Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

  1. Der Landkreis Nienburg/Weser beteiligt sich an der Finanzierung der Koordinierungsstelle frau+wirtschaft – Schwerpunkt Unterstützung geflüchteter Frauen – für den Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2022 mit einer Zuwendung von insgesamt 3.750 €. Im Jahr 2021 können 2.500 €, im Jahr 2022 1.250 € ausgezahlt werden.

  2. Haushaltsmittel sind speziell für das Projekt einzustellen.

Beratungsgang:

 

Dipl.-Sozpäd. Prummer trägt den Sachverhalt vor.

 

KTA Schiemann verweist darauf, dass der Sachverhalt im Ausschuss für Regionalentwicklung thematisiert worden sei. Dort bestand bereits die Frage, welchen Sinn und Zweck die Organisation verfolge. Die Aufgaben des Berufseinstieges zum Beispiel seien bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelt.

 

KTA Weißenborn entgegnet, dass das Alleinstellungsmerkmal aus dem Namen abgeleitet werden könne. Hier würden Frauen den Frauen in den Einstieg bzw. die Rückkehr in das Berufsleben erleichtern. Dies geschehe in einer anderen Qualität als bei der Bundesagentur für Arbeit.

 

Kreisrätin Woltert stellt fest, dass das Projekt ein Erfolgsprojekt sei. Sie räumt ein, dass natürlich die Aufgabenfelder der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters berührt würden. Jedoch sei die Ausgangslage der Frauen sehr unterschiedlich und die Koordinierungsstelle frau+wirtschaft könne sich diesen Ausgangslagen annehmen und plädiert für die vorgeschlagene Unterstützung.

 

Dipl.-Sozpäd. Prummer bekräftigt, dass die Koordinierungsstelle ein gutes ergänzendes Angebot darstelle. Die Kolleginnen der Koordinierungsstelle seien auch aufsuchend tätig und hätten dabei Kontakte in alle Institutionen. Die dort geleistete intensive Betreuung könne die Bundesagentur für Arbeit nicht leisten.

 

KTA Prüfer weist darauf hin, dass die Landesförderung stehe und die Zuwendungsstelle des Landes Niedersachsen sich bei ihrer Förderung Gedanken gemacht habe. Auf diese Arbeit solle vertraut werden.

 

KTA Iraki führt aus, dass die Migranten insbesondere Frauen aufgefordert würden sich zu integrieren. Die Bundesagentur für Arbeit sei verpflichtet, wenn diese jedoch keine Anstellung vermitteln könnten, bliebe für die Frau nur die Arbeitslosigkeit zu Hause. Dann seien diese Frauen dem Vorwurf ausgesetzt, sich nicht zu integrieren. KTA Iraki hält fest, dass die Angebote der Koordinierungsstelle frau+wirtschaft wichtig für die Integrationsarbeit und die Wirtschaft sei.

 

KTA Werner hält fest, dass der Zuschuss eine freiwillige Leistung sei. Aus Seiner Sicht sei dies Geld jedoch gut angelegt, da Arbeitslosigkeit vermieden werden soll und sich dadurch ein weit aus größeres Einsparpotenzial bei den Sozialleistungen ergebe.


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    10 Ja-Stimmen     1 Nein-Stimmen       0 Enthaltungen