Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Baudirektor Wehr berichtet über das laufende Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“.

 

Das Beteiligungsverfahren zum Plan über die Gewässer und Wege erfolgte im September / Oktober 2019  durch die Flurbereinigungsbehörde, das Amt für Regionale Landesentwicklung in Sulingen (ArL). Der Landkreis Nienburg/Weser gab hierzu am 25.10.2019 eine positive Stellungnahme ab. Die Plangenehmigung wurde nach Verfahrensabschluss am 19.12.2019 durch das ArL erteilt.

 

Insgesamt umfasst das Gebiet eine Größe von 2.619 ha, in dem 27 km neue Gewässer und 19 km neue Wege geschaffen werden. Das Kostenvolumen hierfür beträgt aktuell 4,741 Mio. €, von denen 75% durch die EU bzw. das Land Niedersachsen getragen werden und sich 25 % auf den Landkreis, die Gemeinden und Private verteilen.

 

Der Baubeginn musste aufgrund der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die Plangenehmigung von 2020 nach 2021 verschoben werden. Eine hierzu erforderliche zusätzliche Begutachtung der Verträglichkeit bzw. Schadlosigkeit wurde bereits in Auftrag gegeben. Vorbereitende Arbeiten zur Gehölzentfernung konnten aber trotzdem in 2020 beginnen.

 

KTA Höper wendet ein, dass im Rahmen der Planung lediglich die Anlieger der westlich der Alpe gelegenen Ortschaften (Sonnenborstel, Steimbke, Lichtenhorst und Lichtenmoor usw.) ausreichend beteiligt wurden.

Die Anlieger im östlich der Alpe gelegenen Gebiet (rund um Rodewald) seien hingegen schlichtweg vergessen worden. Informiert wurden diese über die Unterhaltungs- und Realverbände, die Jagdgenossenschaften oder die Gemeinde.

Aus diesem Grund wurde das Rechtsmittel des Widerspruchs eingelegt.

 

Auch die dem Gutachten zugrunde liegenden relevanten Wassermengen spiegeln lediglich die letzten 5 Jahre wider. So werde das Gesamtbild verfälscht. Sinnvoller sei der Vergleich mit dem 100jährigen Hochwasser.

Hinsichtlich des gutachterlich zu erwartenden Anstiegs der Alpe um lediglich 6 cm käme es bei Außerachtlassung der Sommerdürren der letzten Jahre sicherlich zu einem deutlich höheren Anstieg der Wasserstände in der Alpe. Die beauftragte Begutachtung wird die Betroffenheit von deutlich mehr Anliegern bescheinigen.

 

Baudirektor Wehr betont, dass der Unterhaltungsverband „Alpe - Schwarze Riede“ bei allen Sitzungen des Arbeitskreises dabei gewesen ist und sein Knowhow eingebracht hat.

Die Berechnung anhand des 100jährigen Hochwassers komme bei Deichschutzbauten zum tragen, nicht aber im Fall der Flurbereinigung. Hier sind die Werte der letzten 5 Jahre ausreichend aussagefähig und fachlich anerkannt für die Bemessung der Leistungsfähigkeit der Gewässer in landwirtschaftlich genutzten Gebieten.

Einzelne Standorte mit Bebauung könnten aber, soweit betroffen, im Fachgutachten genauer werden.

 

Eine Entscheidung über die vorliegenden Widersprüche sei dringend erforderlich, da ansonsten eine finanzielle Unterstützung von insgesamt bis zu 6,4 Mio. € für den Raum verloren gehen würden.

 

Anhand einer Karte veranschaulicht er die 4,41 km² Veränderungen des Einzugsgebiets des Steimbker Dorfgrabens für die Alpe.

 

Dipl. Geograph Thomas Beuster, Geschäftsführer der Ökologischen Schutzstation Steinhuder Meer e.V. (ÖSSM), berichtet zum Stand und Fortschritt des Projekts „KliMo Lichtenmoor" 2020/2021 als integralen Bestandteil der Flurbereinigung.

