mit Blick auf den seinerzeit gefloppten Expressbus Stolzenau - Wunstorf kein gutes Gefühl hat. Der Defizitausgleich für den  Expressbus Stolzenau - Wunstorf war sehr teuer und KTA Leseberg sieht für die Fahrplanausweitung im LB 2 an Sonntagen keine Notwendigkeit.

 

Dipl.-Geogr. Arndt informiert dazu, dass der Expressbus Stolzenau - Wunstorf seinerzeit ein anderes Klientel, nämlich die Berufspendler, ansprechen sollte.

 

KTA Weißenborn ist der Ansicht, dass sich die Strukturen im ländlichen Raum und die Zeiten geändert haben. Sie spricht sich dafür aus, dies als Chance für den ländlichen Raum zu nutzen.

 

KTA Linderkamp bestätigt, dass sich die Mobilitätsverlagerungen und Anforderungen aufgrund einer vergreisenden Gesellschaft geändert haben. Die Maßnahme kostet den Landkreis Nienburg keine eigenen Mittel und die SPD-Fraktion unterstützt die Maßnahme.

 

KTA O`Torain schlägt vor, die Laufzeit zur Erprobung der Maßnahme zunächst auf ein statt auf zwei Jahre anzulegen. Danach kann man neu entscheiden.

 

Dipl.-Geogr. Arndt teilt dazu mit, dass derartige Projekte einer Anlaufphase unterliegen und daher zwei Jahre Laufzeit sinnvoll sind.

 

KTA Leseberg fragt an, in welchen Bereichen die § 7b-Mittel generell einzusetzen sind. Wenn genug Geld im Topf ist, könnten die Mittel z.B. auch für die Beförderung von Kindern verwendet werden.

 

Dipl.-Geogr. Arndt hebt hervor, dass die § 7b-Mittel für innovative Projekte vorgesehen sind und eine Antragstellung dafür grundsätzlich möglich ist.


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    9 Ja-Stimmen       1 Nein-Stimme         1 Enthaltung