Sitzung: 02.11.2020 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2020/160
Beschluss:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Baudirektor Wehr berichtet über das laufende
Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“.
Das Beteiligungsverfahren zum Plan über die
Gewässer und Wege erfolgte im September / Oktober 2019 durch die Flurbereinigungsbehörde, das Amt
für Regionale Landesentwicklung in Sulingen (ArL). Der Landkreis Nienburg/Weser
gab hierzu am 25.10.2019 eine positive Stellungnahme ab. Die Plangenehmigung
wurde nach Verfahrensabschluss am 19.12.2019 durch das ArL erteilt.
Insgesamt umfasst das Gebiet eine Größe von 2.619
ha, in dem 27 km neue Gewässer und 19 km neue Wege geschaffen werden. Das
Kostenvolumen hierfür beträgt aktuell 4,741 Mio. €, von denen 75% durch die EU
bzw. das Land Niedersachsen getragen werden und sich 25 % auf den Landkreis,
die Gemeinden und Private verteilen.
Der Baubeginn musste aufgrund der aufschiebenden
Wirkung eines Widerspruchs gegen die Plangenehmigung von 2020 nach 2021
verschoben werden. Eine hierzu erforderliche zusätzliche Begutachtung der
Verträglichkeit bzw. Schadlosigkeit wurde bereits in Auftrag gegeben.
Vorbereitende Arbeiten zur Gehölzentfernung konnten aber trotzdem in 2020
beginnen.
KTA Höper wendet ein, dass im Rahmen der Planung lediglich
die Anlieger der westlich der Alpe gelegenen Ortschaften (Sonnenborstel, Steimbke,
Lichtenhorst und Lichtenmoor usw.) ausreichend beteiligt wurden.
Die Anlieger im östlich der Alpe gelegenen Gebiet
(rund um Rodewald) seien hingegen schlichtweg vergessen worden. Informiert
wurden diese über die Unterhaltungs- und Realverbände, die Jagdgenossenschaften
oder die Gemeinde.
Aus diesem Grund wurde das Rechtsmittel des
Widerspruchs eingelegt.
Auch die dem Gutachten zugrunde liegenden
relevanten Wassermengen spiegeln lediglich die letzten 5 Jahre wider. So werde
das Gesamtbild verfälscht. Sinnvoller sei der Vergleich mit dem 100jährigen
Hochwasser.
Hinsichtlich des gutachterlich zu erwartenden
Anstiegs der Alpe um lediglich 6 cm käme es bei Außerachtlassung der
Sommerdürren der letzten Jahre sicherlich zu einem deutlich höheren Anstieg der
Wasserstände in der Alpe. Die beauftragte Begutachtung wird die Betroffenheit
von deutlich mehr Anliegern bescheinigen.
Baudirektor Wehr betont, dass der Unterhaltungsverband „Alpe
- Schwarze Riede“ bei allen Sitzungen des Arbeitskreises dabei gewesen ist und
sein Knowhow eingebracht hat.
Die Berechnung anhand des 100jährigen Hochwassers
komme bei Deichschutzbauten zum tragen, nicht aber im Fall der Flurbereinigung.
Hier sind die Werte der letzten 5 Jahre ausreichend aussagefähig und fachlich
anerkannt für die Bemessung der Leistungsfähigkeit der Gewässer in
landwirtschaftlich genutzten Gebieten.
Einzelne Standorte mit Bebauung könnten aber,
soweit betroffen, im Fachgutachten genauer werden.
Eine Entscheidung über die vorliegenden
Widersprüche sei dringend erforderlich, da ansonsten eine finanzielle
Unterstützung von insgesamt bis zu 6,4 Mio. € für den Raum verloren gehen
würden.
Anhand einer Karte veranschaulicht er die 4,41 km²
Veränderungen des Einzugsgebiets des Steimbker Dorfgrabens für die Alpe.
Dipl. Geograph Thomas Beuster, Geschäftsführer der
Ökologischen Schutzstation Steinhuder Meer e.V. (ÖSSM), berichtet zum Stand und
Fortschritt des Projekts „KliMo Lichtenmoor" 2020/2021 als integralen
Bestandteil der Flurbereinigung.