 

Der Arbeitskreis zur Vorbereitung des Flurbereinigungsverfahrens hatte in 18 Sitzungen (09/2014 bis 01/2017) neben der Erarbeitung eines wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzepts, mit breitem Konsens ein Folgenutzungskonzept entwickelt und Vorschläge zur Abgrenzung für ein künftiges Naturschutzgebiet gemacht. So konnte das Flurbereinigungsverfahren am 05.10.2017 eingeleitet werden.

 

Im Dezember 2019 konnte der Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurBG) aufgestellt werden.

Vereinbart wurden hierzu die Verlegung bzw. Umleitung des Vorflutsystems sowie die Aufhebung des Vorflutsystems im Vernässungsbereich. Bereitgestellt werden zudem die Flächen für die Wiedervernässungsbereiche im Kernbereich (als Zielkulisse für ein künftiges NSG) und in den angrenzenden NSG.

 

Das Projekt startete im Herbst 2018 mit ersten Planungen und dem Ziel, offene Moorbereiche zu vernässen und den Torfverlust zu minimieren.

Zur Grundlagenermittlung wurden verschiedene Geländehöhenmodelle per Laserscan erstellt und die Torfmächtigkeit durch zahlreiche Bohrungen festgestellt.

 

Anhand verschiedener Karten veranschaulicht Dipl. Geograph Thomas Beuster die Aufhebung der alten Hauptvorflut und die Anlegung der neuen Hauptflut sowie die im Herbst 2019 begonnene Anlegung des Grundwassermessstellennetzes.

 

Nachdem bis zum März 2020 die Zäune zurückgebaut und die Gehölze entfernt wurden, werden nun auf den Flächen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) (Teilgebiet 2 (Süd)) die Grünlandnarbe abgetragen, ein ebener Einstaubereich hergestellt und die Entwässerung aufgehoben. Seit August 2020 befinden sich die Erdarbeiten in der Umsetzungsphase.

 

Im Teilgebiet 5 (Grenzbereich NSG/Landwirtschaft) wurden im Winter 2019/2020 die Gehölze entfernt. Ab November 2020 wird mit den Erdarbeiten begonnen. Hierfür werden vorhandene Dämme erhöht, neue Verwallungen mit Überläufen gebaut und vorhanden Gräben verfüllt oder eingestaut.

An Beispielen in den NSG´ten „Holtorfer Moor“ und „Rehburger Moore“ ließen sich durch die Wiederkehr der hochmoortypischen Vegetation, wie z. B. Torfmoose bereits erste Erfolge der vergleichbar veranlassten Maßnahmen ablesen.

 

Im Teilgebiet 6 fanden bis Februar 2020 Erdarbeiten statt. Auf 2.724 m werden Verwallungen und 2 Stauriegel erstellt und damit das Hochmoorgrünland erhalten

 

Im Teilgebiet 1 Ost werden Gräben ab November 2020 von Gehölzen freigestellt und verfüllt. Dämme werden aufgesetzt und das Hochmoorgrünland vernässt sowie in Teilbereichen das Hochmoor regeneriert.

Für die Gewässer „Gadesbündener-Anderter Grenzgraben“, „Harms- und Buschgraben“ sowie „Steimbker Hauptentwässerungsgraben“ sind noch die Detailplanungen für den Rückbau und Einstau in 2021 umzusetzen. Hierfür ist dringend die Rechtskraft des Wege- und Gewässerplans herzustellen.

 

Das Lichtenmoor ist ein Teil des Monitoring-Programms „Niedersächsische Moorlandschaften“, dem sich der ÖSSM e.V. in Zusammenarbeit mit dem Johann Heinrich von Thünen-Institut, Braunschweig im Zuge der Klimaforschung widme. Derzeit laufen hier umfangreiche Messungen von klimaschädlichen Gasen.

Außerdem sei die Verbreitung der „Kulturheidelbeere“ ein großes Problem für den Hochmoorschutz.

 

KTA Höper merkt an, dass seines Erachtens von der „Traubenkirsche“ ein deutlich höheres Problempotential ausgehe als von der „Kulturheidelbeere“.

 

Dipl. Geograph Thomas Beuster erklärt, dass die „Traubenkirsche“ die offenen Moorbereiche eher meide. In Bereichen der Grabenstruktur sei sie häufiger anzutreffen.

 


Beratungsergebnis:

 

Ohne.