Sitzung: 15.06.2022 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 2022/099
Beratungsgang:
KVOR Dehmel kündigt den Tagesordnungspunkt an und verweist auf
Frau Kluhsmeier (Fachdienstleitung FD Wirtschaftliche Hilfen und Vertretung
Minderjähriger) für Fragen zur Änderung der Satzung und Entgeltordnung in der
Kindertagespflege.
Die wichtigsten Änderungen
zusammengefasst stellt Frau Kluhsmeier dar;
Umstellung Spitzabrechnung
auf Pauschalen
Die bisherige Spitzabrechnung
war sowohl für die TPP als auch für die Eltern oft nicht nachvollziehbar. Durch
kurzfristige Ausfälle, unterschiedliche Betreuungszeiten etc. haben sich
monatlich unterschiedliche Geldleistungen ergeben, eine Planung war nur
schlecht möglich.
Durch die Umstellung auf die
Pauschalen ergibt sich für die TPP eine Sicherheit, da die Zahlungen monatlich
gleichbleibend sind, gleiches trifft auch auf die Kostenbeiträge der Eltern zu.
Die Umstellung von der
Spitzabrechnung auf die Pauschale ist zunächst haushaltstechnisch
kostenneutral, statt der bisherig zusätzlich gezahlten Ausfallpauschale bei der
Spitzabrechnung erfolgen künftig durchgängige Zahlungen auch bei Ausfall der
Leistung.
Zudem wird die
Sachkostenpauschale auch dann weitergewährt, wenn das Kind z.B.
krankheitsbedingt die Betreuung mehr als 20 Tage nicht in Anspruch nimmt. Dies
könnte zu einer Kostensteigerung führen.
Übernahme von Kosten für Vor-
und Nachbereitungszeiten
Die Qualität in der
Kindertagespflege soll auch weiterhin gesteigert werden, in diesem Zusammenhang
sollen Entwicklungsberichte, Dokumentationen etc. gefertigt werden und
regelmäßig Elterngespräche stattfinden. Dies soll künftig durch die zusätzliche
Gewährung von 4 Stunden Vor- und Nachbereitungszeiten pro Kind und Monat
honoriert werden.
Vertretungsregelung
Eine Sicherstellung der
Vertretung durch den LK Nienburg hat sich als nicht umsetzbar gezeigt, hier
wird künftig nur eine Unterstützung bei der Suche geleistet. Insbesondere die
GTP haben hier eigene Regelungen gefunden, so dass es im Moment bei der
Fachberatung zu diesem Thema sehr ruhig ist.
Übernahme Mietkosten
Bisher war die Übernahme der
Mietkosten an die Vereinbarung nach der Richtlinie über die besondere Förderung
der Kindertagespflege gekoppelt. Mit dem Auslaufen dieser Richtlinie wird der
Anspruch für alle TPP hinterlegt.
Bedarfsanmeldungen der Eltern
sind maßgeblich für den Umfang der Tagespflege
Anpassung an die
Rechtsprechung und die (fehlende) Regelung des Landes Niedersachsen (s.
ausführliche Begründung in der Vorlage).
Frau Kluhsmeier erläutert, es liegt an den Eltern den Bedarf anzumelden.
Die Bedarfsvertretung sei zurzeit ausreichend.
KTA Sievers stellt den Antrag Ihrer Fraktion zur
Änderung der Entgeltordnung Kindertagespflege um die Erhöhung der Sachkosten
und Förderleistung jeweils um 1,- Euro.
Kreisrätin Woltert erläutert zum TOP, dass eine Verbesserung in der KTP
deutlich vorgenommen wurde. Die Umstellung der Pauschale, die Vergütung von
Vor- und Nachbereitungszeit sowie die Bezahlung im Krankheitsfall. Man sei der
Rechtsprechung nachgekommen was nach Einschätzung der Verwaltung zu einer
erhöhten Bedarfsanmeldung und damit Stundenerhöhung führen wird.
Die von der SPD-Fraktion
beantragte Änderung würde eine Steigerung von ca. 600.000,- Euro bedeuten, die
auch im Nachtrag zu verbuchen wären.
KTA Trampe erfragt, ob dieses in der heutigen Sitzung
beschlossen werden müsse.
KVOR Dehmel erläutert, eine Änderung der Entgeltordnung muss den
Kreisausschuss und den Kreistag bezüglich der Zustimmung durchlaufen, im
heutigen Jugendhilfeausschuss kann zum Antrag abgestimmt werden.
KTA Ziebolz wirft ein, es bleibe bei dem Antrag und die Faktionen
benötigen Bedenkzeit.
Kreisrätin Woltert verdeutlicht, wenn der TOP von der Tagesordnung im KT
genommen werde, könne die neue Entgeltordnung nicht zum 01.10.2022 in Kraft
treten und dementsprechend auch nicht die neuen Vergütungsregelungen.
Der Ausschuss könnte jedoch
auf eine erneute Beteiligung verzichten und die Vorlage ohne
Beschlussempfehlung in den Kreisausschuss und den Kreistag geben.
Der Vorsitzende Iraki
lässt darüber abstimmen, ob dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt werden könne.
Der Ausschuss stimmt einstimmig bei einer Enthaltung für den Fortgang der
Beratungen im Kreisausschuss und Kreistag ohne erneute Beteiligung.
Die Vorlage 2022/099 „Änderung Satzung und
Entgeltordnung Kindertagespflege“ erfolgt ohne Beschlussempfehlung. Es besteht
Einigkeit darüber, dass die Änderung der Entgeltordnung, in den Gremien
Kreisausschuss und Kreistag entschieden wird.
Beratungsergebnis zum Antrag: 8 Ja 1 Enth
Beratungsergebnis:
ohne Beschlussempfehlung