Der Arbeitskreis zur Vorbereitung des
Flurbereinigungsverfahrens hatte in 18 Sitzungen (09/2014 bis 01/2017) neben
der Erarbeitung eines wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzepts, mit breitem
Konsens ein Folgenutzungskonzept entwickelt und Vorschläge zur Abgrenzung für
ein künftiges Naturschutzgebiet gemacht. So konnte das
Flurbereinigungsverfahren am 05.10.2017 eingeleitet werden.
Im Dezember 2019 konnte der Plan nach § 41
Flurbereinigungsgesetz (FlurBG) aufgestellt werden.
Vereinbart wurden hierzu die Verlegung bzw. Umleitung
des Vorflutsystems sowie die Aufhebung des Vorflutsystems im
Vernässungsbereich. Bereitgestellt werden zudem die Flächen für die
Wiedervernässungsbereiche im Kernbereich (als Zielkulisse für ein künftiges
NSG) und in den angrenzenden NSG.
Das Projekt startete im Herbst 2018 mit
ersten Planungen und dem Ziel, offene Moorbereiche zu vernässen und den
Torfverlust zu minimieren.
Zur Grundlagenermittlung wurden verschiedene
Geländehöhenmodelle per Laserscan erstellt und die Torfmächtigkeit durch
zahlreiche Bohrungen festgestellt.
Anhand verschiedener Karten veranschaulicht Dipl.
Geograph Thomas Beuster die Aufhebung der alten Hauptvorflut und die
Anlegung der neuen Hauptflut sowie die im Herbst 2019 begonnene Anlegung des
Grundwassermessstellennetzes.
Nachdem bis zum März 2020 die Zäune zurückgebaut
und die Gehölze entfernt wurden, werden nun auf den Flächen des
Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
(NLWKN) (Teilgebiet 2 (Süd)) die
Grünlandnarbe abgetragen, ein ebener Einstaubereich hergestellt und die
Entwässerung aufgehoben. Seit
August 2020 befinden sich die Erdarbeiten in der Umsetzungsphase.
Im
Teilgebiet 5 (Grenzbereich
NSG/Landwirtschaft) wurden im
Winter 2019/2020 die Gehölze entfernt. Ab November 2020 wird mit den
Erdarbeiten begonnen. Hierfür werden vorhandene Dämme erhöht, neue Verwallungen
mit Überläufen gebaut und vorhanden Gräben verfüllt oder eingestaut.
An Beispielen in den NSG´ten „Holtorfer
Moor“ und „Rehburger Moore“ ließen sich durch die Wiederkehr der
hochmoortypischen Vegetation, wie z. B. Torfmoose bereits erste Erfolge der
vergleichbar veranlassten Maßnahmen ablesen.
Im Teilgebiet
6 fanden bis Februar 2020 Erdarbeiten statt. Auf 2.724 m werden Verwallungen und 2 Stauriegel
erstellt und damit das
Hochmoorgrünland erhalten
Im Teilgebiet
1 Ost werden Gräben ab November 2020 von Gehölzen freigestellt und
verfüllt. Dämme werden aufgesetzt und das Hochmoorgrünland vernässt sowie in
Teilbereichen das Hochmoor regeneriert.
Für die Gewässer „Gadesbündener-Anderter
Grenzgraben“, „Harms- und Buschgraben“ sowie „Steimbker
Hauptentwässerungsgraben“ sind noch die Detailplanungen für den Rückbau und
Einstau in 2021 umzusetzen. Hierfür ist dringend die Rechtskraft des Wege- und
Gewässerplans herzustellen.
Das Lichtenmoor ist ein Teil des
Monitoring-Programms „Niedersächsische Moorlandschaften“, dem sich der ÖSSM
e.V. in Zusammenarbeit mit dem Johann Heinrich von Thünen-Institut,
Braunschweig im Zuge der Klimaforschung widme. Derzeit laufen hier umfangreiche
Messungen von klimaschädlichen Gasen.
Außerdem sei die Verbreitung der
„Kulturheidelbeere“ ein großes Problem für den Hochmoorschutz.
KTA Höper merkt an, dass seines Erachtens von der „Traubenkirsche“ ein deutlich
höheres Problempotential ausgehe als von der „Kulturheidelbeere“.
Dipl. Geograph Thomas Beuster erklärt, dass die „Traubenkirsche“ die offenen
Moorbereiche eher meide. In Bereichen der Grabenstruktur sei sie häufiger
anzutreffen.
Beratungsergebnis:
Ohne.