Beratungsgang:

 

KVOR Dehmel kündigt den Tagesordnungspunkt an und verweist auf Frau Kluhsmeier (Fachdienstleitung FD Wirtschaftliche Hilfen und Vertretung Minderjähriger) für Fragen zur Änderung der Satzung und Entgeltordnung in der Kindertagespflege.

 

 

Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst stellt Frau Kluhsmeier dar;

 

Umstellung Spitzabrechnung auf Pauschalen

 

Die bisherige Spitzabrechnung war sowohl für die TPP als auch für die Eltern oft nicht nachvollziehbar. Durch kurzfristige Ausfälle, unterschiedliche Betreuungszeiten etc. haben sich monatlich unterschiedliche Geldleistungen ergeben, eine Planung war nur schlecht möglich.

 

Durch die Umstellung auf die Pauschalen ergibt sich für die TPP eine Sicherheit, da die Zahlungen monatlich gleichbleibend sind, gleiches trifft auch auf die Kostenbeiträge der Eltern zu.

 

Die Umstellung von der Spitzabrechnung auf die Pauschale ist zunächst haushaltstechnisch kostenneutral, statt der bisherig zusätzlich gezahlten Ausfallpauschale bei der Spitzabrechnung erfolgen künftig durchgängige Zahlungen auch bei Ausfall der Leistung.

 

Zudem wird die Sachkostenpauschale auch dann weitergewährt, wenn das Kind z.B. krankheitsbedingt die Betreuung mehr als 20 Tage nicht in Anspruch nimmt. Dies könnte zu einer Kostensteigerung führen.

 

Übernahme von Kosten für Vor- und Nachbereitungszeiten

 

Die Qualität in der Kindertagespflege soll auch weiterhin gesteigert werden, in diesem Zusammenhang sollen Entwicklungsberichte, Dokumentationen etc. gefertigt werden und regelmäßig Elterngespräche stattfinden. Dies soll künftig durch die zusätzliche Gewährung von 4 Stunden Vor- und Nachbereitungszeiten pro Kind und Monat honoriert werden.

 

Vertretungsregelung

 

Eine Sicherstellung der Vertretung durch den LK Nienburg hat sich als nicht umsetzbar gezeigt, hier wird künftig nur eine Unterstützung bei der Suche geleistet. Insbesondere die GTP haben hier eigene Regelungen gefunden, so dass es im Moment bei der Fachberatung zu diesem Thema sehr ruhig ist.

 

Übernahme Mietkosten

 

Bisher war die Übernahme der Mietkosten an die Vereinbarung nach der Richtlinie über die besondere Förderung der Kindertagespflege gekoppelt. Mit dem Auslaufen dieser Richtlinie wird der Anspruch für alle TPP hinterlegt.

 

Bedarfsanmeldungen der Eltern sind maßgeblich für den Umfang der Tagespflege

 

Anpassung an die Rechtsprechung und die (fehlende) Regelung des Landes Niedersachsen (s. ausführliche Begründung in der Vorlage).

 

Frau Kluhsmeier erläutert, es liegt an den Eltern den Bedarf anzumelden. Die Bedarfsvertretung sei zurzeit ausreichend.

 

KTA Sievers stellt den Antrag Ihrer Fraktion zur Änderung der Entgeltordnung Kindertagespflege um die Erhöhung der Sachkosten und Förderleistung jeweils um 1,- Euro.

 

Kreisrätin Woltert erläutert zum TOP, dass eine Verbesserung in der KTP deutlich vorgenommen wurde. Die Umstellung der Pauschale, die Vergütung von Vor- und Nachbereitungszeit sowie die Bezahlung im Krankheitsfall. Man sei der Rechtsprechung nachgekommen was nach Einschätzung der Verwaltung zu einer erhöhten Bedarfsanmeldung und damit Stundenerhöhung führen wird.

Die von der SPD-Fraktion beantragte Änderung würde eine Steigerung von ca. 600.000,- Euro bedeuten, die auch im Nachtrag zu verbuchen wären.

 

KTA Trampe erfragt, ob dieses in der heutigen Sitzung beschlossen werden müsse.

 

KVOR Dehmel erläutert, eine Änderung der Entgeltordnung muss den Kreisausschuss und den Kreistag bezüglich der Zustimmung durchlaufen, im heutigen Jugendhilfeausschuss kann zum Antrag abgestimmt werden.

 

KTA Ziebolz wirft ein, es bleibe bei dem Antrag und die Faktionen benötigen Bedenkzeit.

 

Kreisrätin Woltert verdeutlicht, wenn der TOP von der Tagesordnung im KT genommen werde, könne die neue Entgeltordnung nicht zum 01.10.2022 in Kraft treten und dementsprechend auch nicht die neuen Vergütungsregelungen.

 

Der Ausschuss könnte jedoch auf eine erneute Beteiligung verzichten und die Vorlage ohne Beschlussempfehlung in den Kreisausschuss und den Kreistag geben.

 

Der Vorsitzende Iraki lässt darüber abstimmen, ob dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt werden könne. Der Ausschuss stimmt einstimmig bei einer Enthaltung für den Fortgang der Beratungen im Kreisausschuss und Kreistag ohne erneute Beteiligung.

 

Die Vorlage 2022/099 „Änderung Satzung und Entgeltordnung Kindertagespflege“ erfolgt ohne Beschlussempfehlung. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Änderung der Entgeltordnung, in den Gremien Kreisausschuss und Kreistag entschieden wird.

 

Beratungsergebnis zum Antrag:                       8 Ja                1 Enth


Beratungsergebnis:

 

ohne Beschlussempfehlung