Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die Fortführung der Kooperation zwischen der Regenbogenschule Stolzenau und der Helen-Keller-Schule Stolzenau mit zwei Klassen wird befürwortet.

 

Die Errichtung eines Modulbaus an der Regenbogenschule Stolzenau für die Kooperationsklasse der Helen-Keller-Schule Stolzenau wird unter der Voraussetzung der dauerhaften Unterbringung von zwei Kooperationsklassen im Gebäude der Regenbogenschule beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Samtgemeinde Mittelweser Vertragsverhandlungen über die dauerhafte Unterbringung der beiden Kooperationsklassen, die Ausgestaltung des Überganges des Eigentums und die monatlichen Bewirtschaftungskosten zu führen und die Planung des Erweiterungsbaus zu konkretisieren.


Beratungsgang:

 

Frau Herrlein stellt die Vorlage zu den Kooperationsklassen der Helen-Keller-Schule an der Regenbogenschule Stolzenau vor.

 

Herr Matzke fragt, warum kein Anschluss an das vorhandene Gebäude hergestellt werde.

 

Frau Herrlein erläutert, das ein eigenständiges Gebäude wirtschaftlicher sei und es dadurch keine weitere baulichen Anforderungen an das Bestandsgebäude, wie Beispielweise an Brandschutzvorschriften gebe.

 

KTA Barg hinterfragt den Eigentumsübergang an die Samtgemeinde Mittelweser und fragt, welche Vereinbarung getroffen würden, falls die Helen-Keller-Schule nicht weiter betrieben werde.

 

KVD Rötschke sehe das Risiko als überschaubar an. Ein Rückgang der Schülerzahlen sei nicht absehbar. Der Bau sei im Interesse des Landkreises und stoße auf Akzeptanz.

 

KTA Kuhlmann sagt, dass die Mensa bereits freistehend geplant worden sei, um keine baulichen Anforderungen zu generieren.

 

KTA Hauschildt stellt klar, dass bei Eigentumsübergang Abschreibung und Folgekosten bei der Samtgemeinde lägen.

 

KVD Rötschke erklärt, dass auch eine Sonderabschreibung seitens des Landkreises vorgenommen werden müsse.

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig