Sitzung: 21.11.2022 Ausschuss für Liegenschaften
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2022/174
Die Fortführung der
Kooperation zwischen der Regenbogenschule Stolzenau und der Helen-Keller-Schule
Stolzenau mit zwei Klassen wird befürwortet.
Die Errichtung eines
Modulbaus an der Regenbogenschule Stolzenau für die Kooperationsklasse der
Helen-Keller-Schule Stolzenau wird unter der Voraussetzung der dauerhaften
Unterbringung von zwei Kooperationsklassen im Gebäude der Regenbogenschule
beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Samtgemeinde Mittelweser Vertragsverhandlungen über die dauerhafte Unterbringung der beiden Kooperationsklassen, die Ausgestaltung des Überganges des Eigentums und die monatlichen Bewirtschaftungskosten zu führen und die Planung des Erweiterungsbaus zu konkretisieren.
Beratungsgang:
Frau Herrlein stellt die Vorlage zu den Kooperationsklassen der
Helen-Keller-Schule an der Regenbogenschule Stolzenau vor.
Herr Matzke fragt, warum kein Anschluss an das vorhandene Gebäude
hergestellt werde.
Frau Herrlein erläutert, das ein eigenständiges Gebäude
wirtschaftlicher sei und es dadurch keine weitere baulichen Anforderungen an
das Bestandsgebäude, wie Beispielweise an Brandschutzvorschriften gebe.
KTA Barg hinterfragt den Eigentumsübergang an die Samtgemeinde
Mittelweser und fragt, welche Vereinbarung getroffen würden, falls die
Helen-Keller-Schule nicht weiter betrieben werde.
KVD Rötschke sehe das Risiko als überschaubar an. Ein Rückgang der
Schülerzahlen sei nicht absehbar. Der Bau sei im Interesse des Landkreises und
stoße auf Akzeptanz.
KTA Kuhlmann sagt, dass die Mensa bereits freistehend geplant
worden sei, um keine baulichen Anforderungen zu generieren.
KTA Hauschildt stellt klar, dass bei Eigentumsübergang Abschreibung
und Folgekosten bei der Samtgemeinde lägen.
KVD Rötschke erklärt, dass auch eine Sonderabschreibung seitens
des Landkreises vorgenommen werden müsse.
Beratungsergebnis:
Einstimmig